Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit Sitz in Bonn ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 13 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 185 Tsd. € bis 504 Tsd. €, bei einem Durchschnitt von 317 Tsd. €.
Als Vergabestelle schreibt Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Alle Ausschreibungen von Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
13 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
In der 1. Phase des MORO von März 2023 bis Mai 2024 wurden auf Basis einer systematischen Auswertung von Raumordnungsplänen der Länder und Regionen und zehn interviewbasierten Fallstudien Stärken-Schwächen-Analysen für die Raumordnung und interkommunale Kooperationen durchgeführt und Handlungsvorschläge abgeleitet. Zudem wurden auf Basis eines Wettbewerbs die vier Modellregionen Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg, Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Regionalverband Mittlerer Oberrhein und Städteregion Aachen für Phase II ausgewählt. In der Phase II sollen mit Hilfe von Modellregionen praktische Wege aufgezeigt werden, wie wirksame Vorgaben der Landes- und Regionalplanung für einen bedarfsgerechten Wohnungsbau aussehen können und wie ein regional abgestimmter, bedarfsgerechter Wohnungsbau an raumverträglichen Standorten durch interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von Instrumentensteckbriefen für die Raumordnung sowie eines Toolkits für die Landes- und Regionalplanung sowie für interkommunale Kooperationsverbünde. Abschließend werden die Ergebnisse auf einer Abschlussveranstaltung der Fachöffentlichkeit vorgestellt sowie in einem Endbericht und einer Publikation in der Reihe MORO Praxis dokumentiert und veröffentlicht. Ausgeschrieben wird die Begleitforschung, die das Modellvorhaben in der zweiten Phase betreut (von Juli 2024 bis Oktober 2026).
In der 1. Phase des MORO von März 2023 bis Mai 2024 wurden auf Basis einer systematischen Auswertung von Raumordnungsplänen der Länder und Regionen und zehn interviewbasierten Fallstudien Stärken-Schwächen-Analysen für die Raumordnung und interkommunale Kooperationen durchgeführt und Handlungsvorschläge abgeleitet. Zudem wurden auf Basis eines Wettbewerbs die vier Modellregionen Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg, Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Regionalverband Mittlerer Oberrhein und Städteregion Aachen für Phase II ausgewählt. In der Phase II sollen mit Hilfe von Modellregionen praktische Wege aufgezeigt werden, wie wirksame Vorgaben der Landes- und Regionalplanung für einen bedarfsgerechten Wohnungsbau aussehen können und wie ein regional abgestimmter, bedarfsgerechter Wohnungsbau an raumverträglichen Standorten durch interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von Instrumentensteckbriefen für die Raumordnung sowie eines Toolkits für die Landes- und Regionalplanung sowie für interkommunale Kooperationsverbünde. Abschließend werden die Ergebnisse auf einer Abschlussveranstaltung der Fachöffentlichkeit vorgestellt sowie in einem Endbericht und einer Publikation in der Reihe MORO Praxis dokumentiert und veröffentlicht. Ausgeschrieben wird die Begleitforschung, die das Modellvorhaben in der zweiten Phase betreut (von Juli 2024 bis Oktober 2026).
