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Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen des Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Leistungserbringern Rahmenvereinbarungen (RV) zur Erbringung von Maßnahmen der Prävention in nichtbetrieblichen und betrieblichen Lebenswelten nach §§ 20 ff SGB V zu schließen. Der Leistungserbringer führt als freies Unternehmen die Maßnahmen im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung durch. Dieser sichert der Auftraggeberin zu, dass die Grund- und Zusatzqualifikation der von ihm eingesetzten Fachkräfte den Qualitätskriterien gemäß §§ 20 und 20a und 20b SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Juni 2000, in seiner jeweils gültigen Fassung, sowie den Zusatzqualifikationen der Auftraggeberin, entsprechen und weist diese nach. Die Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung enthält eine Übersicht der eingesetzten Beschäftigten. Der Umfang, die Fristen/Termine und die Spezifikationen der zu erbringenden Leistungen werden später in Einzelaufträgen festgelegt.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Prüfingenieurleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfingenieurleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau Leistungsbereich 02: SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau Leistungsbereich 03: SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur (SFI / IWE) Leistungsbereich 05: SK/SV Betonschäden / -instandsetzung Leistungsbereich 06: EBA-Zulassung Leistungsbereich 07: SaSV Prüfung Brandschutz Hinweis: In Bezug auf die Bedeutung / Zulassung für sogenannte "Teilleistungsbereiche" wird auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen. Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden; in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Westfalen, für die eine Zulassung erfolgt. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.01.2028. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet am 31.01.2028. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Das Helios Klinikum Meiningen plant eine Erweiterung und Modernisierung der Zentralapotheke durch zwei Anbauten in Massivbauweise aus Stahlbeton mit einer gesamten BGF von 820m². Diese sind eingeschossig, nicht unterkellert und sollen einen modernen GMP-Bereich, sowie die Kommissionierung der Zentralapotheke enthalten
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Der AG plant in den nächsten zehn Jahren die sukzessive Errichtung von über 300 MWp PV-Anlagen. Für die Jahre 2023 bis 2026 sind ca. 100 MWp PV-Anlagen in der Steiermark und optional darüber hinaus auch europaweit geplant.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In-Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.04.2024. Folgende Kassen nehmen an diesem Open-House Verfahren teil: Audi BKK BAHN-BKK Bertelsmann BKK bkk melitta-hmr BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Deutsche Bank AG BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK Gildemeister-Seidensticker (ab dem 01.09.2024) BKK Groz-Beckert BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK Voralb Heller*Index*Leuze BKK_DürkoppAdler BMW BKK Mercedes Benz BKK DIE BERGISCHE KRANKENKASSE Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Merck BKK Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida BKK
Die BWI GmbH plant die Beschaffung von mobilen Workstation (z. Bsp. HP ZBook Studio 16" G9 Mobile Workstation PC), Appleprodukten, PC-Zubehör und Komponenten sowie Sonderhardware mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) in vier Kategorien. Es ist eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und 1 Monat und mindestens eine optionale Verlängerung von 48 Monaten vorgesehen. Der Auftragsgegenstand umfasst folgende Leistungen: Kategorie 1: mobile Workstations Kategorie 2: Appleprodukte (Mac-OS Produkte und Zubehör) Kategorie 3: PC-Zubehör und Komponenten Kategorie 4: Sonderhardware. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Vorliegendes DBS betrifft die Kategorie 1. Siehe auch Vergabenummern: 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 2 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 3 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 4
Die BWI GmbH plant die Beschaffung von mobilen Workstation (z. Bsp. HP ZBook Studio 16" G9 Mobile Workstation PC), Appleprodukten, PC-Zubehör und Komponenten sowie Sonderhardware mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) in vier Kategorien. Es ist eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und 1 Monat und mindestens eine optionale Verlängerung von 48 Monaten vorgesehen. Der Auftragsgegenstand umfasst folgende Leistungen: Kategorie 1: mobile Workstations Kategorie 2: Appleprodukte (Mac-OS Produkte und Zubehör) Kategorie 3: PC-Zubehör und Komponenten Kategorie 4: Sonderhardware. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Vorliegendes DBS betrifft die Kategorie 3. Siehe auch Vergabenummern: 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 1 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 2 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 4
