Frist abgelaufen

Wissenschaftliche Auswertung der Föerderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V

Was möchten Sie mit dieser Ausschreibung tun?

Auftraggeber

Bundesministerium für Gesundheit

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
13. November 2025
Veröffentlichungsdatum
06. November 2025

Beschreibung

Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in den §§ 92a und 92b SGB V den Innovationsfonds gesetzlich verankert. Mit dem Innovationsfonds wurde die Möglichkeit dafür geschaffen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue und innovative Versorgungsformen und Vorhaben der Versorgungsforschung fördern kann, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und das Potenzial haben, dauerhaft in die GKV-Regelversor-gung aufgenommen zu werden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz – DigiG) 2024 wurde der Innovationsfonds verstetigt und weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den gesetzlichen Auftrag, eine wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds zu veranlassen (§ 92a Abs. 5 SGB V). Gemäß diesem Auftrag übersendet das BMG dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 2028 einen Bericht über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Dazu fördert der Innovationsfonds neue Versorgungsformen (NVF) und die patientenzentrierte Versorgungsforschung (VSF). Die Förderung der Versorgungsforschung umfasst die Evaluation von Richtlinien des G-BA, medizinische Leitlinien sowie Meldesysteme zur Förderung der Patientensicherheit. Dafür stehen jedes Jahr 200 Millionen Euro zur Verfügung, davon 160 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 40 Millionen Euro für die Förderung von Versorgungsforschung, wovon mindesten 5 Millionen Euro für die Förderung der Entwicklung und Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien vorgesehen sind, für die ein besonderer Bedarf besteht. Auf die §§ 92a, b SGB V sowie auf die Begründungstexte zu den gesetzlichen Vorschriften und deren Änderungen mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG 2020), dem Digital-Gesetz (DigiG 2024) und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG 2024) wird verwiesen. Die weiteren Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Lose (1)

Interessiert an dieser Ausschreibung?

Melden Sie sich kostenlos an und erhalten Sie automatische Benachrichtigungen für ähnliche Ausschreibungen mit KI-gestützter Analyse.

Tägliche E-Mail mit passenden Ausschreibungen
KI-Analyse der Vergabeunterlagen
Anforderungen & Fristen auf einen Blick
Entscheider & Ansprechpartner finden
Jetzt kostenlos registrierenKeine Kreditkarte erforderlich