Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Wetteraukreis, Hessen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Wetteraukreis in Hessen verzeichnet aktuell 28 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Wetteraukreis sind Bauarbeiten (41%), Architektur & Ingenieurwesen (28%) und Transportdienstleistungen (8%). Weitere relevante Bereiche umfassen Reinigung & Umweltschutz und Gesundheits- & Sozialwesen.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Wetteraukreis zählen Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle (14 Ausschreibungen), Wetteraukreis (12 Ausschreibungen) sowie Wetteraukreis - Zentrale Vergabestelle (12 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Planungsleistungen für Architekten- u. Fachplanungsleistungen gemäß HOAI 2021 Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1 u. 2 (Objekt- u. Freianlagenplanung), Teil 4, Abschnit 1 u. 2 (Fachplanung Tragwerk u. techn. Ausrüstung), sowie der Anlage 1, 1.2, 1.2.3 bis 1.2.5 (Bauphysik) als Generalplaner i. R. d. Neubaus einer Grundschule
Transport und Verwertung von Abfällen aus Recyclinghöfen im Wetteraukreis
AQB 26 M3-02: Frauenprojekt: Maßnahme zur Aktivierung und Orientierung für erwerbslose Frauen und (Allein-)Erziehende mit Brückencoaching
Durchführung der täglichen Unterhaltsreinigung, sowie der jährlichen Grundreinigung in zwei Flüchtlingsunterkünften in 61169 Friedberg.. Die tägliche Reinigung umfasst im Objekt 1 eine Fläche von 2.749,87 m²und die einmal jährlich durchzuführende Grundreinigung 233,07 m², im Objekt 2 beträgt die täglich zu reinigende Fläche 741,18 m², die Fläche für die einmal jährlich durchzuführende Grundreinigung 155,00 m². Für die Grundreinigung einzelner Bewohnerzimmer wird der Auftragnehmer separat beauftragt (fällt jeweils nach Auszug des Bewohners an).
Durchführung von Dachdeckerarbeiten im Rahmen der Dachsanierung (Hauptgebäude und Turnhalle) an der Augustinerschule in 61169 Friedberg.
Auf der Strecke 3701 soll die vorhandene Infrastruktur auf neue ESTW-Technik ausgerüstet werden. Der Neubau des ESTW Gießen- Nidda unterteilt sich in folgende Teilmaßnahmen in der 2. Baustufe: - Rückbau und Neubau von ESTW-Anlagen inkl. Kabeltiefbau und Außenanlagen. Verkehrsstationen: - Modernisierung der Verkehrsstation Ober-Widdersheim: Neubau von zwei Außenbahnsteigen Bahnübergänge: - Erneuerung und Anpassung mehrere Bahnübergänge von Hungen bis Ober-Widdersheim Oberbau und Gleisbau - Rückbau und Neubau von Gleisabschnitten im Bereich Hungen-Ober-Widdersheim - Umbau und Erneuerung von Weichen im BF Hungen und Ober-Widdersheim - Bahnübergangsumbauten incl. Schwellenwechsel, Schotterarbeiten und Stopfen
Bühnenbodenarbeiten für die Theaterwerkstätten in Bad Vilbel Dortelweil
Auf der Strecke 3701 soll die vorhandene Infrastruktur auf neue ESTW-Technik ausgerüstet werden. Der Neubau des ESTW Gießen- Nidda unterteilt sich in folgende Teilmaßnahmen in der 2. Baustufe: - Rückbau und Neubau von ESTW-Anlagen inkl. Kabeltiefbau und Außenanlagen. Verkehrsstationen: - Modernisierung der Verkehrsstation Ober-Widdersheim: Neubau von zwei Außenbahnsteigen Bahnübergänge: - Erneuerung und Anpassung mehrere Bahnübergänge von Hungen bis Ober-Widdersheim Oberbau und Gleisbau - Rückbau und Neubau von Gleisabschnitten im Bereich Hungen-Ober-Widdersheim - Umbau und Erneuerung von Weichen im BF Hungen und Ober-Widdersheim - Bahnübergangsumbauten incl. Schwellenwechsel, Schotterarbeiten und Stopfen
Die Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie die Stadt Münzenberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Konzessionsgeber haben dazu jeweils im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und jeweils Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und bewilligt bekommen. Die drei vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung zusammengeschlossen. Federführend ist die Gemeinde Wölfersheim, welche als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem jeweiligen Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im jeweiligen Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 265.000,00 EUR (netto) (betreffend das Los 3) bzw. 1.000.000,00 EUR (netto) (jeweils betreffend die Lose 1 und 2) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Bei einem Gesamtangebot über alle Lose gilt die Addition der vorgenannten Werte. Entsprechend können Gesamtangebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 2.265.000,00 EUR (netto) im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile der Konzessionsgeber haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMRA3/documents heruntergeladen werden können.
Dienstleistung für die AQB-Maßnahme "Geförderte Ausbildung in Teilzeit, Kurs 26 M2-01)
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