Erwartet wird ein Hauptangebot für einen Vertrag zur Lieferung von Teeküchen gemäß Anlage 2.1 und 2.2 sowie den Plänen und dem Baulogistikhandbuch aus Anlage 2.3.
Die Leistungen umfassen alle im Leistungsverzeichnis (Anlage 2.1 und 2.2) benannten Aufgaben, insbesondere die komplette Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich Verpackungsmaterial und Versicherungskosten, die Entsorgung des Verpackungsmate-rials, die betriebsfertige Montage, einschließlich der zugehörigen Anschlussarbeiten und Inbetriebnahmen als auch die erforderlichen Gewährleistungen.
Leistungen für ständige, gegenseitige Abstimmungen mit allen tangierenden Gewerken zu Montageabläufen, Schnittstellen, Montageorten, usw. gehören zur Leistung des Auf-tragnehmers und sind bei der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen, auch wenn dies in den einzelnen Titel- bzw. Positionsbeschreibungen nicht noch einmal separat erwähnt wird.
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