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Vergabe der Trägerschaft Jugendhilfeprojekt

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Auftraggeber

Stadt Garbsen

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
29. April 2024
Veröffentlichungsdatum
28. März 2024

Beschreibung

Leistungsbeschreibung Zum Projekt gegen Jugenddelinquenz im Stadtgebiet Garbsen Ziel und Zielgruppe Das intensivsozialpädagogische Projekt gegen Jugenddelinquenz soll das Ziel verfolgen, das delinquente und auffällige Verhalten der jungen Menschen in den Stadtteilen Auf der Horst und Berenbostel durch Streetwork, Projekte, Gruppenarbeit, Einzelbetreuung und Elternarbeit zu verändern und Kriminalität zu senken. Ein weiteres Ziel ist die Ausei-nandersetzung im Umgang mit Suchtmitteln und das Erarbeiten von möglichen Perspek-tiven mit dem Einzelnen. Ein zentrales Anliegen des Projektes ist die Stärkung der Eigenmotivation der jungen Menschen und die Übernahme von Verantwortung. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts aus dem Stadtgebiet Garbsen, die sozial benachteiligt sind, ein delinquentes oder ein stark sozial unerwünschtes Verhalten zeigen. Primär ist die Altersgruppe der 14- bis 24-Jährigen mit einem intensiv auffälligen und delinquenten Verhalten zu berücksichtigen. Das delinquente Verhalten dieser Gruppen und ihre Ausstrahlung auf die Jüngeren stellt eine ernsthafte Gefahr besonders für die Stadtteile Auf der Horst und Berenbostel, aber auch für das gesamte Stadtgebiet dar. Verändert sich das Verhalten der heutigen Jugendlichen nicht, so kann davon ausgegan-gen werden, dass sich viele aus der Altersstufe der heutigen Kinder im Einflussbereich dieser Jugendlichen in die gleiche Richtung entwickeln werden. Ziel ist es, die Kerngruppen zu erreichen und Angebote und Hilfen zu etablieren. Die Teilnehmer dieser Gruppe sollen in ihrem Freundeskreis und in ihr Lebensumfeld hin-einwirken. Dadurch sollen zahlreiche andere Kinder und Jugendliche erreicht und in das Projekt eingebunden werden. Eine Unterteilung in mehrere Gruppen ist möglich: • die Gruppe der 19- bis 24-Jährigen, die als Anführer beschrieben werden, • die Gruppe der jüngeren Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren, • die Geschwistergruppe im Alter von 8 bis 13 Jahren, • die Gruppe von Sympathisanten, wie zum Beispiel Mädchen mit problematischem Verhalten im Umfeld dieser Jugendlichen und jungen Heranwachsenden. Fachliche Ausrichtung der Leistung und Methodik Die soziale Situation der sozial auffälligen Jugendcliquen im Stadtgebiet insbesondere in den Bereichen Auf der Horst und Berenbostel verlangt eine besondere Qualität des Inei-nandergreifens einzelner vorhandener Leistungsangebote und eine entsprechende, mul-timethodische Herangehensweise, bei der Methoden der Einzelfallhilfe, der Gruppenpä-dagogik und der Gemeinwesenarbeit zu einem spezifischen Wirkungszusammenhang und dem verbindenden Element der Beziehungsarbeit kombiniert werden. Niedrigschwellige Zugangsformen und intensivste Einzelbetreuungsformen müssen unter personeller Konti-nuität an die Cliquenmitglieder herangeführt werden. Fachliches Kennzeichen dieser Form der Gruppenarbeit ist die Überwindung der Versäulung der einzelnen Leistungen durch si-tuative Kombination und Anwendung eines breiten Methodenspektrums mit der erlebnis-pädagogisch orientierten Gruppenpädagogik als Kern. Die Angebotsstruktur im Projekt soll mit der real vorhandenen, sich stets in Bewegung befindlichen Cliquen-, Gruppen- und So-zialstruktur „Auf der Straße“ korrespondieren und nach deren Dynamiken flexibel ange-passt werden. Entsprechend der systemischen Perspektive der Arbeitsweise des Vereins, werden mit den Betreuten und wenn möglich mit deren Erziehungsberechtigten individu-elle Lösungen erarbeitet, die ihrer aktuellen Lebenssituation entsprechen. Weiterer Schwerpunkte der Arbeit stellen die Erlebnispädagogik und der Sport dar. Das Projekt er-fordert eine kontinuierliche Aktivität aller Teilnehmer und Mitarbeiter. Die jungen Men-schen sollen durch die Maßnahmen, die auf die jeweilige Altersgruppe abgestimmt sind, gefördert und gefordert werden. Damit intensivere und spezialisierte weitere Hilfen installiert werden können, wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Team Jugend und Integration der Stadt und der Jugend-hilfestation Garbsen der Region Hannover erwartet. Die Vermittlung weiterführender Hilfen und bei Bedarf auch die Installation entspre-chender Hilfeangebote im Kontext des Projektes (z.B. Soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII) sind Grundleistungen des Projektes. • Leistungen gem. § 29 SGB VIII bezogen auf Projektteilnehmer werden erbracht, wenn bei den Teilnehmenden entsprechende Bedarfe vorliegen, die Leistungsberechtigten die Hilfen beantragen und die offenen Angebote die notwendige sozialpädagogische Unterstützung nicht decken. • Leistungen nach § 30 SGB VIII (analog auch § 31 SGB VIII) werden erbracht, wenn bei Einzelpersonen Bedarfe auftreten, die nicht durch die Angebote des Projektes und die Angebote dritter (Jugendberufsagentur, PACE…) gedeckt werden können. Diese Leistungen müssen entsprechend durch die Leistungsberechtigten beantragt werden. Für die Durchführung des Projekts ist eine Anlaufstelle vorzusehen. Weitere Nutzungs-möglichkeiten können sich im Laufe des Projektes ergeben. Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter sind sehr flexibel. Präsenzzeiten werden festgelegt. Das Projekt soll eine intensive Netzwerkarbeit im Sozialraum leisten. Dazu ist es notwen-dig sich mit Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Schulen, Stadtteilbüro, Stadt, Kirchen und weiteren Akteuren aus den Stadtteilen bzw. Institutionen im weiteren Um-feld, regelmäßig auszutauschen und abzustimmen.

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