Wetteraukreis – Landkreis

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Wetteraukreis, Hessen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.

Landkreis
Hessen
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13 aktiv
DE71E

Öffentliche Ausschreibungen in Wetteraukreis

Der Landkreis Wetteraukreis in Hessen verzeichnet aktuell 13 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren.

Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Wetteraukreis sind Bauarbeiten (41%), Architektur & Ingenieurwesen (21%) und Transportdienstleistungen (9%). Weitere relevante Bereiche umfassen Post- & Fernmeldedienste und Bildung & Weiterbildung.

Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Wetteraukreis zählen Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle (9 Ausschreibungen), Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Friedberg (9 Ausschreibungen) sowie DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (9 Ausschreibungen).

Aktiv
13
Top Branche
Bauarbeiten
Top Auftraggeber
Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle

Aktuelle Ausschreibungen

100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)

EMSR-Technik

Aktiv
Frist: 03.03.2026
Veröffentlicht: 29.01.2026
Interkommunales Vergabezentrum der Stadt...

EMSR-Technik Haustechnik Notstromversorgung Die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH beabsichtigt eine umfangreiche Optimierung des Wasserversorgungssystem vorzunehmen. Bestandteil dessen ist u. a. der Bau eines neuen Trinkwasserbehälters als Hochbehälter (HB 6) als Ersatz für die benachbarte Anlage (HB 3). Der neue Trinkwasserbehälter soll in Ortbetonbauweise hergestellt werden und verfügt über zwei Wasserkammern mit einem Speichervolumen von jeweils 3.500 m³. Das Gesamtspeichervolumen beläuft sich damit auf V = 7.000 m³. In der zweigeschossigen Vorkammer (Schieberkammer) soll die Rohrleitungstechnik sowie die Fernwirktechnik untergebracht werden. Ebenfalls ist ein sationäres Notstromaggregat in einer separaten Räumlichkeit sowie ein Sanitärraum vorgesehen. Für die Innenauskleidung der Wasserkammern ist eine trinkwasserzugelassene Epoxidharzbeschichtung vorgesehen. Die Vorkammer soll in beiden Geschossen auf den Bodenflächen gefliest werden. Die Deckenunterseiten erhalten jeweils einen Farbanstrich. Die Wandflächen (EG und UG) sollen verputzt und mit einem Farbanstrich versehen werden. Die Wandseiten zur Wasserkammer sollen in beiden Geschossen auf der gesamten Wandhöhe gefliest werden. Die Rohrleitungsinstalltionen in der Anlage werden in Edelstahl ausgeführt. Der Trinkwasserbehälter wird in das örtliche Gelände eingebettet (Wasserkammern erdüberdeckt, Vorkammer teilweise freistehend). Die freistehende Fassade der Vorkammer erhält eine Natursteinverkleidung. Im Außenbereich werden neue Ver- und Entsorgungsleitungen zum Anschluss des neuen Bauwerks verlegt. Die Bauwerksentwässerung sowie Dränagewasser werden der vorhandenen Entwässerungsleitung (HB 3) zugeführt und von dort einem Vorlfuter zugeleitet. Für das Abwasser ist eine Sammelgrube vorgesehen. Es erfolgt kein Anschluss an das Kanalnetz. Die Zu- und Ablaufleitungen (Trinkwasser) werden in da 355 PE bzw. da 560 PE bis auf Höhe des HB 3 neu verlegt und dort an die bestehenden Leitungen angeschlossen. Mit diesem Umschluss geht der neue HB 6 in Betrieb und der vorhandene HB 3 wird ab diesem Zeitpunkt außer Betrieb genommen. Zusätzlich wird aus Redundanzgründen eine parallele Zu- und Ablaufleitung (da 355 PE / da 560 PE) ab dem neuen Behälter bis auf Höhe der Straße "Am Galgen" verlegt. Ebenfalls sind auf dieser Strecke neue Leerrohre für Stromund Steuerkabel vorgesehen. Der Rohrleitungsbau erfolgt in offener Bauweise. Im Baufeld befindet sich vrsl. eine alte Versorgungsleitung DN 250 GG. Diese muss im Zuge der Baugrubenherstellung für den Neubau zurückgebaut werden. Es soll eine neue Leitungsverbindung da 355 PE als Noteinspeisung im Bereich der Baugrube des neuen Behälters mitverlegt werden. Das Bauvorhaben wird genehmigungsrechtlich nicht durch die Bauaufsichtsbehörde Frankfurt sondern direkt durch die Fachbehörden "Umweltamt" und "Denkmalamt" begleitet. Die entsprechenden Genehmigungen liegen vor. Es erfolgt eine ökologische und bodenkundliche Baubegleitung durch Drittbeteiligte.

