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Einrichtung eines Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) Das DBS erfolgt in zwei Phasen: 1.Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools Das DBS wird für die in Ziff. 1.2 genannte Dauer und für das Leistungsspektrum Medizinprodukte eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool.Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren und einen Teilnahmeantrag einreichen. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in der Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben ein Angebot einreichen.Der Bieterpool ist nicht größenbeschränkt. Jeder qualifizierte Teilnehmer wird in den Bieterpool aufgenommen. 2.Angebotsphase Die konkreten Beschaffungen erfolgen je nach Bedarf des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der Angebotsphase in Form von Einzelvergaben. Über den Zeitpunkt oder die Zahl der Einzelvergaben entscheidet der Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von Einzelvergaben seitens des Auftraggebers besteht.Anlässlich der Einzelvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassene Teilnehmer des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Menge, Lieferzeit, Lieferort, Zuschlagskriterien etc.), sofern diese nicht bereits in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Mit Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass keine Änderungen in den Eignungskriterien erfolgen. Die eingegangenen Angebote werden inhaltlich und anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien geprüft. Der Bieter mit dem auf Grundlage der mitgeteilten Zuschlagskriterien zu ermittelnden wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag. Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Teilnehmer sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der Einzelvergaben abzugeben. Die Teilnehmer müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens (der Einzelvergabe) informieren. Etwaige Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen müssen vom Teilnehmer selbstständig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes abgerufen werden. Etwaige Änderungen werden umgehend seitens des Auftraggebers bekannt gegeben.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Inhalt des Open House Verfahrens ist der Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie im Sinne des § 31 SGB V, soweit nicht apothekenpflichtig. Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. m. §§ 126, 127 SGB V in der bis 10.05.2019 gültigen Fassung über die Versorgung der Versicherten der AOK mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung, soweit die betreffenden Produkte nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Der Vertrag dient der Erfüllung des Anspruchs der Versicherten nach § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB V i. V. m. den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V. Ziel der Vertragsparteien ist es, die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit den vertragsgegenständlichen Produkten zu gewährleisten und für alle Beteiligten klare, einheitliche und rechtssichere Bedingungen zu schaffen. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.02.2026, alle Verträge enden spätestens am 31.01.2030. Die Laufzeit ist auf vier Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029. Für einen Vertragsstart zum nächsten Monatsersten, müssen die Unterlagen bis spätestens zum 20. des Vormonats mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Zur Teilnahme am frühestmöglichen Vertragsbeginn 01.02.2026 müssen die Unterlagen bis spätestens 20.01.2026 vollständig mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Vor Vertragsstart müssen die Leistungserbringer die unter Pkt. II aufgeführten Nachweise fristgerecht bei der Vergabestelle der AOK Bayern einreichen. Ein von der AOK gegengezeichnetes Exemplar wird an den Leistungserbringer zurückgesandt. II. Einzureichende Unterlagen Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ein Vertrag wird mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die ihre Eignung wie folgt nachweisen: 1. Vom Leistungserbringern ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag in zweifacher Ausfertigung nebst Anlagen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen). 2. Ausgefüllte und unterschriebene Zuverlässigkeitserklärung (Anlage 2 des Vertrages) Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Arzneimittelversorgung "Open-House-Vertrag Verbandstoffe" Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 20. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauffolgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauffolgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM hat eine Übersendung bis zum 20. eines jeden Monats der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de fristwahrend für einen Vertragsbeginn zum ersten des darauffolgenden Monats zu erfolgen.
