Ortsgemeinde Holzerath

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Ortsgemeinde Holzerath. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Ortsgemeinde Holzerath

Ortsgemeinde Holzerath mit Sitz in Holzerath ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 9 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Ortsgemeinde Holzerath regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Alle Ausschreibungen von Ortsgemeinde Holzerath werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
1
Top Branche
Architektur & Ingenieurwesen

Aktuelle Ausschreibungen

9 Ausschreibungen

Kita Holzerath - Los 05 Freianlagen

Aktiv
Frist: 01.04.2026
Veröffentlicht: 26.02.2026
Ortsgemeinde Holzerath

Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutzt wird. Der Jugendraum befindet sich ebenfalls in diesem Obergeschoss. Andere Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten und Versammlungen stehen nicht zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Kita im Bestand gänzlich unmöglich ist. Zurzeit verfügt die Kita Holzerath über 4 Gruppen mit insgesamt bis zu 80 Plätzen, darunter eine provisorische Gruppe im Bewegungsraum (Untergeschoß). Die Kita hat noch eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2027. Ferner wurde als Teil der Übergangslösung vereinbart, dass die Kita als Ersatz für den Bewegungsraum im Untergeschoss bis auf Weiteres den Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gebäudes nutzen kann. In den Bedarfsplanungsgesprächen, im März 2019 und Februar 2021, mit den Landes- und Kreisjugendämter wurde festgehalten, dass die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe zwingend erforderlich und die Gesamtkapazität auf insgesamt 95 (Kinder-)Plätze aufzustocken sei. Gefordert wurde des Weiteren die räumliche Trennung zwischen Kita- und Gemeindeflächen sowie separate Zugänge im Sinne der Inklusion und stark frequentierter Räume auf einer Ebene vorzuhalten. Die neuen räumlichen Gegebenheiten sollen den Anforderungen einer inklusiven Pädagogik und den Bedürfnissen aller Nutzer Rechnung tragen. Der neue Kita-Spielplatz soll auf einem Teil der großen befestigten Fläche (Erdgeschoss-Niveau) und den angrenzenden Grün- und Böschungsbereichen entsprechend der vorherrschenden Topographie gestaltet werden. Die Spielflächen im Freien sollen mit möglichst vielseitigen, vor allem natürlichen Spielangeboten ausgestattet und in die pädagogische Arbeit voll einbezogen werden. Spielgeräte sollen möglichst vielfältigen Anregungscharakter besitzen. Auf vorbeschriebener Basis sowie den sonstigen amtlichen Richtlinien, erarbeitete das mit der Gebäude- und Innenraumplanung beauftragte Architekturbüro einen mit allen bisherigen Beteiligten abgestimmten Vorentwurf (Leistungsphase 2 der HOAI) aus. Hieran sind die Fachplanungen auszurichten und zu bewerkstelligen. Energie- und Medienabrechnungen sollen nutzerdifferenziert ermittelbar sein. Für das Zuwendungsverfahren (Förderung und Bewilligungsverfahren) der geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Kostenermittlungsstufen (DIN 276) nach Umbau Bürgerhaus (UB) sowie Kita (UK), Erweiterung Bürgerhaus (EB) sowie Kita (EK), Umbau der gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Bürgerhauses und der Kita (UBK) entsprechend der farblich angelegten Flächen in den den Vergabeunterlagen beigefügten Gebäudegrundrissen abzugrenzen. Die derzeit angenommenen Kosten (Kostenschätzung vom 04.02.2025) verteilen sich für die KG 500 wie folgt auf die vier Bauabschnitte: - Erweiterung Gemeindehaus: 93.958,80 EUR - Umbau Gemeindehaus: 0,00EUR - Erweiterung Kita: 149.809,61 EUR - Umbau Kita: 23.099,13 EUR Die prognostizierten Gesamtkosten für die Kostengruppe 500 betragen demnach 266.867,54 EUR. Die Kosten für "Umbau Gemeindehaus" sind in der Kostenschätzung "Erweiterung Gemeindehaus" enthalten. Bei allen Planungsleistungen ist bereits im Rahmen der Planung eine Aufteilung der Kosten in die vier Bauabschnitte Erweiterung Kita, Umbau Kita, Erweiterung Gemeindehaus und Umbau Gemeindehaus zu berücksichtigen, so dass die spätere Abrechnung und Mittelverwendung gegenüber den Zuschussgebern entsprechend vorgenommen werden kann.

