Frist abgelaufen

Wartungsvertrag über die wiederkehrende Prüfung von Zwischengeschirren gemäß BVOS § 13 Abs. 2

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2025
Angebotsfrist
25.07.2025
Gemäß der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) § 13 Abs. 2 müssen Zwischengeschirre (Tabelle 1 Unterpunkt 1.7.4 des Anhangs zur BVOS) und Unterseilaufhängungen (Tabelle 1 Unterpunkt 1.7.6 des Anhangs zur BVOS) für einen sicheren Betrieb in regelmäßigen Abständen im ausgebauten Zustand zerstörungsfrei durch einen anerkannten Sachverständigen der zuständigen Bergbehörde (LBEG Niedersachsen bzw. LAGB Sachsen-Anhalt) geprüft werden. Die Regelprüffristen für Zwischengeschirre und Unterseilaufhängungen betragen 24 Monate. In Abhängigkeit des Alters, der Beanspruchung und der Art der Anlagen können die Prüffristen abweichen. Gegenstand der Ausschreibung ist der Transport, die Aufarbeitung sowie die Prüfung der Zwischengeschirre und Unterseilaufhängungen der Schachtanlagen Konrad, Morsleben und Gorleben
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.25
Abgabefrist
25.07.25
Öffnung
25.07.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Peine, Deutschland

Lose (1)

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