Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße 2-12, 80339 München – nachfolgend „EAE“ genannt. Die EAE ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens nach Oberbayern kommen und dient der ersten Aufnahme, der Registrierung und Weiterleitung der Asylsuchenden innerhalb und außerhalb Oberbayerns. Ihr Aufenthalt beträgt dort in der Regel wenige Tage bis wenige Wochen.
Der AG beauftragt den Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf.
Die EAE umfasst Zimmer, in denen Asylbewerber untergebracht werden können sowie dazugehörige Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume. In der EAE können bis zu 900 Personen untergebracht werden.
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