Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in DENSEE. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern im Region DENSEE.
Der Landkreis DENSEE verzeichnet aktuell 6 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 1 € bis 1,4 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 729 Tsd. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in DENSEE sind Bauarbeiten (36%), Architektur & Ingenieurwesen (30%) und Transportmittel (10%). Weitere relevante Bereiche umfassen Gesundheits- & Sozialwesen und Energie & Brennstoffe.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in DENSEE zählen Stadt Lindau (12 Ausschreibungen), Gemeinde Bodolz (12 Ausschreibungen) sowie Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz e.V. (10 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH beabsichtigt, im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 14 SektVO insgesamt sieben Niederflurbusse mit batterieelektrischem Antrieb, davon zwei Niederflurbusse à 10 Meter Fahrzeuglänge und fünf Niederflurbusse à 12 Meter Fahrzeuglänge, sowie Instandhaltungsleistungen für diese Fahrzeuge zu beschaffen. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben müssen die Busse bis spätestens zum Ablauf des 31.12.2026 verbindlich bestellt und bis spätestens zum Ablauf des 31.12.2028 geliefert und abgenommen werden.
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius für rund 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. Das bestehende Gebäude soll komplett rückgebaut werden. Zu vergeben sind die Leistungen rund um die Elektroinstallation. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 03.07.2026 - 13.12.2027 -Baustrom: 03.07.2026 bis 06.06.2026 -Einlegearbeiten: 20.08.2026 bis 27.08.2026 -Rohinstallation 1: 29.01.2027 bis 10.03.2027 -Rohinstallation 2: 30.03.2027 bis 10.05.2027 -Feininstallation: 01.10.2027 bis 09.11.2027 -Erproben & Messen: 29.11.2027 bis 13.12.2027 Die einzelnen Ausführungszeiträume können dem Bauzeitenplan entnommen werden.
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius für rund 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. Das bestehende Gebäude soll komplett rückgebaut werden. Zu vergeben sind die Leistungen rund um die Heizungsinstallation, aufgeteilt in zwei Lose. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 10.09.2026- 24.03.2028 Los 1 Heizungsinstallation: -Verbindungsleistungen Bestand-Neubau 10.09.2026-17.09.2026, -Rohinstallation 29.01.2027-21.05.2027, -Fertiginstallation 01.10.2027-29.10.2027, -IBN Mängelbeseitigung 29.11.2027- 24.03.2028 Los 2 Trockenestrich: 11.06.2027- 20.08.2027 Die einzelnen Ausführungszeiträume können dem Bauzeitenplan entnommen werden.
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius für rund 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. Das bestehende Gebäude soll komplett rückgebaut werden. Zu vergeben sind die Leistungen rund um die Lüftungsinstallation. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 29.01.2027-24.03.2028: -Rohinstallation von 29.01.27 bis 21.05.27 -Fertiginstallation von 01.10.27 bis 29.10.27 -IBN Mängelbeseitigung von 29.11.27 bis 24.03.28 Die einzelnen Ausführungszeiträume können dem Bauzeitenplan entnommen werden.
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius für rund 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. Das bestehende Gebäude soll komplett rückgebaut werden. Zu vergeben sind die Leistungen rund um die Sanitärinstallation. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 10.09.2026-24.03.2028: -Verbindungsleitungen Bestand – Neubau von 10.09.26 bis 17.09.26 -Rohinstallation von 29.01.27 bis 21.05.27 -Fertiginstallation von 01.10.27 bis 29.10.27 -IBN Mängelbeseitigung von 29.11.27 bis 24.03.28 Die einzelnen Ausführungszeiträume können dem Bauzeitenplan entnommen werden
Architekten- und Ingenieurleistungen
Hp Lindau-Aeschach – Neubau und Erneuerung Haltepunkt – Abbruch Außenbahnsteig Gleis 10 mit einer Länge von 120 m; Neubau 3 Außenbahnsteige Gl. 10, 11 und 12 mit einer Länge von 120 m bzw. 2 x 170 m; Neubau Personenunterführung mit zwei Treppenanlagen sowie zwei Aufzugschächten; Neubau Rampenanlage (Schweizer Rampe) mit einer Länge von ca. 55 m, zwei dauerhafte Spundwände mit Kopfbalken und einer Länge von ca. 30 m; Versetzung Lärmschutzwand auf eine Länge von ca. 190 m; Bodenaushub ca. 4800 m³; Gleisbau: ca. 430 m
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen.
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