Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III, die arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten eine qualifizierungsorientierte, arbeitsmarktorientierte und verbindliche Unterstützung zur Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bietet.
Die Maßnahme richtet sich an Personen, die grundsätzlich vermittlungsfähig sind, jedoch konkrete Kompetenzlücken, unzureichende Bewerbungsstrategien, fehlende digitale Kompetenzen oder Orientierungsbedarf hinsichtlich Qualifizierungswegen aufweisen.
Die Maßnahme umfasst die Durchführung einer individuellen Potenzialanalyse (umfasst in der Regel 6 Stunden innerhalb der ersten Maßnahmewoche), ein bedarfsorientiertes Einzelcoaching (i. d. R. 2 Stunden pro Woche), modulare Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote (5 Qualifizierungs- und Gruppenangebote pro Woche in Präsenz angeboten, sie umfassen pro Angebot 6 Stunden und die Teilnehmenden nehmen jeweils an 3 Angeboten pro Woche teil) sowie betriebliche Erprobungen.
Die Maßnahme ist so ausgestaltet, dass alle Teilnehmenden unabhängig vom Einstiegszeitpunkt Zugang zu denselben Inhalten erhalten und innerhalb der wöchentlichen Präsenzzeit von 20 Stunden kontinuierlich begleitet werden.
Die Workshops vermitteln digitale Grundkompetenzen (z.?B. MS Office, Bewerbungsportale, digitale Kommunikation), arbeitsweltbezogene Schlüsselkompetenzen (z.?B. Teamarbeit, Konfliktlösung, Selbstorganisation) sowie arbeitsmarktorientierte Inhalte wie Bewerbungsstrategien, Brancheninformationen und Vorbereitung auf Auswahlverfahren.
Sollte sich im Verlauf der Maßnahme herausstellen, dass eine berufliche Weiterbildung, Teilqualifizierung oder der Erwerb eines Schulabschlusses notwendig ist, erfolgt eine verbindliche Qualifizierungsberatung. Diese wird ebenfalls als Gruppenangebot bereitgehalten und umfasst die Prüfung geeigneter Bildungsangebote sowie die Erstellung einer strukturierten Bildungswegplanung.
Für die ausgeschriebene Leistung stehen insgesamt maximal 40 Teilnehmendenplätze pro Monat zur Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit eine Mindestabnahme von 34 Teilnehmendenplätzen zu garantieren. Diese Mindestplatzzahl wird zu Beginn der Maßnahme abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit dauerhaft vorzuhalten. Der Auftraggeber kann darüber hinaus jederzeit ? bis zur maximalen Gesamtkapazität von 40 Plätzen ? Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung tätigen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die geplante Maßnahmelaufzeit ist vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027.
Vermittlung PLUS ? VM PLUS 2026
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