Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Vorrangiges Ziel ist es dabei, durch Unterbreitung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung die Teilnehmenden intensiv zu aktivieren und zu begleiten und damit an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen.
Mit der Teilnahme an dieser Maßnahme wird den Teilnehmenden mit ausgeprägtem Unterstützungsbedarf die Möglichkeit eröffnet, durch Fordern und Fördern eigene Handlungskompetenzen zu entwickeln und zu stärken.
Die Aktivierung wird durch intensive sozialpädagogische Begleitung ergänzt.
Am Ende der Maßnahme soll der Teilnehmende soweit aktiviert und stabilisiert sein, dass er an weitergehenden Fördermaßnahmen teilnehmen oder im Idealfall dem Vermittlungsprozess zugeführt werden kann.
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