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§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.04.2026.
Um die Baugrube für den Schulneubau herstellen zu können, muss ein Teil der Bestandsschule abgebrochen werdenGrundfläche ca. 240 m²zwei Geschosse (UG+EG) in Stahlbetonbauweise.Nach dem Teilabbruch muss über die gesamte Gebäudehöhe entlang der Abbruchkante eine neue Holz-Fassade erstellt werden.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Filgrastim (ATC-Code nach WHO: L03AA02). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 2. April 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 30. April 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Für eine sichere und zuverlässige Gasversorgung werden im Zuge des o.g. Ausschreibungsverfahren folgende Leistungen beschaffen: - Gas Hausanschlusskontrollen - Funktionsprüfung und Wechsel von Gasdruckregelgeräten - Wechsel von Gaszähler (<= G25) Das Qualifizierungssystem läuft derzeit unbefristet. Bewerber, deren Antrag auf Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem bis zum 12.03.2026, 12.00 Uhr, beim Auftraggeber eingegangen ist und die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung gemäß der Anlage 3a Abfrage weiterer Eignungskriterien und des auf die Einreichung des Zulassungsantrags anschließenden Probeauftrags gemäß der Anlage 3b Leitfaden Probeauftrag erfüllen, können bereits bei der ersten Auftragsvergabe im Rahmen dieses Qualifizierungssystems berücksichtigt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Zulassungsantrag bis zum 12.03.2026 eingehen muss, damit der Bieter rechtzeitig den Probeauftrag bis zum 31.05.2026 abschließen kann. Da eine erste Ausschreibung basierend auf diesem Qualifizierungssystem für Gas-Hausanschlusskontrollen, Wechsel von Gasdruckregler und Gaszähler an Gas-Hausanschlüssen der Endkunden für Juni 2026 geplant ist, behält sich der Auftraggeber vor, Teilnehmer, deren Anträge erst nach der genannten Frist eingegangen sind, nicht in der ersten geplanten Ausschreibung zu berücksichtigen. Sollte der Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem erst nach Ablauf der vorgenannten Frist beim AG eingehen, so wird der Bewerber im Falle der erfolgreichen Qualifizierung erst bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt. Details zu weiteren Fristen im Vergabeverfahren erhalten die Bewerber zum entsprechenden Zeitpunkt innerhalb des Vergabeverfahrens. 5.1 Informationen zur Durchführung des Qualifizierungssystems. Schritt 1: Die in dem Dokument Anlage 3 Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem, sowie Anlage 3a Abfrage weiterer Eignungskriterien und Anlage 3b Leitfaden Probeauftrag abgefragten Informationen dienen zur Überprüfung der Eignung von Bewerbern sowie zur Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen für die Zulassung im Rahmen des Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung eines Bieters erfolgt schrittweise. Im ersten Schritt wird anhand der in der Anlage 3 Zulassungsantrag aufgeführten Zulassungskriterien die Eignung des Bieters formell überprüft. Der Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem des Bewerbers muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Änderungen des Bewerbers an eigenen Angaben/Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Eine erfolgreiche Zulassung setzt die Abgabe aller vollständig ausgefüllten Qualifizierungsunterlagen sowie die Vorlage aller geforderten Nachweise und Dokumente in der vorgegebenen Struktur der "Anlage 3 Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem 25_7766" und Anlage 3a Abfrage zusätzlicher Eignungskriterien voraus. Fehlende oder unvollständige Angaben bzw. Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers führen, wenn verbindlich (entsprechend dem Anlagenstatus) geforderte Angaben bzw. Unterlagen betroffen sind. Der AG behält sich vor, die Bewerber zur Nachreichung fehlender Angaben oder Unterlagen aufzufordern. Des Weiteren kann das Vorliegen eines Ausschlusskriteriums oder die Nichterfüllung einer Mindestanforderung von Seiten des Bewerbers zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren oder zur Aberkennung der Zulassung führen. Ausschlusskriterien ergeben sich insbesondere aus §§ 123, 124 GWB oder aus diesen Qualifizierungsunterlagen (in der o.g. Anlage "Zulassungsantrag zum Qualifizieriungssystem" als Ausschlusskriterium / Mindestanforderung mit einem "X" gekennzeichnet). Der AG behält sich vor, bei einzelnen Ausschreibungen zusätzliche Eignungskriterien aufzustellen. Schritt 2: Parallel zur formellen Prüfung gem. der Anlage 3 Zulassungsantrag werden weitere Informationen bzgl. der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Bieters anhand der in der Anlage 2a Abfrage weiterer Eignungskriterien abgefragt. Der AG behält sich im laufenden Qualifizierungsverfahren das Recht vor, die Angaben des Antragsstellers direkt an seinem Standort zu überprüfen. Die in der Anlage 2a Abfrage weiterer Eignungskriterien mit dem "X" gekennzeichneten K.O. Kriterien führen bei Nicht-Erfüllung zum Ausschluss aus weiterem Qualifizierungsverfahren. Darüber hinaus, wenn mehr als 4 Punkte, die nicht als KO-Kriterium definiert sind, Mängel auf-weisen, wird der Bieter aufgefordert, diese Kriterien innerhalb von 30 Kalendertagen nachzubessern. Anschließend behält sich der AG vor, einen Nachweis über die erfolgte Änderung der ursprünglichen Angaben und hierdurch herbeigeführte Nachbesserung vom Bewerber zu fordern, oder eine weitere Vor-Ort Nachprüfung vorzunehmen. Soll sich herausstellen, dass der Bewerber nach der Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb