Der offene Prahm (OP) muss in der Betriebsform A1 gem. BinSchUO im Kontext
mit der ESTRIN Anhang 6 Kapitel 3 § 3.03) in den Zonen 3 (mit Rhein) und 4
eingesetzt werden können.
Prahm wird vor Kopf im Verband mit einem Motorschiff auf dem Rhein
eingesetzt. Mittels eines Kranes und einer Bergungswinde erledigt er Aufgaben
zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf
der Wasserstraße.
Dies sind u.a.:
- Auslegen von Fahrwassertonnen
- Bergen von Hindernissen
- Ufersicherung
Lose (1)
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