An den Liegenschaften des öffentlichen Personennahverkehrs (U-Bahnhöfe, Betriebshöfe und Betriebsanlagen) sollen die Kanalanschlüsse und Abwasserleitungen für Schmutz-Misch- und Niederschlagswasser mit den dazugehörigen Schächten, gereinigt und mittels geeignetem Kamerasystem inspiziert werden. Erkannte Schäden werden durch Inlinersysteme oder Flutungsverfahren saniert. Die Dichtheit der sanierten Leitungsabschnitte ist im Beisein eines Kontrollbeauftragten der zuständige Behörde nachzuweisen. Die Leistungen sind mittels Bildberichten zu dokumentieren.
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