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Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für folgende Wirkstoffe angeboten: Clobetasol (D07AD01) Natriumoxybat (N01AX11, N07XX04) Tafluprost (S01EE05) Telmisartan & Amlodipin (C09DB04) Therapieallergen Baumpollen (V01AA05) Therapieallergen Gräserpollen (V01AA02) Therapieallergen Hausstaubmilben (V01AA03) Trientin (A16AX12) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Emtricitabin, Rilpivirin und Tenofovirdisoproxil (ATC-Code J05AR08) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Einrichtung eines Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) Das DBS erfolgt in zwei Phasen: 1.Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools Das DBS wird für die in Ziff. 1.2 genannte Dauer und für das Leistungsspektrum Medizinprodukte eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool.Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren und einen Teilnahmeantrag einreichen. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in der Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben ein Angebot einreichen.Der Bieterpool ist nicht größenbeschränkt. Jeder qualifizierte Teilnehmer wird in den Bieterpool aufgenommen. 2.Angebotsphase Die konkreten Beschaffungen erfolgen je nach Bedarf des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der Angebotsphase in Form von Einzelvergaben. Über den Zeitpunkt oder die Zahl der Einzelvergaben entscheidet der Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von Einzelvergaben seitens des Auftraggebers besteht.Anlässlich der Einzelvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassene Teilnehmer des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Menge, Lieferzeit, Lieferort, Zuschlagskriterien etc.), sofern diese nicht bereits in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Mit Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass keine Änderungen in den Eignungskriterien erfolgen. Die eingegangenen Angebote werden inhaltlich und anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien geprüft. Der Bieter mit dem auf Grundlage der mitgeteilten Zuschlagskriterien zu ermittelnden wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag. Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Teilnehmer sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der Einzelvergaben abzugeben. Die Teilnehmer müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens (der Einzelvergabe) informieren. Etwaige Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen müssen vom Teilnehmer selbstständig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes abgerufen werden. Etwaige Änderungen werden umgehend seitens des Auftraggebers bekannt gegeben.
Einrichtung eines DBS zur Beschaffung von Arzneimitteln verschiedener Indikationsgruppen in verschiedenen Darreichungsformen. Das DBS erfolgt in zwei Phasen: 1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools Das DBS wird für die genannte Dauer und das genannte Leistungsspektrum eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren und einen Teilnahmeantrag einreichen. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in der Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben ein Angebot einreichen. Der Bieterpool ist nicht größenbeschränkt. Jeder qualifizierte Teilnehmer wird in den Bieterpool aufgenommen. 2. Angebotsphase Die konkreten Beschaffungen erfolgen je nach Bedarf des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der Angebotsphase in Form von Einzelvergaben. Über den Zeitpunkt oder die Zahl der Einzelvergaben entscheidet der Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von Einzelvergaben seitens des Auftraggebers besteht. Anlässlich der Einzelvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassene Teilnehmer des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Menge, Lieferzeit, Lieferort, Zuschlagskriterien etc.), sofern diese nicht bereits in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Mit Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass keine Änderungen in den Eignungskriterien erfolgen. Die eingegangenen Angebote werden inhaltlich und anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien geprüft. Der Bieter mit dem auf Grundlage der mitgeteilten Zuschlagskriterien zu ermittelnden wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag. Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Teilnehmer sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der Einzelvergaben abzugeben. Die Teilnehmer müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens (der Einzelvergabe) informieren. Etwaige Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen müssen vom Teilnehmer selbstständig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes abgerufen werden. Etwaige Änderungen werden umgehend seitens des Auftraggebers bekannt gegeben.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.11.2024 bis zum 31.10.2026 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.11.2024, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.10.2024 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.09.2026. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2027 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.03.2025, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.02.2025 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.01.2027. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Nitisinon (ATC-Code: A16AX04) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Amifampridin (ATC-Code: N07XX05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge zur Arbeitsnehmerüberlassung für Pflegekräfte und Ärzte zu schließen