Kindertagesstätte und Gemeindehaus in Holzerath - Los 02 (TA ELT)

Abgelaufen
Frist: 28.03.2025
Veröffentlicht: 27.02.2025
Ortsgemeinde Holzerath

Erweiterung der Kindertagesstätte und des Gemeindehauses in Holzerath - Los 02 Fachplanung TA (AG 4 - 6) ---- Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutzt wird. Der Jugendraum befindet sich ebenfalls in diesem Obergeschoss. Andere Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten und Versammlungen stehen nicht zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Kita im Bestand gänzlich unmöglich ist. Zurzeit verfügt die Kita Holzerath über 4 Gruppen mit insgesamt bis zu 80 Plätzen, darunter eine provisorische Gruppe im Bewegungsraum (Untergeschoß). Die Kita hat noch eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2027. Ferner wurde als Teil der Übergangslösung vereinbart, dass die Kita als Ersatz für den Bewegungsraum im Untergeschoss bis auf Weiteres den Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gebäudes nutzen kann. In den Bedarfsplanungsgesprächen, im März 2019 und Februar 2021, mit den Landes- und Kreisjugendämter wurde festgehalten, dass die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe zwingend erforderlich und die Gesamtkapazität auf insgesamt 95 (Kinder-)Plätze aufzustocken sei. Gefordert wurde des Weiteren die räumliche Trennung zwischen Kita- und Gemeindeflächen sowie separate Zugänge im Sinne der Inklusion und stark frequentierter Räume auf einer Ebene vorzuhalten. Die neuen räumlichen Gegebenheiten sollen den Anforderungen einer inklusiven Pädagogik und den Bedürfnissen aller Nutzer Rechnung tragen. Die vorhandene Wärmepumpe ist auf den künftigen Bedarf auszulegen und die Raumtemperatur der Räume muss einzeln steuerbar sein. Sowohl die Belichtung durch Tages- und künstliches Licht als auch die Belüftung und Verschattungsmöglichkeiten sind in Funktion entsprechend der Nutzergruppen zu konzipieren. Die Sanitäranlagen sind ebenso in Funktion entsprechend der Nutzergruppen auszuführen. Bei der Neuplanung der Küche und Nebenräume sollen sie ein professionelles Arbeiten ermöglichen und so dimensioniert werden, dass die verschiedenen Mahlzeiten im Tagesablauf für alle Kinder frisch zubereitet werden können. Insgesamt sind die technischen Anlagen energiesparend nutzungskostenorientiert zu planen. Der neue Kita-Spielplatz soll auf einem Teil der großen befestigten Fläche (Erdgeschoss-Niveau) und den angrenzenden Grün- und Böschungsbereichen entsprechend der vorherrschenden Topographie gestaltet werden. Die Spielflächen im Freien sollen mit möglichst vielseitigen, vor allem natürlichen Spielangeboten ausgestattet und in die pädagogische Arbeit voll einbezogen werden. Spielgeräte sollen möglichst vielfältigen Anregungscharakter besitzen. Auf vorbeschriebener Basis sowie den sonstiger amtlichen Richtlinien, erarbeitete das mit der Gebäude- und Innenraumplanung beauftragte Architekturbüro einen mit allen bisherigen Beteiligten abgestimmten Vorentwurf (Leistungsphase 2 der HOAI) aus. Hieran sind die Fachplanungen auszurichten und zu bewerkstelligen. Energie- und Medienabrechnungen sollen nutzerdifferenziert ermittelbar sein. Für das Zuwendungsverfahren (Förderung und Bewilligungsverfahren) der geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Kostenermittlungsstufen (DIN 276) nach Umbau Bürgerhaus (UB) sowie Kita (UK), Erweiterung Bürgerhaus (EB) sowie Kita (EK), Umbau der gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Bürgerhauses und der Kita (UBK) entsprechend der farblich angelegten Flächen in den beigefügten Gebäudegrundrissen abzugrenzen. Bei allen Planungsleistungen ist bereits im Rahmen der Planung eine Aufteilung der Kosten in die vier Bauabschnitte Erweiterung Kita, Umbau Kita, Erweiterung Gemeindehaus und Umbau Gemeindehaus zu berücksichtigen, so dass die spätere Abrechnung und Mittelverwendung gegenüber den Zuschussgebern entsprechend vorgenommen werden kann.

Kindertagesstätte und Gemeindehaus in Holzerath - Los 02 (TA HLS)

