Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen verzeichnet aktuell 7 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Rheingau-Taunus-Kreis sind Bauarbeiten (32%), Architektur & Ingenieurwesen (28%) und Energie & Brennstoffe (7%). Weitere relevante Bereiche umfassen Reinigung & Umweltschutz und Transportmittel.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Rheingau-Taunus-Kreis zählen Rheingau-Taunus-Kreis (13 Ausschreibungen), Hochschule GEISENHEIM University (11 Ausschreibungen) sowie St. Vincenzstift gGmbH (8 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Glas- und Rahmenreinigung an alle kreiseignen Schul- und Verwaltungsgebäuden
Glas- und Rahmenreinigung an alle kreiseignen Schul- und Verwaltungsgebäuden
Beschaffung eines Beschaffung eines Colony Picking und Arraying Robotic Systems.
Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr Aarbergen
Beschaffung und Installation einer Dachflächen-PV-Anlage
Die Gemeinde Niedernhausen plant die Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken auf dem ca. 8 ha große Wohngebiet "Farnwiese" am nordwestlichen Rand des Kernortes Niedernhausen zwischen der Idsteiner Straße (L3026), der Tennisanlage und bestehender Bebauung. Es handelt sich um 2 Grundstücke, die sich für die Bebauung mit Reihenhäusern eignen. Für den Verkauf wird hiermit eine Konzeptvergabe durchgeführt.
Die Gemeinde Kiedrich (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 250.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM6HG/documents heruntergeladen werden können.
Schulgebäude mit Vorhängen auststatten
Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Neu-Ulrichstein, Geisenheim, Marnitz, Magdeburg, Angermünde und Arkona sowie an der Stadtklimastation Berlin-Alexanderplatz, die Geländepflege am Radar-Standort Flechtdorf, die Sensorpflege an der Wetterstation Trier und der Hausmeisterservice an der Wetterstation Weiden des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung
Baureinigung Bauzwischenreinigung nach Sanierungsmaßnahme
Kostenlos die größte Ausschreibungsdatenbank in DACH mit semantischer Suche durchsuchen. 100+ Plattformen.
Kostenlos starten