Schulung und Simulation für Sicherheitsausrüstung

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Schulung und Simulation für Sicherheitsausrüstung. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.

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9 aktiv

Aktuelle Ausschreibungen

415 Ausschreibungen (Seite 1 von 42)

REZ SW 45ind JC Stadt Kassel

Aktiv
Frist: 13.03.2026
Veröffentlicht: 25.01.2026
Bundesagentur für Arbeit Regionales Eink...

§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - individuelle Maßnahmen Konzeption und Durchführung von Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - individuellen Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für ca. 20 Plätze im Bezirk des Regionalen Einkaufzentrum Südwest.

ZAW - Grundlagenausbildung CAT B1.1/B1.3 Prüfungsvorbereitungskurs + AEVO - Ahlen | ML 890

Aktiv
Frist: 26.03.2026
Veröffentlicht: 28.01.2026
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Ve...

Rahmenvertrag mit Laufzeit bis zum 31.12.2030 und Verlängerungsoption um ein Jahr. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 4 weitere Maßnahmen über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.

ZAW - Notfallsanitäter/-in - Neubrandenburg | ML 728

Aktiv
Frist: 31.03.2026
Veröffentlicht: 02.02.2026
Datenservice öffentlicher Einkauf (in Ve...

Rahmenvertrag mit Laufzeit bis zum 30.09.2030 und Verlängerungsoption um bis zu 2 Jahre. Geplant sind bis zu drei Abrufe pro Jahr. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.

Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen

Aktiv
Frist: 26.06.2026
Veröffentlicht: 08.07.2025
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Ve...

Die Lernangebote beziehen sich auf die Förderung von Basiskompetenzen und die Unterstützung in der fachlichen Kompetenzentwicklung in den Schulformen der Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule, Fachoberschule und der beruflichen Oberstufengymnasien. Darüber hinaus ist auch eine Förderung in den Bereichen BNE/Globales Lernen, Sprachbildung, Teambildung und Demokratiebildung möglich. Die Leistungserbringung findet während des Schuljahres 2025/2026 statt. Als Förderangebote können sowohl integrative als auch unterrichtsergänzende Fördermaßnahmen, Zusatzangebote und Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Die Fördermaßnahmen und die Angebotsschwerpunkte werden vom Rahmenvertragspartner in Abstimmung mit der Schule und ggf. den Subpartnern beim Ministerium für Bildung und Kultur beantragt. Eine enge Abstimmung der Schule mit dem Rahmenvertragspartner/Subpartner erfolgt auch in Fragen der Organisation und Durchführung. Das eingesetzte Personal für die Fördermaßnahmen und die Lehrkräfte der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler stimmen sich zu den konkreten Inhalten, dem erforderlichen Lehr- und Lernmaterial und den Methoden ab. Bei der Auswahl der Maßnahmen ist auf eine Abgrenzung zum Aufgabengebiet der Schulsozialarbeit im Rahmen des Programms "Soziale Arbeit in den öffentlichen Berufsbildungszentren im Saarland" zu achten. Förderangebote können in Abhängigkeit der individuellen Konzeption integrativ, während der Schulzeit oder additiv, etwa im Nachmittagsbereich, stattfinden. Die Förderangebote finden als schulische Veranstaltung in der Verantwortung der jeweiligen Schule statt. Das integrative und additive Förderangebot wird vom Ministerium für Bildung und Kultur finanziert. Die Schulen entscheiden über die Räumlichkeiten, in denen das Angebot stattfindet. Der Rahmenvertragspartner stellt das für die Durchführung des Förderangebots erforderliche geeignete und qualifizierte Personal (beispielsweise auch pädagogische Fachkräfte, (Lehramt-)studierende, Lernpaten und Honorarkräfte) entweder selbst oder durch Kooperation mit anderen Partnern ("Subpartnern"). Subpartner können zum Beispiel Vereine, Verbände, Solo-künstlerinnen und Solokünstler sowie Anbieter kreativer Praxis sein. Bedient sich der Rahmenvertragspartner Subpartnern, so bleibt dennoch er Ansprechpartner und Vertragspartner des Ministeriums für Bildung und Kultur und ist diesem gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungsausführung verantwortlich. Ihm obliegt auch die notwendige interne Koordination zu seinem Subpartner oder seinen Subpartnern. Ebenso obliegt es Rahmenvertragspartner und Subpartner, eigenständig im Innenverhältnis geltende Regelungen ihrer Zusammenarbeit vorzunehmen, was die Regelungen zur Vergütung einschließt. Jedoch darf die grundlegende Vergütungssystematik dieses Vertrages nicht beeinträchtigt werden, insbesondere hinsichtlich des festgesetzten Betrages für eine Unterrichtseinheit. Der Rahmenvertragspartner darf nur auf solche Subpartner zurückgreifen, die die qualitativen Teilnahmebedingungen gemäß Nr. 4.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfüllen. Lokale Untergliederungen des Rahmenvertragspartners sind dabei grundsätzlich als Subpartner zugelassen. Die Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit beträgt: - bei Durchführung durch eine Dozentin oder einen Dozenten mit einschlägiger akademischer Qualifikation: 38,00 Euro - bei Durchführung durch eine Dozentin oder einen Dozenten ohne einschlägige akademische Qualifikation: 28,00 Euro Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. In der Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit enthalten ist das Honorar für die eingesetzte Dozentin oder den eingesetzten Dozenten sowie sämtlicher Aufwand des Rahmenvertragspartners, samt Belegführung und Abrechnung gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur. Jede darüberhinausgehende Vergütung ist ausgeschlossen. Der Rahmenvertragspartner ist zur Weiterleitung der vom Ministerium für Bildung und Kultur erhaltenen Zahlungen entsprechend der internen Regelung mit seinem Subpartner verpflichtet. Der Rahmenvertragspartner verpflichtet sich zur Weiterleitung der an ihn durch das Ministerium für Bildung und Kultur ausgezahlten Honorare an die eingesetzten Dozentinnen und Dozenten, beziehungsweise an ggf. eingesetzte Subpartner. Der Rahmenvertragspartner beziehungsweise der Subpartner ist für die arbeits- und sozialrechtliche Ausgestaltung und Abwicklung der Arbeitsverhältnisse des eingesetzten Personals allein verantwortlich. Der Rahmenvertragspartner ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz der Person entsprechend den Regelungen des Erlasses betreffend die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses im schulischen Bereich vom 26. Juni 2014 (Amtsblatt II, S. 571) sich das erweiterte Führungszeugnis vorlegen zu lassen und zu prüfen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Personen, deren Führungszeugnis der Beschäftigung entgegenstehende Eintragungen aufweist, dürfen nicht eingesetzt werden (s. Nr. V des o. g. Erlasses). Dem Ministerium für Bildung und Kultur sowie der jeweiligen Schulleitung ist auf Anforderung Einsicht in die Führungszeugnisse eingesetzter Personen zu gewähren. Nach Abschluss des Suchverfahrens informiert das Ministerium für Bildung und Kultur die Schulen über die zur Verfügung stehenden Rahmenvertragspartner und deren Angebote, und bittet diese auf die Rahmenvertragspartner zuzugehen. Auch potenziell interessierte Honorarkräfte können über zur Verfügung stehende Rahmenvertragspartner informiert werden. Der Rahmenvertragspartner informiert ggf. vorgesehene Subpartner, beispielsweise seine Untergliederungen, und bittet diese ebenfalls den Kontakt zu den Schulen im Einzugsbereich zu suchen. Das Recht zur Auswahl eines rahmenvertraglichen Förderangebots obliegt der einzelnen Schule.

Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen

Aktiv
Frist: 26.06.2026
Veröffentlicht: 06.07.2025
Ministerium für Bildung und Kultur

Die vorliegende Beschreibung erstreckt sich ausschließlich auf den Bereich der öffentlichen Beruflichen Schulen des Saarlandes. Um Jugendliche und junge Erwachsene speziell im Übergang Schule - Beruf und in der beruflichen Erstqualifizierung zu unterstützen, wurde die Unterstützung pädagogischer Maßnahmen beschlossen. In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler in den Schulformen Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule und Fachoberschule sowie dem beruflichen Oberstufengymnasium an den beruflichen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen Schulen entscheiden individuell ob, und in welcher Form während des Schuljahres 2025/26 von diesem Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Kontingent abgerufene Unterrichtseinheiten.

Zulassungsverfahren: Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter für den Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) am IAG der DGUV

Aktiv
Frist: 30.09.2026
Veröffentlicht: 25.10.2022
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ...

Zulassungsverfahren: Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter für den Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) am IAG der DGUV

Aufbau eines Pools an Coaches und Trainerinnen und Trainern für Coachings & Teamentwicklungen für die Beschäftigten des Landesbetriebes Straßenbau NRW 2025-2028

Aktiv
Frist: 30.06.2028
Veröffentlicht: 18.12.2024
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebss...

Aufbau eines Pools an Coaches und Trainerinnen und Trainern für Coachings & Teamentwicklungen für die Beschäftigten des Landesbetriebes Straßenbau NRW 2025-2028

Los 30: Gruppenunterricht / Los: 31: Gruppenunterricht Vertiefungsthemen / Los 32: Einzelunterricht, Individualtraining / Los 33: eLearning

Aktiv
Frist: 30.11.2028
Veröffentlicht: 14.12.2025
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahr...

Schulungsleistungen Sprachen als DLR-interner Unterricht (Inhouse und e-Learning), virtuell und in Präsenz

Fahrsicherheitstrainings Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes (Open House)

Aktiv
Frist: 31.12.2031
Veröffentlicht: 03.02.2026
Berufsgenossenschaft Holz & Metall

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für Fahrrad, Pedelec & E-Bike. Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt. Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 4 Stunden zuzüglich eventueller Pausen erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen werden nicht gefördert. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines Open House Verfahrens. In diesem kann eine unbeschränkte Zahl geeigneter Unternehmen dem Verfahren jederzeit beitreten und ist ab Zulassung durch die BGHM berechtigt Angebote abzugeben. Die einzelnen Unternehmen erhalten die Aufträge nach dem von ihnen angebotenen Preis. Bei mehreren gleichen Angeboten entscheidet das Los.

REZ SW 45ind JC Rhein-Neckar-Kreis

Abgelaufen
Frist: 12.03.2026
Veröffentlicht: 03.02.2026
Bundesagentur für Arbeit , Regionales Ei...

REZ SW 45ind JC Rhein-Neckar-Kreis

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Häufige Fragen zu Schulung und Simulation für Sicherheitsausrüstung

Der CPV-Code 80610000 steht für "Schulung und Simulation für Sicherheitsausrüstung". CPV (Common Procurement Vocabulary) ist das EU-weite Klassifizierungssystem für öffentliche Ausschreibungen. Es ermöglicht eine einheitliche Kategorisierung von Beschaffungsgegenständen in der gesamten EU.