Es besteht ein besonderes Bundesinteresse, dass die künftigen transnationalen Programme (Interreg B) weiterhin ein breites Spektrum deutscher Partner, insbesondere kommunale und regionale Akteure, ansprechen und dass diese ihre eigenen raumentwicklungsbezogenen Projekte in einen europäischen Kontext stellen. Dafür müssen die Themen der künftigen Interreg B-Programme die aus deutscher Sicht relevanten räumlichen Herausforderungen abdecken und die Programmstrukturen einen niedrigschwelligen Zugang auch von Neueinsteigern und kleineren Verwaltungen und Institutionen ermöglichen. Programm- und Projektakteure sowie Multiplikatoren sollen deshalb wirksam in Konsultationsprozesse zur Ausrichtung der Interreg B-Programme 2028-2034 einbezogen werden. Letztlich zielt das Projekt darauf, gute Rahmenbedingungen für eine starke Beteiligung von deutschen Städten, Gemeinden und Regionen an der transnationalen Zusammenarbeit in der Förderperiode 2028-2034 zu schaffen. Die Ergebnisse des Projekts dienen als Entscheidungsgrundlage für BMWSB / BBSR und Länder für die Ausgestaltung der künftigen Interreg B-Programme mit deutscher Beteiligung.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Chancen und Herausforderungen des novellierten Rechtsrahmens für die nachhaltige Stadtentwicklung zu untersuchen und darüber hinaus an konkreten Beispielen zu zeigen, welche neuen Gestaltungsspielräume sich daraus für die kommunale Planung ergeben. Im Fokus stehen die Implikatio- nen für die Planungspraxis zu bestehenden Quartieren und die Gestaltung neuer Quartiere. Die Erkenntnisse aus dem Projekt sollen Grundlagen zur Weiterentwicklung planerischer Instrumente liefern, rechtliche und technische Umsetzungshürden identifizieren und Kommunen bei der strategischen Nutzung der neuen Gestaltungsspiel- räume für eine integrierte Stadt- und Verkehrsplanung unterstützen. Das Projekt umfasst dazu folgende Leistungsbausteine: 1. Systematische rechtswissenschaftliche Analyse der Chancen und Herausforderungen des novellierten Stra- ßenverkehrsrechts 2. Fachgespräche mit Akteuren aus Planung, Recht und Verwaltung 3. Auswahl und vergleichende Analyse geeigneter Fallbeispiele zur Nutzung neuer Handlungsspielräume 4. Fachworkshops mit Verantwortlichen aus der kommunalen Planungspraxis 5. Ausarbeitung einer praxisorientierten Entscheidungshilfe für Kommunen 6. Handlungsempfehlungen für die Politik 7. Ergebnisaufbereitung und Berichterstattung
Im Rahmen des Zieleprozesses der Klimaanpassungsstrategie 2024 ist für das Cluster „Stadtentwicklung, Raum-planung und Bevölkerungsschutz“ als Ziel für die Raumordnungsplanung vereinbart worden, die Be-rücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumord-nungsplänen der Landes- und Regionalplanung bis 2028 zu verbessern. Zur Förderung der Erreichung dieses Ziels bedarf es einer fachlichen Unterstützung insbesondere der Träger der Regionalplanung durch ein Mo-dellvorhaben. Im MORO soll eine anwendungsorientierte Methodik der Klimarisikoanalyse entwickelt und der praktische Ein-satz dieser Methodik mit Hilfe von Fallstudien in drei Planungsregionen am Beispiel ausgewählter Handlungs-felder der Anpassung an den Klimawandel getestet und erprobt werden. Für jedes untersuchte Handlungsfeld wird dabei die Klimarisikoanalyse mit integrierter Vulnerabilitäts- und Schutzgüteranalyse durchgeführt und von diesen Ergebnissen textliche und zeichnerische Festlegungen und Handlungsaufträge abgeleitet, wie dies auch für einen Regionalplan erfolgen würde. Gleichzeitig wird zudem deutschlandweit erhoben, welche Erfahrungen Länder und Planungsregionen mit der Durchführung von Klimarisikoanalysen haben, welche Erfahrungswerte und Erkenntnisse diesbezüglich vorlie-gen und welche Grundlagendaten (von z.B. Datendiensten des Bundes, Landesdaten, eigene Datenerzeug-nisse) dafür verwendet werden.
Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter verfahrensorientierter Beschleu- nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo- dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef- fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi- schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen. Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh- merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe- schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla- nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni- gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer- den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied- liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo- dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen. Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh- lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä- gen zur Nutzung von KI) zu formulieren.
