Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Fürth, Landkreis, Bayern. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Fürth, Landkreis in Bayern verzeichnet aktuell 3 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 24 Tsd. € bis 229 Tsd. €, bei einem Durchschnitt von 86 Tsd. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Fürth, Landkreis sind Architektur & Ingenieurwesen (31%), Bauarbeiten (31%) und Transportdienstleistungen (11%). Weitere relevante Bereiche umfassen Reinigung & Umweltschutz und Büro & Computer.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Fürth, Landkreis zählen Landkreis Fürth (48 Ausschreibungen), BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH (24 Ausschreibungen) sowie Staatliches Bauamt Nürnberg (4 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Konzeption und Durchführung Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) - kooperatives Modell für insgesamt ca. 23 Teilnehmendenplätze im Bezirk der Agenturen für Arbeit Bayern
Gegenstand dieser öffentlichen Ausschreibung ist die Lieferung von Erste-Hilfe-Sets (First Aid Kits) für die Einsatzt in öffentlichen Einrichtungen.
Räum- und Streuarbeiten im Bereich der Straßenmeisterei Ammerndorf 2026 - 2030
Beförderung von Asylbewerber/innen zu „Röntgenterminen“, in die ANKER – Dependancen und in die Anschlussunterbringungen (Gemeinschaftsunterkünfte - bayernweit). - Abholung und Beförderung von Personen im Rahmen von sog. humanitären Aufnahmeprogrammen. Zur kurzen Erläuterung (Für weitergehende und erschöpfende Informationen wird jedoch auf die Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung bzw. auf die entsprechenden Anlagen verwiesen.): Durchführung von Fahrten zur Personenbeförderung von Asylbewerber/innen: 1. von der ANKER-Einrichtung Zirndorf zu den Röntgenterminen im Klinikum Fürth (bis vo-raussichtlich 31.03.2026 (Änderung vorbehalten); ab voraussichtlich 01.04.2026 in die ANKER Dependance Nürnberg Beuthener Str. 37-39, 90471 Nürnberg (Änderungen vor-behalten) und zu den verschiedenen ANKER-Dependancen. Bitte beachten Sie, dass die Röntgenfahrten Wartezeit beinhalten (ca. 60 – 120 Minuten). 2. von den ANKER - Dependancen in verschiedene Gemeinschaftsunterkünfte, welche sich auf dem Gebiet des Freistaates Bayern - in Ausnahmefällen auch im Bundesgebiet - befinden 3. vom Grenzdurchgangslager Friedland, den Erstaufnahmeeinrichtungen Doberlug und Wünsdorf sowie diversen Flughäfen (i. d. R. Nürnberg, München, Frankfurt, Leipzig) in das Hoheitsgebiet des Freistaates Bayern.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt, die Gebäude- und Glasreinigung für seine Liegenschaften neu zu vergeben. Die Leistungen umfassen die regelmäßige Unterhalts- und Grundreinigung, die Glas- und Rahmenreinigung sowie Sonderreinigungen in den festgelegten Objekten. Die Ausschreibung erfolgt in fünf Losen, die jeweils unterschiedliche Liegenschaften und Leistungsumfänge abdecken. Der Auftragnehmer wird mit der vollständigen, fachgerechten und nachhaltigen Ausführung der Reinigungsleistungen beauftragt und übernimmt dabei sämtliche hierfür erforderlichen Tätigkeiten, Materialien und Geräte. Die Leistung ist so zu erbringen, dass jederzeit ein ordnungsgemäßer, hygienischer und repräsentativer Zustand der Objekte gewährleistet ist. Grundlage der Leistungen sind die jeweils geltenden Reinigungs- und Hygienevorschriften, die Arbeitsstättenrichtlinien sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Vertragsbeginn: 01.06.2026 Losaufteilung: Der Auftrag wird losweise vergeben. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Für die Lose im Bereich Unterhalts- und Grundreinigung gilt folgende Begrenzung: Ein Anbieter kann maximal zwei Lose in diesem Bereich erhalten. Ausnahmeregelungen: Liegt für ein bestimmtes Los nur ein Angebot vor, kann der Zuschlag auch dann an den Anbieter erteilt werden, wenn dieser bereits zwei Lose erhalten hat. Weitere Ausnahmeregelung im Sinne der Wirtschaftlichkeit: Wenn das Angebot des zweitplatzierten Bieters für ein Los im Bereich Unterhalts- und Grundreinigung mehr als 10 % über dem Angebot des erstplatzierten Bieters liegt, kann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ebenfalls der erstplatzierte Anbieter den Zuschlag erhalten, auch wenn er bereits zwei Lose erhalten hat. Die Bieter können in dem Dokument „Anlage zum Angebotsformblatt L 213", unter dem Punkt „Priorität“, angeben, welche Lose sie bevorzugt erhalten möchten. Diese Angabe wird berücksichtigt, wenn ein Anbieter zwar mehrere wirtschaftlich beste Angebote abgegeben hat, aber aufgrund der Begrenzung nicht alle Lose erhalten kann. Das Los „Glasreinigung“ ist von der vorstehenden Regelung ausgenommen und wird ausschließlich an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben.
Das Staatliche Bauamt Nürnberg beabsichtigt die Beschaffung von einem 3-Achs-LKW mit Aufbauten für die Straßenmeisterei Hilpoltstein. Der LKW mit Fahrzeugaufbauten ist im Bauamtsgebiet des Staatlichen Bauamtes Nürnberg für den Sommer- und Winterdiensteinsatz, sowie im Sicherungsdienst vorgesehen.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel 1a "Stein". Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden VGN-Linien: 63: Nürnberg Röthenbach (U) – Stein Schloß – Stein Kirche – Albertus-Magnus-Str. – Goethering 64: Nürnberg Röthenbach (U) – Stein Schloß – Stein Kirche – Albertus-Magnus-Str. – Palm Beach – Fabergut Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.
Schülerbeförderung Grundschule 2027/2028-2030 Option: 1 Jahr Verlängerung
Herstellung und Lieferung von 7,3 Mio. Stück Biomülltüten aus 100% Recyclingpapier
Die Stadt Zirndorf plant den Neubau der Bauhof-Mittelhalle in Zirndorf.Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9.
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