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Dynamisches Beschaffungssystem Ausführungsleistungen Beleuchtungsumrüstung (VOEK 549-24)

Die Auftraggeberin verwaltet bundesweit Liegenschaften diverser Bundesbehörden im Rahmen des einheitlichen Liegenschaftsmanagements. Im Zuge des gesetzlich festgeschriebenen Auslaufs der verbauten Leuchtstofflampen T5 und T8 zum 25.08.2023, bedarf es zur Aufrechterhaltung der Aus-leuchtung eines vollständigen Austausches der verbauten Leuchtstofflampen durch eine LED-Beleuchtung. Diese Umstellung soll sukzessiv in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Beschaffungsverfahrens erfolgen. Die Bauleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Liegenschaften benötigt. Die Auftraggeberin wird die Bauleistungen für die jeweiligen Liegenschaften in einzelnen Sprints, im Rahmen eines dynami-schen Verfahrens, vergeben. Dadurch soll es auch kleineren und mittleren Elektrofachbetrieben er-möglicht werden die Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung umfasst im wesentlichen Bauleistungen hinsichtlich Starkstromanlagen Kostengruppe KG 440 (445) nach VOB 2019 in Verbindung des Ergänzungsbandes 2023 mit den ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) der VOB/C für die ausgeschriebenen Leistungen gem. Leistungsverzeichnis. Die Planungsleistungen werden aktuell in einem separaten Verfahren ausgeschrieben und beauftragt. Im Rahmen der Maßnahme sollen Beleuchtungskörper in den Büroräumen, sowie in den Fluren, und Nebenräumen einschließlich der Leuchtmittel demontiert werden und neue Beleuchtungskörper inkl. Leuchtmittel neu montiert werden, in Teilen in Verbindung mit einer Beleuchtungssteuerung. Die konkreten Bedarfe werden den Bewerbern im Rahmen der späteren Angebotsabgabe eines Leis-tungssprints mitgeteilt. Mit den veröffentlichten Vergabeunterlagen wurde ein unverbindliches Musterbeispiel Leistungsverzeichnis veröffentlicht, um einen beispielhaften Überblick über die zu erbringenden Leistungen zu ermöglichen. Es wurden folgende 9 Regionen gebildet, in denen sich die jeweils zu erbringende Bauleistungen befinden. Interessierte Unternehmen können sich für eine oder mehrere Regionen bewerben, wobei Angebotsabgaben für einzelne Abrufsprints dann auch nur in einem Teilbereich der Region möglich sind. • Region 1 mit Hauptstelle in Rostock: Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg • Region 2 mit Hauptstelle in Berlin: Bundesland Berlin • Region 3 mit Hauptstelle in Potsdam: Bundesland Brandenburg • Region 4 mit Hauptstelle in Magdeburg: Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen • Region 5 mit Hauptstelle in Dortmund / Zentrale Bonn: Bundesland Nordrhein-Westfalen • Region 6 mit Hauptstelle in Erfurt: Bundesländer Thüringen, Sachsen • Region 7 mit Hauptstelle in Koblenz: Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarbrücken • Region 8 mit Hauptstelle in Freiburg: Bundesland Baden-Württemberg • Region 9 mit Hauptstelle in München: Bundesland Bayern Die konkreten Bauleistungen (Leistung I., II., usw.), also Leistungssprints werden je Region über das dynamische Beschaffungssystem gegenüber regional qualifizierten Bewerbern kommuniziert.
9 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
29.01.25
Fragenfrist
30.11.28
Teilnahmefrist
29.12.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Verdingung@bundesimmobilien.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Anzahl der festangestellten Mitarbeiter

    • Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der festangestellten Mitarbeiter bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) anzugeben.
    • Für die geforderten Angaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Anlage 1 Bewerberauskunft) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sofern der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist (z.B. bei Kleingewerbetreibenden), ist eine Eigenerklärung über die fehlenden Eintragungspflicht (siehe Ziffer 2.3 des Formblattes Bewerberauskunft) einzureichen.

  • Angaben zum Unternehmen: Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertretung, Kontakt, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls zuständiger Nieder-lassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).

  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

    • Wir erklären, dass
    • – keine Person, die unserem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, i.S.d. § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. Insbesondere aufgrund folgender Straftaten:
    • Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung und Menschenhandel.
    • – unser Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und kein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
    • – unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetz-lich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
    • – unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
    • – unser Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat.
    • – unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
    • – unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde.
    • – unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbe-werbs bezwecken oder bewirken.
    • – unser Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigten könnte und der durch andere weniger ein-schneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
    • – unser Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war.
    • – unser Unternehmen bis zum heutigen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge.
    • – unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat.
    • – unser Unternehmen nicht
    • a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
    • Weise zu beeinflussen,
    • b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
    • Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
    • c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
    • Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
    • könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
    • – keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vorliegen, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – keine Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegen, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessät-zen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vorliegen, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – Sollten sich unsere Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärung ändern, werden wir dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung mitteilen.
  • Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland

    • Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter eine entsprechende Erklärung in der Anlage 1 „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ abzugeben, dass – unser Unternehmen nicht in Russland niedergelassen ist und wir – im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzen
    • – an unserem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist.
    • – unser Unternehmen nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit handelt.
    • – wir für die Ausführung des Auftrags nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch nehmen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt.
    • – wir nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch nehmen, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt.
    • – Sollten sich unsere Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärung ändern, werden wir dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung mitteilen.
  • Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber- /Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen (Anlage 7 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).

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Lose (9)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB16 Seiten
Eignungskriterien89 KB32 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB12 Seiten
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