Für eine sichere und zuverlässige Gasversorgung werden im Zuge des o.g. Ausschreibungsverfahren folgende Leistungen beschaffen: - Gas Hausanschlusskontrollen - Funktionsprüfung und Wechsel von Gasdruckregelgeräten - Wechsel von Gaszähler (<= G25) Das Qualifizierungssystem läuft derzeit unbefristet. Bewerber, deren Antrag auf Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem bis zum 12.03.2026, 12.00 Uhr, beim Auftraggeber eingegangen ist und die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung gemäß der Anlage 3a Abfrage weiterer Eignungskriterien und des auf die Einreichung des Zulassungsantrags anschließenden Probeauftrags gemäß der Anlage 3b Leitfaden Probeauftrag erfüllen, können bereits bei der ersten Auftragsvergabe im Rahmen dieses Qualifizierungssystems berücksichtigt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Zulassungsantrag bis zum 12.03.2026 eingehen muss, damit der Bieter rechtzeitig den Probeauftrag bis zum 31.05.2026 abschließen kann. Da eine erste Ausschreibung basierend auf diesem Qualifizierungssystem für Gas-Hausanschlusskontrollen, Wechsel von Gasdruckregler und Gaszähler an Gas-Hausanschlüssen der Endkunden für Juni 2026 geplant ist, behält sich der Auftraggeber vor, Teilnehmer, deren Anträge erst nach der genannten Frist eingegangen sind, nicht in der ersten geplanten Ausschreibung zu berücksichtigen. Sollte der Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem erst nach Ablauf der vorgenannten Frist beim AG eingehen, so wird der Bewerber im Falle der erfolgreichen Qualifizierung erst bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt. Details zu weiteren Fristen im Vergabeverfahren erhalten die Bewerber zum entsprechenden Zeitpunkt innerhalb des Vergabeverfahrens. 5.1 Informationen zur Durchführung des Qualifizierungssystems. Schritt 1: Die in dem Dokument Anlage 3 Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem, sowie Anlage 3a Abfrage weiterer Eignungskriterien und Anlage 3b Leitfaden Probeauftrag abgefragten Informationen dienen zur Überprüfung der Eignung von Bewerbern sowie zur Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen für die Zulassung im Rahmen des Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung eines Bieters erfolgt schrittweise. Im ersten Schritt wird anhand der in der Anlage 3 Zulassungsantrag aufgeführten Zulassungskriterien die Eignung des Bieters formell überprüft. Der Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem des Bewerbers muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Änderungen des Bewerbers an eigenen Angaben/Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Eine erfolgreiche Zulassung setzt die Abgabe aller vollständig ausgefüllten Qualifizierungsunterlagen sowie die Vorlage aller geforderten Nachweise und Dokumente in der vorgegebenen Struktur der "Anlage 3 Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem 25_7766" und Anlage 3a Abfrage zusätzlicher Eignungskriterien voraus. Fehlende oder unvollständige Angaben bzw. Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers führen, wenn verbindlich (entsprechend dem Anlagenstatus) geforderte Angaben bzw. Unterlagen betroffen sind. Der AG behält sich vor, die Bewerber zur Nachreichung fehlender Angaben oder Unterlagen aufzufordern. Des Weiteren kann das Vorliegen eines Ausschlusskriteriums oder die Nichterfüllung einer Mindestanforderung von Seiten des Bewerbers zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren oder zur Aberkennung der Zulassung führen. Ausschlusskriterien ergeben sich insbesondere aus §§ 123, 124 GWB oder aus diesen Qualifizierungsunterlagen (in der o.g. Anlage "Zulassungsantrag zum Qualifizieriungssystem" als Ausschlusskriterium / Mindestanforderung mit einem "X" gekennzeichnet). Der AG behält sich vor, bei einzelnen Ausschreibungen zusätzliche Eignungskriterien aufzustellen. Schritt 2: Parallel zur formellen Prüfung gem. der Anlage 3 Zulassungsantrag werden weitere Informationen bzgl. der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Bieters anhand der in der Anlage 2a Abfrage weiterer Eignungskriterien abgefragt. Der AG behält sich im laufenden Qualifizierungsverfahren das Recht vor, die Angaben des Antragsstellers direkt an seinem Standort zu überprüfen. Die in der Anlage 2a Abfrage weiterer Eignungskriterien mit dem "X" gekennzeichneten K.O. Kriterien führen bei Nicht-Erfüllung zum Ausschluss aus weiterem Qualifizierungsverfahren. Darüber hinaus, wenn mehr als 4 Punkte, die nicht als KO-Kriterium definiert sind, Mängel auf-weisen, wird der Bieter aufgefordert, diese Kriterien innerhalb von 30 Kalendertagen nachzubessern. Anschließend behält sich der AG vor, einen Nachweis über die erfolgte Änderung der ursprünglichen Angaben und hierdurch herbeigeführte Nachbesserung vom Bewerber zu fordern, oder eine weitere Vor-Ort Nachprüfung vorzunehmen. Soll sich herausstellen, dass der Bewerber nach der Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb der vorgegebenen Frist keine, oder nicht ausreichende Optimierungen vor-genommen hat, so wird er aus weiterem Zulassungsverfahrens ausgeschlossen. Nach Abschluss der formellen Prüfung wird der AG jedem Bewerber das Ergebnis mit-teilen und ihn im Falle einer erfolgreichen formellen Qualifizierung als "vorerst präqualifizierten Bewerber" kennzeichnen und für die weiteren Qualifizierungsschritten zulassen Schritt 3: Nach dem erfolgreichen Abschluss der Schritte 1 und 2 wird der vorerst präqualifizierte Bewerber aufgefordert, Probeaufträge gem. der Anlage 3b Leitfaden Probeauftrag beim Endkunden des AG für die folgenden Tätigkeiten durchzuführen: - Gas-Hausanschlusskontrolle inkl. Leckmengenmessung - Wechsel von Gasdruckregelgerät und - Wechsel von Gaszähler Die Ergebnisse der Probeaufträge werden durch die verantwortliche Bezirksmeisterei des AG auf Qualität und Richtigkeit überprüft. Soll die Prüfung ergeben, dass die HA-Kontrolle, der Wechsel von Gasgeräten (Druckregler, Zähler) oder die dazugehörige Dokumentation im System des AG mangelhaft sind, so wird keine Zulassung erteilt.
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