Im Rahmen des Zieleprozesses der Klimaanpassungsstrategie 2024 ist für das Cluster „Stadtentwicklung, Raum-planung und Bevölkerungsschutz“ als Ziel für die Raumordnungsplanung vereinbart worden, die Be-rücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumord-nungsplänen der Landes- und Regionalplanung bis 2028 zu verbessern. Zur Förderung der Erreichung dieses Ziels bedarf es einer fachlichen Unterstützung insbesondere der Träger der Regionalplanung durch ein Mo-dellvorhaben. Im MORO soll eine anwendungsorientierte Methodik der Klimarisikoanalyse entwickelt und der praktische Ein-satz dieser Methodik mit Hilfe von Fallstudien in drei Planungsregionen am Beispiel ausgewählter Handlungs-felder der Anpassung an den Klimawandel getestet und erprobt werden. Für jedes untersuchte Handlungsfeld wird dabei die Klimarisikoanalyse mit integrierter Vulnerabilitäts- und Schutzgüteranalyse durchgeführt und von diesen Ergebnissen textliche und zeichnerische Festlegungen und Handlungsaufträge abgeleitet, wie dies auch für einen Regionalplan erfolgen würde. Gleichzeitig wird zudem deutschlandweit erhoben, welche Erfahrungen Länder und Planungsregionen mit der Durchführung von Klimarisikoanalysen haben, welche Erfahrungswerte und Erkenntnisse diesbezüglich vorlie-gen und welche Grundlagendaten (von z.B. Datendiensten des Bundes, Landesdaten, eigene Datenerzeug-nisse) dafür verwendet werden.
Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter verfahrensorientierter Beschleu- nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo- dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef- fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi- schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen. Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh- merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe- schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla- nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni- gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer- den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied- liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo- dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen. Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh- lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä- gen zur Nutzung von KI) zu formulieren.
Im Rahmen des Zieleprozesses der Klimaanpassungsstrategie 2024 ist für das Cluster „Stadtentwicklung, Raum-planung und Bevölkerungsschutz“ als Ziel für die Raumordnungsplanung vereinbart worden, die Be-rücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumord-nungsplänen der Landes- und Regionalplanung bis 2028 zu verbessern. Zur Förderung der Erreichung dieses Ziels bedarf es einer fachlichen Unterstützung insbesondere der Träger der Regionalplanung durch ein Mo-dellvorhaben. Im MORO soll eine anwendungsorientierte Methodik der Klimarisikoanalyse entwickelt und der praktische Ein-satz dieser Methodik mit Hilfe von Fallstudien in drei Planungsregionen am Beispiel ausgewählter Handlungs-felder der Anpassung an den Klimawandel getestet und erprobt werden. Für jedes untersuchte Handlungsfeld wird dabei die Klimarisikoanalyse mit integrierter Vulnerabilitäts- und Schutzgüteranalyse durchgeführt und von diesen Ergebnissen textliche und zeichnerische Festlegungen und Handlungsaufträge abgeleitet, wie dies auch für einen Regionalplan erfolgen würde. Gleichzeitig wird zudem deutschlandweit erhoben, welche Erfahrungen Länder und Planungsregionen mit der Durchführung von Klimarisikoanalysen haben, welche Erfahrungswerte und Erkenntnisse diesbezüglich vorlie-gen und welche Grundlagendaten (von z.B. Datendiensten des Bundes, Landesdaten, eigene Datenerzeug-nisse) dafür verwendet werden.
Es besteht ein besonderes Bundesinteresse, dass die künftigen transnationalen Programme (Interreg B) weiterhin ein breites Spektrum deutscher Partner, insbesondere kommunale und regionale Akteure, ansprechen und dass diese ihre eigenen raumentwicklungsbezogenen Projekte in einen europäischen Kontext stellen. Dafür müssen die Themen der künftigen Interreg B-Programme die aus deutscher Sicht relevanten räumlichen Herausforderungen abdecken und die Programmstrukturen einen niedrigschwelligen Zugang auch von Neueinsteigern und kleineren Verwaltungen und Institutionen ermöglichen. Programm- und Projektakteure sowie Multiplikatoren sollen deshalb wirksam in Konsultationsprozesse zur Ausrichtung der Interreg B-Programme 2028-2034 einbezogen werden. Letztlich zielt das Projekt darauf, gute Rahmenbedingungen für eine starke Beteiligung von deutschen Städten, Gemeinden und Regionen an der transnationalen Zusammenarbeit in der Förderperiode 2028-2034 zu schaffen. Die Ergebnisse des Projekts dienen als Entscheidungsgrundlage für BMWSB / BBSR und Länder für die Ausgestaltung der künftigen Interreg B-Programme mit deutscher Beteiligung.
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) aus Bonn. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 13 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Forschung & Entwicklung. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 185 Tsd. € und 504 Tsd. €.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsarten variieren je nach Zuständigkeitsbereich der Organisation. Typischerweise umfassen öffentliche Ausschreibungen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Details zu den einzelnen Aufträgen finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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