Abgelaufen
Frist: 28.03.2025
Veröffentlicht: 27.02.2025
Ortsgemeinde Holzerath

Erweiterung der Kindertagesstätte und des Gemeindehauses in Holzerath - Los 02 Fachplanung TA (AG 1 - 3 u. 7) ---- Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutzt wird. Der Jugendraum befindet sich ebenfalls in diesem Obergeschoss. Andere Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten und Versammlungen stehen nicht zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Kita im Bestand gänzlich unmöglich ist. Zurzeit verfügt die Kita Holzerath über 4 Gruppen mit insgesamt bis zu 80 Plätzen, darunter eine provisorische Gruppe im Bewegungsraum (Untergeschoß). Die Kita hat noch eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2027. Ferner wurde als Teil der Übergangslösung vereinbart, dass die Kita als Ersatz für den Bewegungsraum im Untergeschoss bis auf Weiteres den Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gebäudes nutzen kann. In den Bedarfsplanungsgesprächen, im März 2019 und Februar 2021, mit den Landes- und Kreisjugendämter wurde festgehalten, dass die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe zwingend erforderlich und die Gesamtkapazität auf insgesamt 95 (Kinder-)Plätze aufzustocken sei. Gefordert wurde des Weiteren die räumliche Trennung zwischen Kita- und Gemeindeflächen sowie separate Zugänge im Sinne der Inklusion und stark frequentierter Räume auf einer Ebene vorzuhalten. Die neuen räumlichen Gegebenheiten sollen den Anforderungen einer inklusiven Pädagogik und den Bedürfnissen aller Nutzer Rechnung tragen. Die vorhandene Wärmepumpe ist auf den künftigen Bedarf auszulegen und die Raumtemperatur der Räume muss einzeln steuerbar sein. Sowohl die Belichtung durch Tages- und künstliches Licht als auch die Belüftung und Verschattungsmöglichkeiten sind in Funktion entsprechend der Nutzergruppen zu konzipieren. Die Sanitäranlagen sind ebenso in Funktion entsprechend der Nutzergruppen auszuführen. Bei der Neuplanung der Küche und Nebenräume sollen sie ein professionelles Arbeiten ermöglichen und so dimensioniert werden, dass die verschiedenen Mahlzeiten im Tagesablauf für alle Kinder frisch zubereitet werden können. Insgesamt sind die technischen Anlagen energiesparend nutzungskostenorientiert zu planen. Der neue Kita-Spielplatz soll auf einem Teil der großen befestigten Fläche (Erdgeschoss-Niveau) und den angrenzenden Grün- und Böschungsbereichen entsprechend der vorherrschenden Topographie gestaltet werden. Die Spielflächen im Freien sollen mit möglichst vielseitigen, vor allem natürlichen Spielangeboten ausgestattet und in die pädagogische Arbeit voll einbezogen werden. Spielgeräte sollen möglichst vielfältigen Anregungscharakter besitzen. Auf vorbeschriebener Basis sowie den sonstiger amtlichen Richtlinien, erarbeitete das mit der Gebäude- und Innenraumplanung beauftragte Architekturbüro einen mit allen bisherigen Beteiligten abgestimmten Vorentwurf (Leistungsphase 2 der HOAI) aus. Hieran sind die Fachplanungen auszurichten und zu bewerkstelligen. Energie- und Medienabrechnungen sollen nutzerdifferenziert ermittelbar sein. Für das Zuwendungsverfahren (Förderung und Bewilligungsverfahren) der geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Kostenermittlungsstufen (DIN 276) nach Umbau Bürgerhaus (UB) sowie Kita (UK), Erweiterung Bürgerhaus (EB) sowie Kita (EK), Umbau der gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Bürgerhauses und der Kita (UBK) entsprechend der farblich angelegten Flächen in den beigefügten Gebäudegrundrissen abzugrenzen. Bei allen Planungsleistungen ist bereits im Rahmen der Planung eine Aufteilung der Kosten in die vier Bauabschnitte Erweiterung Kita, Umbau Kita, Erweiterung Gemeindehaus und Umbau Gemeindehaus zu berücksichtigen, so dass die spätere Abrechnung und Mittelverwendung gegenüber den Zuschussgebern entsprechend vorgenommen werden kann.

Kindertagesstätte und Gemeindehaus in Holzerath - Los 05 (Freianlage)

