Öffentliche Ausschreibung

Lieferung, Inbetriebnahme und Betrieb eines öffentlichen Lastenradmietsystems

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Auftraggeber

Magistrat der Universitätsstadt Marburg

Wichtige Fristen

Keine Fristinformationen verfügbar

Beschreibung

1 Einführung Die Universitätsstadt Marburg plant die Einführung eines öffentlichen, vollautomatischen und rund um die Uhr zugänglichen Lastenradmietsystems (LMS), um die städtische Mobilität nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Ziel ist es, ein attraktives und leicht zugängliches Mobilitätsangebot zu schaffen, das insbesondere in wohnnahen Bereichen und zugleich topografisch anspruchsvollen Stadtteilen zur Reduzierung des KFZ-Verkehrs beiträgt und die Lebensqualität steigert. In diesem Zusammenhang lädt die Stadt Marburg zur Teilnahme an einem Wettbewerb mit Verhandlungsverfahren für die Lieferung, Inbetriebnahme und den Betrieb des LMS ein. 2 Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs Die Ausschreibung deckt die gesamte Bandbreite des LMS ab, einschließlich der Lieferung und Installation von Lastenrädern, Ersatzakkus, Mietstationen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur (Akkutauschsystem). Zusätzlich umfasst sie den Betrieb des Systems, welcher sowohl die Wartung als auch die Bereitstellung einer benutzerfreundlichen Buchungssoftware und elektronischer Schlösser (Smart Locks) beinhaltet. Die Lieferung und Übereignung müssen spätestens bis zum 30.09.2024 erfolgen, während der Systemstart auf spätestens Mitte Oktober datiert wird. Der Betrieb des E-LMS ist zunächst auf eine Dauer von vier Jahren ausgelegt, mit der Option auf eine Verlängerung um zwei Jahre. Um den Anforderungen des Fördermittelgebers zu entsprechen, ist es erforderlich, dass die Stadt Marburg die Rechnung für die Lieferung, Übereignung und Installation der 25 Lastenräder und 14 Mietstationen bis zum 10.09.2024 begleicht. Falls eine Übereignung der genannten Systemkomponenten bis zu diesem Datum nicht realisierbar ist, muss vom AN die Möglichkeit einer Vorauszahlung angeboten werden. In diesem Kontext ist es notwendig, dass der AN eine Ausfallbürgschaft bzw. Insolvenzversicherung auf eigene Kosten abschließt und einen entsprechenden Nachweis hierfür vorlegt. 2.1 Lieferung und Übereignung von Lastenrädern und Stationen, inklusive deren Inbetriebnahme • Lieferung von 25 elektrisch unterstützten, einspurigen Lastenrädern inklusive Ersatzakkus, ausgerichtet auf die topografischen Anforderungen Marburgs. • Bereitstellung und Installation eines Smart Locks pro Lastenrad. • Lieferung und Einrichtung von 14 Mietstationen, die sich strategisch über das Stadtgebiet verteilen (s. Abbildung) und an Wohnstandorte sowie bestehende Mobilitätsangebote anknüpfen. Es ist zu beachten, dass die ausgewählten Standorte derzeit als vorläufig betrachtet werden, da die Realisierbarkeit noch in enger Abstimmung mit den relevanten Stellen steht und daher Änderungen vorbehalten sind. Stationsflächen werden dem Betreiber mietkostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Mietstationen bestehen aus eindeutig markierten Aufstellflächen sowie einer Informationstafel mit Hinweisen zur Nutzung des LMS. 2.2 Betriebs-, Wartungs- und Softwareanforderungen des LMS • Bereitstellung eines 24/7 verfügbaren Buchungssystems, das den gesamten Mietprozess abdeckt - von der Registrierung über Anmietung und Rückgabe bis hin zu Pausen und optionalen Reservierungen. • Implementierung eines stationsgebundenen A-A-Systems für eine einfache und zuverlässige Ausleihe und Rückgabe der Lastenräder an denselben Stationen. • Zur Gewährleistung der Betriebsbereitschaft der E-Lastenräder ist ein Akkutauschsystem einzuführen. • Die Smart Locks müssen nahtlos in eine benutzerfreundliche, für das LMS optimierte Buchungssoftware integriert sein. In der Buchungsapp muss der Akkuladestand der angebotenen Lastenräder ersichtlich sein. Zudem müssen die Smartlocks über eine eigenständige Energieversorgung, beispielsweise durch den Fahrradakku oder Solarzellen, verfügen. • Im Rahmen der kontinuierlichen Wartung und Instandhaltung müssen Lastenräder und Mietstationen mindestens einmal pro Woche vollständig überprüft und bei Bedarf gewartet werden. Zudem muss ein nicht funktionstüchtiges Mietrad binnen 72 Stunden repariert und gemäß StVO wieder zur Ausleihe bereitgestellt werden. • Von den 25 bereitgestellten elektrischen Lastenrädern sind kontinuierlich 23 im aktiven Einsatz vorgesehen, während zwei Räder als Reserve dienen. Um eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten, müssen im Monatsmittel mindestens 91% der Räder, also 21 von 23, voll funktionstüchtig, nutzbar und verfügbar sein. • Bieter*innen verpflichten sich der aktiven Betreuung des Angebots und Mitwirkung bei Kampagne Aktionen. • Es ist essenziell, dass das ausgewählte elektrifizierte Lastenradmodell der Bieter*innen intensiv in Marburgs anspruchsvoller Topografie getestet wird, um eine hohe Nutzerzufriedenheit sicherzustellen. • Die Verlegung einer Station kann aufgrund unterschiedlicher Umstände erforderlich werden. Die Kosten für eine solche Verlegung übernimmt der Vertragspartner, der die Verlegung veranlasst. Bieter sind aufgefordert, die Kosten pro Verlegung in ihrem Angebot zu spezifizieren. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Kurzbeschreibung und der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.

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