Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg mit Sitz in Magdeburg verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 53 erfassten Vergabeverfahren.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg sind Reinigung & Umweltschutz (30%), Reparatur & Wartung (22%) und Post- & Fernmeldedienste (14%). Weitere relevante Bereiche umfassen Unternehmensberatung & Recht und Software & IT-Systeme.
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53 Ausschreibungen (Seite 1 von 11)
Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2 (Abholstellenübersicht) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 3 Nr. 14, 15 lit. b) PostG. Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von: a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Öffentliche Ausschreibung zur Vergabe eines Dienstleistungsvertrages betreffend die Ausführung von Sicherheitsdienstleistungen für Einlasskontrolle und Revierdienst in der Liegenschaft des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz am Domplatz 2/3 und 4 in 39104 Magdeburg sowie in der Klewitzstraße 4 in 39112 Magdeburg. Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.05.2024 und kann mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten erstmals zum 30.04.2027 gekündigt werden. Es gilt für die ersten zwei Monate als Probezeit und kann während dieser Zeit von jeder Partei jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Wird das Vertragsverhältnis nicht zu dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Termin gekündigt, so verlängert sich der Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer von einer der Parteien gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicherZusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
Ab dem 01.01.2025 ist für die etwa 4.463 Mitarbeiter Gerichte und Justizbehörden sowie die etwa 839 arbeitenden Gefangenen in Sachsen-Anhalt erneut der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Arbeitsschutz sicherzustellen. Die Betreuungsleistungen sollen die jeweiligen Dienststellenleitungen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Die Leistung wird in vier Losen vergeben. Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.01.2025 und endet zum 31.12.2028. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG für die Laufzeit eines Jahres. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein weiteres Leistungsjahr, es sei denn, der AG erklärt bis zum 31.08.2028 für das Optionsjahr 2029 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens zum 31.12.2029. Als Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der AN, dass der eingesetzte Arzt eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung eines Betriebsarztes verpflichtet, darf auch dieser als Betriebsarzt keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an einen approbierten Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung - Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt „in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein“ (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9). Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen nur Personen bestellt werden, die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet, darf dieser nur eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einsetzen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde wird bei Sicherheitsingenieuren, technikern und -meistern als gegeben angesehen. Die genauen Qualifikationen sind in § 4 DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geregelt. Mit Angebotsabgabe hat der AN die genannten Qualifikations- und Fortbildungszertifikate und Ausbildungsnachweise der jeweils eingesetzten Fachkraft vorzulegen.
Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen der in der Anlage 2 (Dienststellenübersichten) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 4 Nr. 1 lit. a) PostG. Die zu erbringenden Briefdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von: • Briefsendungen aller Art im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG, • Briefsendungen, die den vorgenannten Gewichtsbereich überschreiten (bis 2.000 Gramm) und • Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den in den Vergabeunterlagen näher geregelten Bestimmungen. Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Schreiben Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen. Die Abholung von an die Dienststellen gerichteten Briefsendungen aus einer Postfachanlage der Deutschen Post AG sowie die Zustellung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) sind nicht Gegenstand der Leistung.
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg aus Magdeburg. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 53 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Reinigung & Umweltschutz, Reparatur & Wartung, Post- & Fernmeldedienste. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg: Reinigung & Umweltschutz (30%), Reparatur & Wartung (22%), Post- & Fernmeldedienste (14%), Unternehmensberatung & Recht (10%), Software & IT-Systeme (6%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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