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Oxycodon/Naloxon (ATC-Code nach WHO: N02AA55). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 05.03.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.03.2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Auftraggeberin verwaltet bundesweit Liegenschaften diverser Bundesbehörden im Rahmen des einheitlichen Liegenschaftsmanagements. Im Zuge des gesetzlich festgeschriebenen Auslaufs der verbauten Leuchtstofflampen T5 und T8 zum 25.08.2023, bedarf es zur Aufrechterhaltung der Aus-leuchtung eines vollständigen Austausches der verbauten Leuchtstofflampen durch eine LED-Beleuchtung. Diese Umstellung soll sukzessiv in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Beschaffungsverfahrens erfolgen. Die Bauleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Liegenschaften benötigt. Die Auftraggeberin wird die Bauleistungen für die jeweiligen Liegenschaften in einzelnen Sprints, im Rahmen eines dynami-schen Verfahrens, vergeben. Dadurch soll es auch kleineren und mittleren Elektrofachbetrieben er-möglicht werden die Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung umfasst im wesentlichen Bauleistungen hinsichtlich Starkstromanlagen Kostengruppe KG 440 (445) nach VOB 2019 in Verbindung des Ergänzungsbandes 2023 mit den ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) der VOB/C für die ausgeschriebenen Leistungen gem. Leistungsverzeichnis. Die Planungsleistungen werden aktuell in einem separaten Verfahren ausgeschrieben und beauftragt. Im Rahmen der Maßnahme sollen Beleuchtungskörper in den Büroräumen, sowie in den Fluren, und Nebenräumen einschließlich der Leuchtmittel demontiert werden und neue Beleuchtungskörper inkl. Leuchtmittel neu montiert werden, in Teilen in Verbindung mit einer Beleuchtungssteuerung. Die konkreten Bedarfe werden den Bewerbern im Rahmen der späteren Angebotsabgabe eines Leis-tungssprints mitgeteilt. Mit den veröffentlichten Vergabeunterlagen wurde ein unverbindliches Musterbeispiel Leistungsverzeichnis veröffentlicht, um einen beispielhaften Überblick über die zu erbringenden Leistungen zu ermöglichen. Es wurden folgende 9 Regionen gebildet, in denen sich die jeweils zu erbringende Bauleistungen befinden. Interessierte Unternehmen können sich für eine oder mehrere Regionen bewerben, wobei Angebotsabgaben für einzelne Abrufsprints dann auch nur in einem Teilbereich der Region möglich sind. • Region 1 mit Hauptstelle in Rostock: Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg • Region 2 mit Hauptstelle in Berlin: Bundesland Berlin • Region 3 mit Hauptstelle in Potsdam: Bundesland Brandenburg • Region 4 mit Hauptstelle in Magdeburg: Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen • Region 5 mit Hauptstelle in Dortmund / Zentrale Bonn: Bundesland Nordrhein-Westfalen • Region 6 mit Hauptstelle in Erfurt: Bundesländer Thüringen, Sachsen • Region 7 mit Hauptstelle in Koblenz: Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarbrücken • Region 8 mit Hauptstelle in Freiburg: Bundesland Baden-Württemberg • Region 9 mit Hauptstelle in München: Bundesland Bayern Die konkreten Bauleistungen (Leistung I., II., usw.), also Leistungssprints werden je Region über das dynamische Beschaffungssystem gegenüber regional qualifizierten Bewerbern kommuniziert.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dornase alfa (ATC-Code nach WHO: R05CB13). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 05.03.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.03.2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Rituximab (Darreichungsform zur subkutanen Injektion) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.03.2025. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf vor dem o.g. Enddatum endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff bzw. die verfahrensgegenständliche Wirkstoffkombination werden die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Ziel des uni-assist e.V. ist, ein neues Service-IT-System zur Unterstützung der Zulassungsvorbereitung an deutschen Hochschulen zu entwickeln. Ausgehend von einer am Ende ihres Lebenszyklus angelangten proprietären Software (aBIS) und angesichts der sich beschleunigenden Digitalisierung der Zulassungsvorbereitung, dem weiter wachsenden Interesse internationaler degree seeker an einem Studium in Deutschland sowie dem zurzeit häufig beschriebenen Bedarf an (internationalen) Fachkräften in Deutschland 1 ist es für den Verein unabdingbar, zügig ein neues System zu etablieren, um (i) internationalen Studieninteressierten eine intuitiv und einfach nutzbare Plattform zur Einreichung ihrer Studienbewerbungen zur Verfügung zu stellen, (ii) den im Verein organisierten deutschen Hochschulen ein transparentes und faires Auswahlverfahren zu ermöglichen, (iii) die internen Bewertungsprozesse effizient und qualitativ hochwertig abzubilden und (iv) auf Basis der generierten Daten, Handlungsempfehlungen und Verfahrensoptimierungen für interne und externe Stakeholder*innen zu entwickeln. Zentrale Ziele der Neuentwicklung sind (i) die technologische sukzessive Ablösung des Alt-Systems, (ii) die Erhöhung des Automatisierungsgrads in den Verfahrensprozessen und (iii) die möglichst vollständige Digitalisierung der Prozesse bei (iv) gleichzeitiger Steigerung der Usability für die Nutzer*innen sowie (v) der Wahrung und Sicherstellung aller (datenschutz-) rechtlichen Normen. Dafür benötigt der AG die nachfolgenden IT-Dienstleistungen (Kategorie): 1. Unterstützung in der Softwareentwicklung (bspw. Programmieren, Steuern der Scrum-Teams, Testen) 2. Unterstützung des Anforderungsmanagements 3. Unterstützung in der Systemadministration 4. Unterstützung in Wahrung und Weiterentwicklung der IT- und Datenschutzsicherheit 5. Unterstützung in der Koordination des Softwareentwicklungsprojekts und Beratung der IT-Abteilung (bspw. PMO, Projektleitung, Agile Coaching, Datenmanagement)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.03.2025.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Natalizumab (ATC-Code nach WHO: L04AG03). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 05.03.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 30.11.2026. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.