Abgelaufen
Frist: 31.03.2025
Veröffentlicht: 27.02.2025
Ortsgemeinde Holzerath

Erweiterung der Kindertagesstätte und des Gemeindehauses in Holzerath - Los 05 Objektplanung Freianlagen ---- Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutzt wird. Der Jugendraum befindet sich ebenfalls in diesem Obergeschoss. Andere Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten und Versammlungen stehen nicht zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Kita im Bestand gänzlich unmöglich ist. Zurzeit verfügt die Kita Holzerath über 4 Gruppen mit insgesamt bis zu 80 Plätzen, darunter eine provisorische Gruppe im Bewegungsraum (Untergeschoß). Die Kita hat noch eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2027. Ferner wurde als Teil der Übergangslösung vereinbart, dass die Kita als Ersatz für den Bewegungsraum im Untergeschoss bis auf Weiteres den Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gebäudes nutzen kann. In den Bedarfsplanungsgesprächen, im März 2019 und Februar 2021, mit den Landes- und Kreisjugendämter wurde festgehalten, dass die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe zwingend erforderlich und die Gesamtkapazität auf insgesamt 95 (Kinder-)Plätze aufzustocken sei. Gefordert wurde des Weiteren die räumliche Trennung zwischen Kita- und Gemeindeflächen sowie separate Zugänge im Sinne der Inklusion und stark frequentierter Räume auf einer Ebene vorzuhalten. Die neuen räumlichen Gegebenheiten sollen den Anforderungen einer inklusiven Pädagogik und den Bedürfnissen aller Nutzer Rechnung tragen. Die vorhandene Wärmepumpe ist auf den künftigen Bedarf auszulegen und die Raumtemperatur der Räume muss einzeln steuerbar sein. Sowohl die Belichtung durch Tages- und künstliches Licht als auch die Belüftung und Verschattungsmöglichkeiten sind in Funktion entsprechend der Nutzergruppen zu konzipieren. Die Sanitäranlagen sind ebenso in Funktion entsprechend der Nutzergruppen auszuführen. Bei der Neuplanung der Küche und Nebenräume sollen sie ein professionelles Arbeiten ermöglichen und so dimensioniert werden, dass die verschiedenen Mahlzeiten im Tagesablauf für alle Kinder frisch zubereitet werden können. Insgesamt sind die technischen Anlagen energiesparend nutzungskostenorientiert zu planen. Der neue Kita-Spielplatz soll auf einem Teil der großen befestigten Fläche (Erdgeschoss-Niveau) und den angrenzenden Grün- und Böschungsbereichen entsprechend der vorherrschenden Topographie gestaltet werden. Die Spielflächen im Freien sollen mit möglichst vielseitigen, vor allem natürlichen Spielangeboten ausgestattet und in die pädagogische Arbeit voll einbezogen werden. Spielgeräte sollen möglichst vielfältigen Anregungscharakter besitzen. Auf vorbeschriebener Basis sowie den sonstiger amtlichen Richtlinien, erarbeitete das mit der Gebäude- und Innenraumplanung beauftragte Architekturbüro einen mit allen bisherigen Beteiligten abgestimmten Vorentwurf (Leistungsphase 2 der HOAI) aus. Hieran sind die Fachplanungen auszurichten und zu bewerkstelligen. Energie- und Medienabrechnungen sollen nutzerdifferenziert ermittelbar sein. Für das Zuwendungsverfahren (Förderung und Bewilligungsverfahren) der geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Kostenermittlungsstufen (DIN 276) nach Umbau Bürgerhaus (UB) sowie Kita (UK), Erweiterung Bürgerhaus (EB) sowie Kita (EK), Umbau der gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Bürgerhauses und der Kita (UBK) entsprechend der farblich angelegten Flächen in den beigefügten Gebäudegrundrissen abzugrenzen. Die derzeit angenommenen Kosten (Kostenschätzung vom 04.02.2025) verteilen sich für die KG 300 und 400 (jeweils netto) wie folgt auf die vier Bauabschnitte: Bauabschnitt KG 500 (netto): Erweiterung Gemeindehaus: 93.958,80 EUR, Umbau Gemeindehaus: 0,00EUR, Erweiterung Kita: 149.809,61 EUR, Umbau Kita: 23.099,13 EUR, Gesamtkosten: 266.867,54 EUR. Die Kosten für "Umbau Gemeindehaus" sind in der Kostenschätzung "Erweiterung Gemeindehaus" enthalten. Bei allen Planungsleistungen ist bereits im Rahmen der Planung eine Aufteilung der Kosten in die vier Bauabschnitte Erweiterung Kita, Umbau Kita, Erweiterung Gemeindehaus und Umbau Gemeindehaus zu berücksichtigen, so dass die spätere Abrechnung und Mittelverwendung gegenüber den Zuschussgebern entsprechend vorgenommen werden kann.

Kindertagesstätte und Gemeindehaus in Holzerath - Los 04 (Statik)

Abgelaufen
Frist: 31.03.2025
Veröffentlicht: 27.02.2025
Ortsgemeinde Holzerath

Erweiterung der Kindertagesstätte und des Gemeindehauses in Holzerath - Los 04 Tragwerksplanung ---- Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutzt wird. Der Jugendraum befindet sich ebenfalls in diesem Obergeschoss. Andere Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten und Versammlungen stehen nicht zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Kita im Bestand gänzlich unmöglich ist. Zurzeit verfügt die Kita Holzerath über 4 Gruppen mit insgesamt bis zu 80 Plätzen, darunter eine provisorische Gruppe im Bewegungsraum (Untergeschoß). Die Kita hat noch eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2027. Ferner wurde als Teil der Übergangslösung vereinbart, dass die Kita als Ersatz für den Bewegungsraum im Untergeschoss bis auf Weiteres den Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gebäudes nutzen kann. In den Bedarfsplanungsgesprächen, im März 2019 und Februar 2021, mit den Landes- und Kreisjugendämter wurde festgehalten, dass die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe zwingend erforderlich und die Gesamtkapazität auf insgesamt 95 (Kinder-)Plätze aufzustocken sei. Gefordert wurde des Weiteren die räumliche Trennung zwischen Kita- und Gemeindeflächen sowie separate Zugänge im Sinne der Inklusion und stark frequentierter Räume auf einer Ebene vorzuhalten. Die neuen räumlichen Gegebenheiten sollen im Sinne einer inklusiven Pädagogik und den Bedürfnissen aller Nutzer Rechnung tragen. Die vorhandene Wärmepumpe ist auf den künftigen Bedarf auszulegen und die Raumtemperatur der Räume muss einzeln steuerbar sein. Sowohl die Belichtung durch Tages- und künstliches Licht als auch die Belüftung und Verschattungsmöglichkeiten sind in Funktion entsprechend der Nutzergruppen zu konzipieren. Die Sanitäranlagen sind ebenso in Funktion entsprechend der Nutzergruppen auszuführen. Bei der Neuplanung der Küche und Nebenräume sollen sie ein professionelles Arbeiten ermöglichen und so dimensioniert werden, dass die verschiedenen Mahlzeiten im Tagesablauf für alle Kinder frisch zubereitet werden können. Insgesamt sind die technischen Anlagen energiesparend nutzungskostenorientiert zu planen. Der neue Kita-Spielplatz soll auf einem Teil der großen befestigten Fläche (Erdgeschoss-Niveau) und den angrenzenden Grün- und Böschungsbereichen entsprechend der vorherrschenden Topographie gestaltet werden. Die Spielflächen im Freien sollen mit möglichst vielseitigen, vor allem natürlichen Spielangeboten ausgestattet und in die pädagogische Arbeit voll einbezogen werden. Spielgeräte sollen möglichst vielfältigen Anregungscharakter besitzen. Auf vorbeschriebener Basis sowie den sonstiger amtlichen Richtlinien, erarbeitete das mit der Gebäude- und Innenraumplanung beauftragte Architekturbüro einen mit allen bisherigen Beteiligten abgestimmten Vorentwurf (Leistungsphase 2 der HOAI) aus. Hieran sind die Fachplanungen auszurichten und zu bewerkstelligen. Energie- und Medienabrechnungen sollen nutzerdifferenziert ermittelbar sein. Für das Zuwendungsverfahren (Förderung und Bewilligungsverfahren) der geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Kostenermittlungsstufen (DIN 276) nach Umbau Bürgerhaus (UB) sowie Kita (UK), Erweiterung Bürgerhaus (EB) sowie Kita (EK), Umbau der gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Bürgerhauses und der Kita (UBK) entsprechend der farblich angelegten Flächen in den beigefügten Gebäudegrundrissen abzugrenzen. Die derzeit angenommenen Kosten (Kostenschätzung vom 04.02.2025) verteilen sich für die KG 300 und 400 (jeweils netto) wie folgt auf die vier Bauabschnitte: Bauabschnitt (1. KG 300 (netto) / 2. KG 400 (netto)) --- Erweiterung Gemeindehaus: 1.102.128,12 EUR / 145.868,61 EUR --- Umbau Gemeindehaus: 105.714,80 EUR / 81.449,55 EUR --- Erweiterung Kita: 1.061.774,38 EUR / 224.375,92 EUR --- Umbau Kita: 245.955,55 EUR / 153.110,80 EUR --- Gesamtkosten: 2.515.572,85 EUR / 604.804,88 EUR. Bei allen Planungsleistungen ist bereits im Rahmen der Planung eine Aufteilung der Kosten in die vier Bauabschnitte Erweiterung Kita, Umbau Kita, Erweiterung Gemeindehaus und Umbau Gemeindehaus zu berücksichtigen, so dass die spätere Abrechnung und Mittelverwendung gegenüber den Zuschussgebern entsprechend vorgenommen werden kann.

