Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Länder und Bundeseinrichtungen modernisieren ihren Gebäudebestand. Ausgeschrieben werden energetische Sanierung, Erneuerung der Gebäudetechnik, barrierefreier Umbau und Brandschutzertüchtigung. Solche Aufträge laufen häufig über Rahmenverträge und bieten planbare Auslastung über mehrere Jahre.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Modernisierung-Vergaben veröffentlicht haben.
Dämmung, Fenstertausch und effiziente Anlagentechnik zur Senkung des Energieverbrauchs öffentlicher Gebäude.
Erneuerung von Heizung, Lüftung, Elektro und Sanitär im laufenden Betrieb.
Aufzüge, Rampen und angepasste Sanitäranlagen für den barrierefreien Zugang zu Verwaltungsgebäuden und Schulen.
Nachrüstung von Brandmeldetechnik, Rettungswegen und Abschottungen im Bestand.
Modernisierung zielt nicht auf die bloße Instandsetzung, sondern auf die Anhebung eines Gebäudes auf einen zeitgemäßen Standard. Dazu zählen die energetische Ertüchtigung mit Dämmung, neuen Fenstern und moderner Heiztechnik, der barrierefreie Umbau, die Erneuerung von Elektro- und Sanitärinstallationen sowie die Aufrüstung der Gebäudeleittechnik. Auftraggeber sind Kommunen, Länder und kommunale Wohnungsgesellschaften, die ihren Bestand an Schulen, Kitas, Sporthallen und Wohngebäuden auf aktuelle Anforderungen bringen. Solche Vorhaben werden in Gewerkelose zerlegt und je nach Auftragswert öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben, oft über eine Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Maßnahmen. Nach der Bekanntmachung reichen Bieter ihr Angebot auf Basis des Leistungsverzeichnisses ein, häufig unter der Vorgabe, die Arbeiten im laufenden Betrieb und in den Ferien auszuführen.
Bauliche Modernisierungsleistungen werden nach der VOB/A vergeben, für die Ausführung gelten VOB/B und die gewerkespezifischen ATV der VOB/C. Betriebe weisen ihre Eignung über die PQ-VOB-Präqualifikation oder Einzelnachweise mit Referenzen, Fachpersonal und Betriebshaftpflicht nach. Bei energetischen Maßnahmen sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes maßgeblich, häufig kommen Vorgaben aus Förderprogrammen der KfW und des BAFA hinzu, die den Nachweis durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten und die Einhaltung technischer Mindestkennwerte verlangen. Für einzelne Gewerke sind der Meisterbrief, Fachbetriebszertifikate oder Herstellerqualifikationen erforderlich. Maßgeblich sind ferner die DIN-Normen zu Wärme- und Schallschutz. Gewertet wird bei einfachen Losen über den Preis, bei anspruchsvollen Modernisierungen nach Preis-Leistung mit Bewertung von Konzept, Energieeffizienz und Terminsicherheit.
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Häufig geht es um energetische Sanierung, den Austausch veralteter Heizungs- und Lüftungstechnik, die Erneuerung der Elektrik, barrierefreien Umbau und Brandschutz. Auftraggeber sind Kommunen, Länder, Hochschulen und Wohnungsbaugesellschaften.
Reine Bauleistungen laufen nach VOB/A, oft getrennt nach Gewerken oder Losen. Umfangreiche Vorhaben werden zuvor geplant, sodass Planungs- und Ausführungsleistungen in getrennten Verfahren vergeben werden.
Ja. Auftraggeber berücksichtigen zunehmend Energieeffizienz, Lebenszykluskosten und Emissionen als Wertungskriterien. Nachweise wie Energieausweise oder Produktzertifikate können Teil des Angebots sein.
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