Stadt Lützen

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Stadt Lützen. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Stadt Lützen

Stadt Lützen mit Sitz in Lützen ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 49 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 22 Tsd. € bis 640 Tsd. €, bei einem Durchschnitt von 317 Tsd. €.

Als Vergabestelle schreibt Stadt Lützen regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Stadt Lützen sind Bauarbeiten (90%), Möbel & Haushalt (8%) und Architektur & Ingenieurwesen (2%).

Alle Ausschreibungen von Stadt Lützen werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
0
Ø Wert
317 Tsd. €
Top Branche
Bauarbeiten

Aktuelle Ausschreibungen

49 Ausschreibungen (Seite 1 von 5)

Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 1: Bauwerksabdichtung

Abgelaufen
Frist: 11.07.2024
Veröffentlicht: 10.06.2024
Stadt Lützen
425.335 €

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 2: Abbruch, Entkernung, Entsorgung

Abgelaufen
Frist: 06.09.2024
Veröffentlicht: 01.08.2024
Stadt Lützen
485.405 €

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 4: Beton- und Maurerarbeiten

Abgelaufen
Frist: 17.03.2025
Veröffentlicht: 13.02.2025
Stadt Lützen
639.905 €

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 3: Gerüstbauarbeiten

Abgelaufen
Frist: 17.03.2025
Veröffentlicht: 12.02.2025
Stadt Lützen
317.866 €

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 7.1: Sanitär

Abgelaufen
Frist: 29.04.2025
Veröffentlicht: 26.03.2025
Stadt Lützen
168.623 €

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 7.2: Heizung & Lüftung

Abgelaufen
Frist: 29.04.2025
Veröffentlicht: 26.03.2025
Stadt Lützen
488.311 €

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 5.2: Dachdeckerarbeiten

Abgelaufen
Frist: 13.05.2025
Veröffentlicht: 14.04.2025
Stadt Lützen
427.307 €

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 5.1: Zimmererarbeiten

Abgelaufen
Frist: 13.05.2025
Veröffentlicht: 14.04.2025
Stadt Lützen
554.799 €

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 5.2: Dachdeckerarbeiten

Abgelaufen
Frist: 13.05.2025
Veröffentlicht: 10.04.2025
Stadt Lützen
427.307 €

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 5.1: Zimmererarbeiten

Abgelaufen
Frist: 13.05.2025
Veröffentlicht: 10.04.2025
Stadt Lützen
554.799 €

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

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Häufige Fragen zu Stadt Lützen

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Stadt Lützen aus Lützen. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 49 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Bauarbeiten, Möbel & Haushalt, Architektur & Ingenieurwesen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 22 Tsd. € und 640 Tsd. €.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Die Auftragsverteilung bei Stadt Lützen: Bauarbeiten (90%), Möbel & Haushalt (8%), Architektur & Ingenieurwesen (2%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Stadt Lützen bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Stadt Lützen folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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