Kindertagesstätte und Gemeindehaus in Holzerath - Los 03 (TA ELT)

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 28.05.2025
Ortsgemeinde Holzerath

Erweiterung der Kindertagesstätte und des Gemeindehauses in Holzerath - Los 02 Fachplanung TA (AG 4 - 6) ---- Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutzt wird. Der Jugendraum befindet sich ebenfalls in diesem Obergeschoss. Andere Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten und Versammlungen stehen nicht zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Kita im Bestand gänzlich unmöglich ist. Zurzeit verfügt die Kita Holzerath über 4 Gruppen mit insgesamt bis zu 80 Plätzen, darunter eine provisorische Gruppe im Bewegungsraum (Untergeschoß). Die Kita hat noch eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2027. Ferner wurde als Teil der Übergangslösung vereinbart, dass die Kita als Ersatz für den Bewegungsraum im Untergeschoss bis auf Weiteres den Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gebäudes nutzen kann. In den Bedarfsplanungsgesprächen, im März 2019 und Februar 2021, mit den Landes- und Kreisjugendämter wurde festgehalten, dass die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe zwingend erforderlich und die Gesamtkapazität auf insgesamt 95 (Kinder-)Plätze aufzustocken sei. Gefordert wurde des Weiteren die räumliche Trennung zwischen Kita- und Gemeindeflächen sowie separate Zugänge im Sinne der Inklusion und stark frequentierter Räume auf einer Ebene vorzuhalten. Die neuen räumlichen Gegebenheiten sollen den Anforderungen einer inklusiven Pädagogik und den Bedürfnissen aller Nutzer Rechnung tragen. Die vorhandene Wärmepumpe ist auf den künftigen Bedarf auszulegen und die Raumtemperatur der Räume muss einzeln steuerbar sein. Sowohl die Belichtung durch Tages- und künstliches Licht als auch die Belüftung und Verschattungsmöglichkeiten sind in Funktion entsprechend der Nutzergruppen zu konzipieren. Die Sanitäranlagen sind ebenso in Funktion entsprechend der Nutzergruppen auszuführen. Bei der Neuplanung der Küche und Nebenräume sollen sie ein professionelles Arbeiten ermöglichen und so dimensioniert werden, dass die verschiedenen Mahlzeiten im Tagesablauf für alle Kinder frisch zubereitet werden können. Insgesamt sind die technischen Anlagen energiesparend nutzungskostenorientiert zu planen. Der neue Kita-Spielplatz soll auf einem Teil der großen befestigten Fläche (Erdgeschoss-Niveau) und den angrenzenden Grün- und Böschungsbereichen entsprechend der vorherrschenden Topographie gestaltet werden. Die Spielflächen im Freien sollen mit möglichst vielseitigen, vor allem natürlichen Spielangeboten ausgestattet und in die pädagogische Arbeit voll einbezogen werden. Spielgeräte sollen möglichst vielfältigen Anregungscharakter besitzen. Auf vorbeschriebener Basis sowie den sonstiger amtlichen Richtlinien, erarbeitete das mit der Gebäude- und Innenraumplanung beauftragte Architekturbüro einen mit allen bisherigen Beteiligten abgestimmten Vorentwurf (Leistungsphase 2 der HOAI) aus. Hieran sind die Fachplanungen auszurichten und zu bewerkstelligen. Energie- und Medienabrechnungen sollen nutzerdifferenziert ermittelbar sein. Für das Zuwendungsverfahren (Förderung und Bewilligungsverfahren) der geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Kostenermittlungsstufen (DIN 276) nach Umbau Bürgerhaus (UB) sowie Kita (UK), Erweiterung Bürgerhaus (EB) sowie Kita (EK), Umbau der gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Bürgerhauses und der Kita (UBK) entsprechend der farblich angelegten Flächen in den beigefügten Gebäudegrundrissen abzugrenzen. Bei allen Planungsleistungen ist bereits im Rahmen der Planung eine Aufteilung der Kosten in die vier Bauabschnitte Erweiterung Kita, Umbau Kita, Erweiterung Gemeindehaus und Umbau Gemeindehaus zu berücksichtigen, so dass die spätere Abrechnung und Mittelverwendung gegenüber den Zuschussgebern entsprechend vorgenommen werden kann.