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie der Stadt Münzenberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Aktiv
Frist: 06.03.2026
Veröffentlicht: 22.12.2025
Gemeinde Wölfersheim

Die Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie die Stadt Münzenberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Konzessionsgeber haben dazu jeweils im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und jeweils Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und bewilligt bekommen. Die drei vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung zusammengeschlossen. Federführend ist die Gemeinde Wölfersheim, welche als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem jeweiligen Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im jeweiligen Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 265.000,00 EUR (netto) (betreffend das Los 3) bzw. 1.000.000,00 EUR (netto) (jeweils betreffend die Lose 1 und 2) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Bei einem Gesamtangebot über alle Lose gilt die Addition der vorgenannten Werte. Entsprechend können Gesamtangebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 2.265.000,00 EUR (netto) im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile der Konzessionsgeber haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMRA3/documents heruntergeladen werden können.

AB-Hygiene - Friedberg

Aktiv
Frist: 09.03.2026
Veröffentlicht: 06.02.2026
Magistrat der Kreisstadt Friedberg (Hess...
70.000 €

Lieferung eines AB-Hygiene gemäß Leistungsverzeichnis.

Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim 3. BA Neubau: Abbrucharbeiten

Aktiv
Frist: 10.03.2026
Veröffentlicht: 06.02.2026
Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH

Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim 3. BA Neubau: Abbrucharbeiten

Kreis Groß-Gerau, Baumpflege an Außenanlagen

Aktiv
Frist: 11.03.2026
Veröffentlicht: 26.01.2026
Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Ger...

Baumpflege an Außenanlagen

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Stadt Rosbach vor der Höhe (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der G

Aktiv
Frist: 11.03.2026
Veröffentlicht: 13.01.2026
Stadt Rosbach v. d. Höhe

Die Stadt Rosbach vor der Höhe (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 zur sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5JUA/documents heruntergeladen werden können.

Durchführung von Freigestelltem Schülerverkehr zu und von der Hammerwaldschule (Lose 1-2) und Wartbergschule (Lose 3-4)

Aktiv
Frist: 17.03.2026
Veröffentlicht: 13.02.2026
Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergab...

Die Leistungen umfassen Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Wetteraukreis zu und von der "Hammerwaldschule" in Hirzenhain (Hauptstelle) und und Nidda (Außenstelle) und der "Wartbergschule" mit Schulstandort Friedberg für die Schuljahre 2026/2027 bis Schuljahr 2029/2030. Die Beförderung zur und von der Hammerwaldschule umfasst zwei Lose (1-) mit der Einteilung Nordund Süd. Die Beförderung zur und von der Wartbergschule umfasst zwei Lose (3-4) mit der Einteilung Nord und Süd. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Instandhaltung der Heizung-, Lüftung-, Klima- und Sanitärtechnik

Aktiv
Frist: 19.03.2026
Veröffentlicht: 18.02.2026
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der technischen Anlagen der AOK Hessen (im Folgenden Auftraggeberin) sowie der Störungsbeseitigung an diesen Anlagen. Unter technischen Anlagen werden sämtliche im Mengengerüst (Anlage D.03a) genannten Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär verstanden. Die Anlagen befinden sich an 16 Standorten der Auftraggeberin und daher ist der Auftragsgegenstand in 16 Lose (Anlage D.03a) aufgeteilt.

Mittagsverpflegung Kitas

Aktiv
Frist: 23.03.2026
Veröffentlicht: 24.02.2026
Magistrat der Stadt Büdingen

Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Büdingen

Rohbauarbeiten im Rahmen der Erweiterung für das Ganztagsangebot, Grundschule Limeshain in Himbach, 63694 Limeshain

Aktiv
Frist: 24.03.2026
Veröffentlicht: 23.02.2026
Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergab...

Rohbauarbeiten im Rahmen der Erweiterung für das Ganztagsangebot für die Grundschule Limeshain in Himbach, Am Zentrum 20, 63694 Limeshain.

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Häufige Fragen zu Ausschreibungen in Wetteraukreis

In Wetteraukreis sind aktuell 13 Ausschreibungen aktiv (von 100 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Bauarbeiten, Architektur & Ingenieurwesen, Transportdienstleistungen.