Gegenstand der Maßnahme nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III ist die Heranführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN) an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Die Zielgruppe sind insbesondere Jugendliche bzw. junge Erwachsene unter 25 Jahren, die
- vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen,
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
- über keine berufliche Erstausbildung verfügen und
- wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können.
Zum größten Teil handelt es sich bei der Zielgruppe um Jugendliche unter 18 Jahren.
Es gibt 25 Teilnehmerplätze.
Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit sowie die Einbindung der Teilnehmenden in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden.
Ziel ist hierbei die Bewältigung von Eingliederungshemmnissen durch Herstellung der individuellen Grundstabilität bei Problemlagen sowie die Herstellung eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen.
Zusätzlich soll eine Berufsschule besucht werden und es gibt die Möglichkeit seinen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erreichen. Die Berufsschule wird durch das JC vorgegeben.
Es sind zwei Projektansätze (im Bereich gewerblich-technisch und Hauswirtschaft) durchgängig vorzuhalten, die den unterschiedlichen Teilnehmendeninteressen, -ressourcen und -kompetenzen entsprechen.
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