Kindertagesstätte und Gemeindehaus in Holzerath - Los 02 (TA HLS)

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 28.05.2025
Ortsgemeinde Holzerath

Erweiterung der Kindertagesstätte und des Gemeindehauses in Holzerath - Los 02 Fachplanung TA (AG 1 - 3 u. 7) ---- Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutzt wird. Der Jugendraum befindet sich ebenfalls in diesem Obergeschoss. Andere Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten und Versammlungen stehen nicht zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Kita im Bestand gänzlich unmöglich ist. Zurzeit verfügt die Kita Holzerath über 4 Gruppen mit insgesamt bis zu 80 Plätzen, darunter eine provisorische Gruppe im Bewegungsraum (Untergeschoß). Die Kita hat noch eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2027. Ferner wurde als Teil der Übergangslösung vereinbart, dass die Kita als Ersatz für den Bewegungsraum im Untergeschoss bis auf Weiteres den Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gebäudes nutzen kann. In den Bedarfsplanungsgesprächen, im März 2019 und Februar 2021, mit den Landes- und Kreisjugendämter wurde festgehalten, dass die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe zwingend erforderlich und die Gesamtkapazität auf insgesamt 95 (Kinder-)Plätze aufzustocken sei. Gefordert wurde des Weiteren die räumliche Trennung zwischen Kita- und Gemeindeflächen sowie separate Zugänge im Sinne der Inklusion und stark frequentierter Räume auf einer Ebene vorzuhalten. Die neuen räumlichen Gegebenheiten sollen den Anforderungen einer inklusiven Pädagogik und den Bedürfnissen aller Nutzer Rechnung tragen. Die vorhandene Wärmepumpe ist auf den künftigen Bedarf auszulegen und die Raumtemperatur der Räume muss einzeln steuerbar sein. Sowohl die Belichtung durch Tages- und künstliches Licht als auch die Belüftung und Verschattungsmöglichkeiten sind in Funktion entsprechend der Nutzergruppen zu konzipieren. Die Sanitäranlagen sind ebenso in Funktion entsprechend der Nutzergruppen auszuführen. Bei der Neuplanung der Küche und Nebenräume sollen sie ein professionelles Arbeiten ermöglichen und so dimensioniert werden, dass die verschiedenen Mahlzeiten im Tagesablauf für alle Kinder frisch zubereitet werden können. Insgesamt sind die technischen Anlagen energiesparend nutzungskostenorientiert zu planen. Der neue Kita-Spielplatz soll auf einem Teil der großen befestigten Fläche (Erdgeschoss-Niveau) und den angrenzenden Grün- und Böschungsbereichen entsprechend der vorherrschenden Topographie gestaltet werden. Die Spielflächen im Freien sollen mit möglichst vielseitigen, vor allem natürlichen Spielangeboten ausgestattet und in die pädagogische Arbeit voll einbezogen werden. Spielgeräte sollen möglichst vielfältigen Anregungscharakter besitzen. Auf vorbeschriebener Basis sowie den sonstiger amtlichen Richtlinien, erarbeitete das mit der Gebäude- und Innenraumplanung beauftragte Architekturbüro einen mit allen bisherigen Beteiligten abgestimmten Vorentwurf (Leistungsphase 2 der HOAI) aus. Hieran sind die Fachplanungen auszurichten und zu bewerkstelligen. Energie- und Medienabrechnungen sollen nutzerdifferenziert ermittelbar sein. Für das Zuwendungsverfahren (Förderung und Bewilligungsverfahren) der geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Kostenermittlungsstufen (DIN 276) nach Umbau Bürgerhaus (UB) sowie Kita (UK), Erweiterung Bürgerhaus (EB) sowie Kita (EK), Umbau der gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Bürgerhauses und der Kita (UBK) entsprechend der farblich angelegten Flächen in den beigefügten Gebäudegrundrissen abzugrenzen. Bei allen Planungsleistungen ist bereits im Rahmen der Planung eine Aufteilung der Kosten in die vier Bauabschnitte Erweiterung Kita, Umbau Kita, Erweiterung Gemeindehaus und Umbau Gemeindehaus zu berücksichtigen, so dass die spätere Abrechnung und Mittelverwendung gegenüber den Zuschussgebern entsprechend vorgenommen werden kann.

