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Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Prüfingenieurleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.03.2024
Angebotsfrist
31.01.2028
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Prüfingenieurleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfingenieurleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau Leistungsbereich 02: SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau Leistungsbereich 03: SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur (SFI / IWE) Leistungsbereich 05: SK/SV Betonschäden / -instandsetzung Leistungsbereich 06: EBA-Zulassung Leistungsbereich 07: SaSV Prüfung Brandschutz Hinweis: In Bezug auf die Bedeutung / Zulassung für sogenannte "Teilleistungsbereiche" wird auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen. Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden; in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Westfalen, für die eine Zulassung erfolgt. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.01.2028. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet am 31.01.2028. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
7 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
18.03.24
Vertragsbeginn
18.03.24
Abgabefrist
31.01.28
Öffnung
31.01.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Hamm, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
projekteinkauf.westfalen@autobahn.de
Telefon
00
Website
https://www.autobahn.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • (1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
    • (2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
    • (3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Wettbewerbsregister ermöglichen.
    • (4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
    • (5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
  • (1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt. Geforderte Mindeststandards

    • Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abgedeckt werden:
    • - Für Personenschäden mindestens 3.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr
    • - Für Sach- und Vermögensschäden mindestens 2.000.000,00 EUR je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr
    • und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n.
    • - oder sind im Rahmen einer bestehenden Versicherung für den Fall des Erhalts eines Einzelauftrags die Versicherungssummen auf v.g. Mindestversicherungssummen zu erhöhen.
  • (1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Zulassungen / Anerkennungen / Zertifizierungen / Nachweise und Eigenerklärungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.

Zuschlagskriterien

  • Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerb statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben.

  • Preis

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