In Sachsen-Anhalt wird z.Zt. ein webbasiertes juristisches Auskunftssystem eingesetzt, das der Allgemeinheit und damit insbesondere interessierten Bürgern und Unternehmen im Internet unter https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de eine kostenfreie Recherchemöglichkeit bietet.
Ziel des Vergabeverfahrens ist nunmehr die zentrale und wirtschaftliche Bereitstellung eines webbasierten juristischen Auskunftssystems für die Allgemeinheit (Bürgerservice).
Im juristischen Auskunftssystem werden der Allgemeinheit die Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) und die veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie die veröffentlichten Beschlüsse der Landesregierung und die veröffentlichte Rechtsprechung der Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 01.01.2010 (ausgenommen Landesverfassungsgericht) kostenlos und in durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt.
Die fachlichen Anforderungen an das juristische Auskunftssystem ergeben sich aus § 2 des den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrages und der Leistungsbeschreibung sowie den Kriterienkatalogen A und B (Anlage 3) für das juristische Auskunftssystem, welche Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien) enthalten. Die Nichterfüllung von A-Kriterien führt zum Ausschluss des Bieters oder der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren. Die A-Kriterien sind wie die B-Kriterien fortlaufend nummeriert (z. B. A 1.1.1 bzw. B 1.1.1).
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