Kindertagesstätte und Gemeindehaus in Holzerath - Los 04 (Statik)

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 28.05.2025
Ortsgemeinde Holzerath

Erweiterung der Kindertagesstätte und des Gemeindehauses in Holzerath - Los 04 Tragwerksplanung ---- Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutzt wird. Der Jugendraum befindet sich ebenfalls in diesem Obergeschoss. Andere Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten und Versammlungen stehen nicht zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Kita im Bestand gänzlich unmöglich ist. Zurzeit verfügt die Kita Holzerath über 4 Gruppen mit insgesamt bis zu 80 Plätzen, darunter eine provisorische Gruppe im Bewegungsraum (Untergeschoß). Die Kita hat noch eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2027. Ferner wurde als Teil der Übergangslösung vereinbart, dass die Kita als Ersatz für den Bewegungsraum im Untergeschoss bis auf Weiteres den Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gebäudes nutzen kann. In den Bedarfsplanungsgesprächen, im März 2019 und Februar 2021, mit den Landes- und Kreisjugendämter wurde festgehalten, dass die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe zwingend erforderlich und die Gesamtkapazität auf insgesamt 95 (Kinder-)Plätze aufzustocken sei. Gefordert wurde des Weiteren die räumliche Trennung zwischen Kita- und Gemeindeflächen sowie separate Zugänge im Sinne der Inklusion und stark frequentierter Räume auf einer Ebene vorzuhalten. Die neuen räumlichen Gegebenheiten sollen im Sinne einer inklusiven Pädagogik und den Bedürfnissen aller Nutzer Rechnung tragen. Die vorhandene Wärmepumpe ist auf den künftigen Bedarf auszulegen und die Raumtemperatur der Räume muss einzeln steuerbar sein. Sowohl die Belichtung durch Tages- und künstliches Licht als auch die Belüftung und Verschattungsmöglichkeiten sind in Funktion entsprechend der Nutzergruppen zu konzipieren. Die Sanitäranlagen sind ebenso in Funktion entsprechend der Nutzergruppen auszuführen. Bei der Neuplanung der Küche und Nebenräume sollen sie ein professionelles Arbeiten ermöglichen und so dimensioniert werden, dass die verschiedenen Mahlzeiten im Tagesablauf für alle Kinder frisch zubereitet werden können. Insgesamt sind die technischen Anlagen energiesparend nutzungskostenorientiert zu planen. Der neue Kita-Spielplatz soll auf einem Teil der großen befestigten Fläche (Erdgeschoss-Niveau) und den angrenzenden Grün- und Böschungsbereichen entsprechend der vorherrschenden Topographie gestaltet werden. Die Spielflächen im Freien sollen mit möglichst vielseitigen, vor allem natürlichen Spielangeboten ausgestattet und in die pädagogische Arbeit voll einbezogen werden. Spielgeräte sollen möglichst vielfältigen Anregungscharakter besitzen. Auf vorbeschriebener Basis sowie den sonstiger amtlichen Richtlinien, erarbeitete das mit der Gebäude- und Innenraumplanung beauftragte Architekturbüro einen mit allen bisherigen Beteiligten abgestimmten Vorentwurf (Leistungsphase 2 der HOAI) aus. Hieran sind die Fachplanungen auszurichten und zu bewerkstelligen. Energie- und Medienabrechnungen sollen nutzerdifferenziert ermittelbar sein. Für das Zuwendungsverfahren (Förderung und Bewilligungsverfahren) der geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Kostenermittlungsstufen (DIN 276) nach Umbau Bürgerhaus (UB) sowie Kita (UK), Erweiterung Bürgerhaus (EB) sowie Kita (EK), Umbau der gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Bürgerhauses und der Kita (UBK) entsprechend der farblich angelegten Flächen in den beigefügten Gebäudegrundrissen abzugrenzen. Die derzeit angenommenen Kosten (Kostenschätzung vom 04.02.2025) verteilen sich für die KG 300 und 400 (jeweils netto) wie folgt auf die vier Bauabschnitte: Bauabschnitt (1. KG 300 (netto) / 2. KG 400 (netto)) --- Erweiterung Gemeindehaus: 1.102.128,12 EUR / 145.868,61 EUR --- Umbau Gemeindehaus: 105.714,80 EUR / 81.449,55 EUR --- Erweiterung Kita: 1.061.774,38 EUR / 224.375,92 EUR --- Umbau Kita: 245.955,55 EUR / 153.110,80 EUR --- Gesamtkosten: 2.515.572,85 EUR / 604.804,88 EUR. Bei allen Planungsleistungen ist bereits im Rahmen der Planung eine Aufteilung der Kosten in die vier Bauabschnitte Erweiterung Kita, Umbau Kita, Erweiterung Gemeindehaus und Umbau Gemeindehaus zu berücksichtigen, so dass die spätere Abrechnung und Mittelverwendung gegenüber den Zuschussgebern entsprechend vorgenommen werden kann.