der vorgegebenen Frist keine, oder nicht ausreichende Optimierungen vor-genommen hat, so wird er aus weiterem Zulassungsverfahrens ausgeschlossen. Nach Abschluss der formellen Prüfung wird der AG jedem Bewerber das Ergebnis mit-teilen und ihn im Falle einer erfolgreichen formellen Qualifizierung als "vorerst präqualifizierten Bewerber" kennzeichnen und für die weiteren Qualifizierungsschritten zulassen Schritt 3: Nach dem erfolgreichen Abschluss der Schritte 1 und 2 wird der vorerst präqualifizierte Bewerber aufgefordert, Probeaufträge gem. der Anlage 3b Leitfaden Probeauftrag beim Endkunden des AG für die folgenden Tätigkeiten durchzuführen: - Gas-Hausanschlusskontrolle inkl. Leckmengenmessung - Wechsel von Gasdruckregelgerät und - Wechsel von Gaszähler Die Ergebnisse der Probeaufträge werden durch die verantwortliche Bezirksmeisterei des AG auf Qualität und Richtigkeit überprüft. Soll die Prüfung ergeben, dass die HA-Kontrolle, der Wechsel von Gasgeräten (Druckregler, Zähler) oder die dazugehörige Dokumentation im System des AG mangelhaft sind, so wird keine Zulassung erteilt.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lipegfilgrastim (ATC-Code nach WHO: L03AA14). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 2. April 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 30. April 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Lieferung von Erdgas n unterschiedliche Abnahmestellen für die Lieferjahre 2027 und 2028 mit optionaler Vertragsverlängerung(en)
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Eculizumab (inkl. der Indikation gMG und NMOSD) zu schließen. Es gibt ein Parallelverfahren OB-2026-03a zum Wirkstoff Eculizumab (exkl. der Indikation gMG und NMOSD). Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 17 Monate beginnend mit dem 01.04.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Eculizumab (exkl. der Indikation gMG und NMOSD) zu schließen. Es gibt ein Parallelverfahren OB-2026-03b zum Wirkstoff Eculizumab (inkl. der Indikation gMG und NMOSD). Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 17 Monate beginnend mit dem 01.04.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Ziel des gegenständlichen Prüfsystems ist es, nach Maßgabe der gegenständlichen Bewerbungsunterlagen geeignete Unternehmen in das Prüfsystem aufzunehmen. Gegenstand des Prüfsystems ist es, geeignete Unternehmen im Bezug auf den Abtransport und die Übernahme (Entsorgung) von Holzaschen aus Biomasse-Heizwerken der KELAG Energie & Wärme GmbH zu ermitteln. Vorläufig sieht dieses Prüfsystem nur die Kategorie 1- Vorarlberg vor. Weitere Kategorien folgen zeitnah, bevor bestehende Rahmenverträge in anderen Regionen/ Bundesländern auslaufen.
Open-House-Verträge für diverse Wirkstoffe bis 29.02.2028
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Nintedanib (ATC-Code: L01EX09) innerhalb des Zeitraumes vom 15.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Vereinbarungen über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Relugolix (ATC-Code: L02BX04). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Vereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 5. März 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Vereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31. Dezember 2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Vereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Vereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Vereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Lieferung von statischen Wasserzählern.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim (ATC-Code nach WHO: L03AA13). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 2. April 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31. März 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Im Rahmen des Neubaus der U-Bahn Linie U5 werden Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich, um die neu hergestellten Bauwerke in den Straßenraum einzupassen. In diesem Zuge wird der bestehende Straßenraum zudem den zukünftigen Ansprüchen hinsichtlich Mobilitäts- und Klimawandel sowie Klimaanpassung angepasst. Die übergeordneten Ziele hierfür sind unter anderem die Reduzierung von motorisiertem Individualverkehr (MIV), die Förderung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), der Ausbau einer attraktiven und sicheren Radverkehrsinfrastruktur sowie ein erhöhter Fokus auf Grünanlagen und wassersensibler Straßenraumgestaltung.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sultiam (ATC-Code nach WHO: N03AX03), mit Einschränkung auf die Darreichung Filmtabletten (FTA) in den Wirkstärken 50 mg und 200 mg. Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 5. März 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31. Dezember 2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 2,17 Mio. Zugkilometern pro Jahr (vsl. 12/2028 – 12/2043) auf folgender Linie: München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Weiden – Marktredwitz – Hof Hbf (RE 2). Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2043, am 12.12.2043. Die Leistungszeit beträgt demnach 15 Jahre ab Betriebsaufnahme. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag mit mindestens zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Es wird eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung der Neufahrzeuge angeboten. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die folgenden Leistungsbereiche: PV-Anlagen + PV-Verteiler; Umbaumaßnahmen und Verkabelungen Liegenschaftsverteiler zu Liegenschaften; Verkabelung GHV zu Trafo und GHV zu Liegenschaftsverteiler + Liegenschaftsverteiler