Medizintechnische Ausstattung - Möbeleinbauten mit Zubehör
Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben. Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude/technischen Anlagen (365/366 Tage pro Jahr/24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen/Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist anzustreben. Die Leistungen des AN umfassen sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude/technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion während, und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Der AN gewährleistet 24 Stunden täglich und 365/366 Tage im Jahr einen Störungsdienst und richtet eine funktionsfähige Zentrale ein. Gesetzliche Anforderungen zu Reaktionszeiten sind bindend. Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugs- und sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, NEA, USV etc.) von maximal 30 Minuten in Los1 und 30 Minuten bzw. 90 Minuten in Los2. Für außerhalb vereinbarter Anwesenheit des AN auftretende Störungen und solchen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, sind Störungsbeseitigungen unverzüglich, spätestens 60 Minuten (beide Lose) nach Störungsmeldung zu beginnen. Innerhalb vereinbarter Anwesenheit ist bei Kleinreparaturen unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. -- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051/EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher/ kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. Die Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300, 330, 340, 360, 410-480, 540 sind dabei zu berücksichtigen sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen/anerkannten Regeln der Technik wie -DGUV V4-Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) und der ortsfesten elektrischen Anlagen/BM -VDI2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen -VDI2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -VDI6022 Hygieneinspektion lüftungstechnischer Anlagen -VDI6023 Trinkwasser-/Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid-/Chlorat-Messung -TrinkwV2023 Trinkwasseruntersuchung gemäß aktueller Fassung -TRBS1201 Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen -TRBS2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln -TRBS3121 Betrieb von Aufzugsanlagen -BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung -42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung -technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Zum Leistungsumfang des AN gehören: -alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen. -Start-Up- und Vertragsauslaufphase (Übernahme bzw. Übergabe der Liegenschaften) -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche -Gewährleistungsüberwachung -Stillstandsmanagement/-wartung -Entsorgung -Kommunikationsmanagement -Dokumentieren/Berichten -Qualitäts-/Energie-/Umweltmanagement -Instandsetzung/Optimierung -Instandhaltungsmanagement -- Die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes sind zu berücksichtigen. -- Ziel der vertraglichen Leistung ist die vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG/Nutzer beim technischen Gebäudebetrieb, sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit. -- Der AN verfügt über eine zeitgemäße Gebäudemanagement-Software für Planung, Ausführung, Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden/technischen Anlagen, mit webbasiertem Zugriff, und stellt 4 Lizenzen der AG zur Verfügung. -- Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig jederzeit, 24 Stunden/Tag und 365/366 Tage im Jahr, zu erbringen. Die ständige Erreichbarkeit des AN ist zu gewährleisten. Regelmäßige Leistungen werden von 07:00Uhr-16:00Uhr(Los1)/-15:00Uhr(Los2) erbracht. -- Weitere Angaben zu den Losen s. ab Ziffer 5.1
Die Spital Lachen AG strebt an, die bestehende AEMP im Rahmen eines Umbaus sowie eines gezielten Gerätetausches zu modernisieren und nachhaltig für zukünftige Anforderungen auszurichten. Im Jahr 2026 sollen die bestehenden, in die Jahre gekommenen Geräte durch moderne, zukunftsgerichtete Anlagen ersetzt werden.Ziel der Maßnahme ist es, durch den Einsatz zeitgemäßer Technologie die Leistungsfähigkeit, Prozesssicherheit und Effizienz der AEMP langfristig zu erhöhen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Infrastruktur den aktuellen technischen, hygienischen und betrieblichen Anforderungen entspricht.Mit der Erneuerung der Geräte sowie den damit verbundenen Anpassungen der Infrastruktur wird die AEMP der Spital Lachen AG so weiterentwickelt, dass sie auch künftig eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Aufbereitung von Medizinprodukten gewährleisten kann und für zukünftige Entwicklungen und Anforderungen bereitgestellt ist.
Die Spital Lachen AG strebt an, die bestehende AEMP im Rahmen eines Umbaus sowie eines gezielten Gerätetausches zu modernisieren und nachhaltig für zukünftige Anforderungen auszurichten. Im Jahr 2026 sollen die bestehenden, in die Jahre gekommenen Geräte durch moderne, zukunftsgerichtete Anlagen ersetzt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch den Einsatz zeitgemäßer Technologie die Leistungsfähigkeit, Prozesssicherheit und Effizienz der AEMP langfristig zu erhöhen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Infrastruktur den aktuellen technischen, hygienischen und betrieblichen Anforderungen entspricht. Mit der Erneuerung der Geräte sowie den damit verbundenen Anpassungen der Infrastruktur wird die AEMP der Spital Lachen AG so weiterentwickelt, dass sie auch künftig eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Aufbereitung von Medizinprodukten gewährleisten kann und für zukünftige Entwicklungen und Anforderungen bereitgestellt ist.
Zur Ausstattung der Notarzteinsatzfahrzeuge des Rettungsdienst Kreis Steinfurt sollen zwölf neue Notfallbeatmungsgeräte und das beschriebene Zubehör beschafft werden, die für die rettungsdienstliche Beatmung und den Intensivtransport eines Patienten geeignet sind. Die Beatmungsgeräte müssen den Bedingungen der beigefügten Leistungsbeschreibung entsprechen. Bestandteil der Ausschreibung sind zudem Schulungen nach Medizinproduktegesetz (MPG) bzw. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und Serviceverträge für die Notfallbeatmungsgeräte entsprechend der Leistungsbeschreibung.
Für den Leistungszeitraum sind vom Auftragnehmer die medizinischen Laboruntersuchungen gemäß der im Leistungsverzeichnis aufgelisteten Leistungsmerkmalen zu erbringen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist das EOP IPA- Paket Nr. 3: Erweiterter Rohbau
Gegenstand dieses Verfahrens ist das EOP IPA- Paket Nr. 4: Innenausbau
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Die Anforderungen variieren je nach Auftrag. Typischerweise werden Fachkenntnisse, Referenzprojekte ähnlicher Größe, entsprechende Zertifizierungen, Versicherungsnachweise und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft. Details finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
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