Kindertagesstätte und Gemeindehaus in Holzerath - Los 05 (Freianlage)

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 28.05.2025
Ortsgemeinde Holzerath

Erweiterung der Kindertagesstätte und des Gemeindehauses in Holzerath - Los 05 Objektplanung Freianlagen ---- Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutzt wird. Der Jugendraum befindet sich ebenfalls in diesem Obergeschoss. Andere Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten und Versammlungen stehen nicht zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Kita im Bestand gänzlich unmöglich ist. Zurzeit verfügt die Kita Holzerath über 4 Gruppen mit insgesamt bis zu 80 Plätzen, darunter eine provisorische Gruppe im Bewegungsraum (Untergeschoß). Die Kita hat noch eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2027. Ferner wurde als Teil der Übergangslösung vereinbart, dass die Kita als Ersatz für den Bewegungsraum im Untergeschoss bis auf Weiteres den Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gebäudes nutzen kann. In den Bedarfsplanungsgesprächen, im März 2019 und Februar 2021, mit den Landes- und Kreisjugendämter wurde festgehalten, dass die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe zwingend erforderlich und die Gesamtkapazität auf insgesamt 95 (Kinder-)Plätze aufzustocken sei. Gefordert wurde des Weiteren die räumliche Trennung zwischen Kita- und Gemeindeflächen sowie separate Zugänge im Sinne der Inklusion und stark frequentierter Räume auf einer Ebene vorzuhalten. Die neuen räumlichen Gegebenheiten sollen den Anforderungen einer inklusiven Pädagogik und den Bedürfnissen aller Nutzer Rechnung tragen. Die vorhandene Wärmepumpe ist auf den künftigen Bedarf auszulegen und die Raumtemperatur der Räume muss einzeln steuerbar sein. Sowohl die Belichtung durch Tages- und künstliches Licht als auch die Belüftung und Verschattungsmöglichkeiten sind in Funktion entsprechend der Nutzergruppen zu konzipieren. Die Sanitäranlagen sind ebenso in Funktion entsprechend der Nutzergruppen auszuführen. Bei der Neuplanung der Küche und Nebenräume sollen sie ein professionelles Arbeiten ermöglichen und so dimensioniert werden, dass die verschiedenen Mahlzeiten im Tagesablauf für alle Kinder frisch zubereitet werden können. Insgesamt sind die technischen Anlagen energiesparend nutzungskostenorientiert zu planen. Der neue Kita-Spielplatz soll auf einem Teil der großen befestigten Fläche (Erdgeschoss-Niveau) und den angrenzenden Grün- und Böschungsbereichen entsprechend der vorherrschenden Topographie gestaltet werden. Die Spielflächen im Freien sollen mit möglichst vielseitigen, vor allem natürlichen Spielangeboten ausgestattet und in die pädagogische Arbeit voll einbezogen werden. Spielgeräte sollen möglichst vielfältigen Anregungscharakter besitzen. Auf vorbeschriebener Basis sowie den sonstiger amtlichen Richtlinien, erarbeitete das mit der Gebäude- und Innenraumplanung beauftragte Architekturbüro einen mit allen bisherigen Beteiligten abgestimmten Vorentwurf (Leistungsphase 2 der HOAI) aus. Hieran sind die Fachplanungen auszurichten und zu bewerkstelligen. Energie- und Medienabrechnungen sollen nutzerdifferenziert ermittelbar sein. Für das Zuwendungsverfahren (Förderung und Bewilligungsverfahren) der geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Kostenermittlungsstufen (DIN 276) nach Umbau Bürgerhaus (UB) sowie Kita (UK), Erweiterung Bürgerhaus (EB) sowie Kita (EK), Umbau der gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Bürgerhauses und der Kita (UBK) entsprechend der farblich angelegten Flächen in den beigefügten Gebäudegrundrissen abzugrenzen. Die derzeit angenommenen Kosten (Kostenschätzung vom 04.02.2025) verteilen sich für die KG 300 und 400 (jeweils netto) wie folgt auf die vier Bauabschnitte: Bauabschnitt KG 500 (netto): Erweiterung Gemeindehaus: 93.958,80 EUR, Umbau Gemeindehaus: 0,00EUR, Erweiterung Kita: 149.809,61 EUR, Umbau Kita: 23.099,13 EUR, Gesamtkosten: 266.867,54 EUR. Die Kosten für "Umbau Gemeindehaus" sind in der Kostenschätzung "Erweiterung Gemeindehaus" enthalten. Bei allen Planungsleistungen ist bereits im Rahmen der Planung eine Aufteilung der Kosten in die vier Bauabschnitte Erweiterung Kita, Umbau Kita, Erweiterung Gemeindehaus und Umbau Gemeindehaus zu berücksichtigen, so dass die spätere Abrechnung und Mittelverwendung gegenüber den Zuschussgebern entsprechend vorgenommen werden kann.

Häufige Fragen zu Ortsgemeinde Holzerath

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Die Beschaffung bei Ortsgemeinde Holzerath folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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