Die BWI GmbH plant die Beschaffung von mobilen Workstation (z. Bsp. HP ZBook Studio 16" G9 Mobile Workstation PC), Appleprodukten, PC-Zubehör und Komponenten sowie Sonderhardware mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) in vier Kategorien. Es ist eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und 1 Monat und mindestens eine optionale Verlängerung von 48 Monaten vorgesehenn. Der Auftragsgegenstand umfasst folgende Leistungen: Kategorie 1: mobile Workstations Kategorie 2: Appleprodukte (Mac-OS Produkte und Zubehör) Kategorie 3: PC-Zubehör und Komponenten Kategorie 4: Sonderhardware. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Vorliegendes DBS betrifft die Kategorie 2. Siehe auch Vergabenummern: 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 1 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 3 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 4
Die BWI GmbH plant die Beschaffung von mobilen Workstation (z. Bsp. HP ZBook Studio 16" G9 Mobile Workstation PC), Appleprodukten, PC-Zubehör und Komponenten sowie Sonderhardware mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) in vier Kategorien. Es ist eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und 1 Monat und mindestens eine optionale Verlängerung von 48 Monaten vorgesehen. Der Auftragsgegenstand umfasst folgende Leistungen: Kategorie 1: mobile Workstations Kategorie 2: Appleprodukte (Mac-OS Produkte und Zubehör) Kategorie 3: PC-Zubehör und Komponenten Kategorie 4: Sonderhardware. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Vorliegendes DBS betrifft die Kategorie 4. Siehe auch Vergabenummern: 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 1 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 2 1577-JR- Dynamisches Beschaffungssystem für Sonder-HW Kat. 3
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In-Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.04.2024. Folgende Kassen nehmen an diesem Open-House Verfahren teil: Audi BKK BAHN-BKK Bertelsmann BKK bkk melitta-hmr BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Deutsche Bank AG BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK Gildemeister-Seidensticker (ab dem 01.09.2024) BKK Groz-Beckert BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK Voralb Heller*Index*Leuze BKK_DürkoppAdler BMW BKK Mercedes Benz BKK DIE BERGISCHE KRANKENKASSE Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Merck BKK Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida BKK
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Ziel des gegenständlichen Prüfsystems ist es, nach Maßgabe der in den Bewerbungsunterlagen festgelegten Prüfkriterien geeignete und qualifizierte Unternehmer in das Unternehmerverzeichnis „Tiefbauleistungen Leitungsbau“ aufzunehmen, um in anschließenden Vergabeverfahren mit aus diesem Kreis ermittelten Bewerbern Leistungsverträge bzw. Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Die AG weist darauf hin, dass die Aufnahme in das Unternehmerverzeichnis noch nicht mit einer Aufforderung zur Angebotslegung oder einer unmittelbaren Auftragsvergabe verbunden ist.
Das Bauvorhaben Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum 2. – 4. Bauabschnitt umfasst den Neubau einer innerstädtischen, anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Gesamtlänge von rd. 3.432 m, inklusive Entwässerung, Markierungen, Beleuchtungen und Lärmschutzwänden sowie dem Ausbau der Knotenpunkte Weselerstraße/Willy- Brandt-Ring und Dr.-Wilhelm-Roelen-Str. und Römerstraße. Im Straßenverlauf im Bereich des Umspannwerkes Walsum liegen zwei Querungsbauwerke, die als Brückenbauwerke ausgebildet werden sollen. Zusätzlich soll eine integrale Brücke die kleine Emscher und das parallel bestehende Gleis überführen.
Rasenschnittarbeiten im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler 2024
Das Bauvorhaben Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum 2. – 4. Bauabschnitt umfasst den Neubau einer innerstädtischen, anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Gesamtlänge von rd. 3.432 m, inklusive Entwässerung, Markierungen, Beleuchtungen und Lärmschutzwänden sowie dem Ausbau der Knotenpunkte Weselerstraße/Willy- Brandt-Ring und Dr.-Wilhelm-Roelen-Str. und Römerstraße. Im Straßenverlauf im Bereich des Umspannwerkes Walsum liegen zwei Querungsbauwerke, die als Brückenbauwerke ausgebildet werden sollen. Zusätzlich soll eine integrale Brücke die kleine Emscher und das parallel bestehende Gleis überführen.
Die Krankenkassen (ob HEK/hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Gemäß GBA-Beschluss vom 18.01.2024 werden alle verfahrensgegenständlichen Arzneimittel vorbehaltlich der noch ausstehenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Teil B der Anlage VII zum Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste) aufgeführt. Somit sind Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden, in der angegebenen Darreichungsform gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2 SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 31 Monate beginnend frühestens mit dem 01.04.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.