Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Vermessungsarbeiten. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
359 Ausschreibungen (Seite 1 von 36)
Abschluss eines nicht exklusiven Rahmenvertrags für die betontechnologische Beratung und betontechnologische Untersuchungen im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südbayern. Gegenstand des Open House Verfahrens ist die betontechnologische Beratung und die Durchführung von Prüfungen in sieben Leistungsbereichen im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau gemäß den ZTV-ING DIN 1045-1000 DIN EN 12350 DIN EN 12390 DIN EN 12504 BAW Merkblatt "Fristprüfung von Beton (MFB)" BAW Merkblatt "Dauerhaftigkeitsbemessung und -bewertung von Stahlbetinbauwerken bei Carbonatisierung und Chlorideinwirkung (MDCC) DIN EN 14629 DBV-Merkblatts "Besondere Verfahren zur Prüfung von Frischbeton
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB Leistungsbereich 03: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M Leistungsbereich 08: Umweltanalytik . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.05.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.05.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Vermessungsleistungen mittels Laserscan-Methoden 2026-2028
Planungsleistungen für: - Objektplanung des Ingenieurbauwerkes - Tragwerksplanung des Ingenieurbauwerkes - Objektplanung der Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen
Für das Facility Management, den Bauunterhalt und Sanierungsmaßnahmen an der Akademie der Künste (AdK) werden Informationen über das Gebäude mit entsprechender Aufbereitung in Form der folgenden Leistungen benötigt: 1. Bestandserfassung 2. Bestandsmodellierung 3. Raumbuch Die Zielsetzung dieser Aufgabenstellung, die dem AwF 010 Bestandserfassung und -modellierung gemäß dem BIM-Masterplan für Bundesbauten entspricht, wird im Folgenden beschrieben. AwF 010 Bestandserfassung und -modellierung Zur Erstellung einer fundierten Planungsgrundlage und zur Erfassung von Informationen, die in den vorhandenen 2D-Bestandsunterlagen nicht oder nicht ausreichend zuverlässig vorhanden sind, besteht die Notwendigkeit, 3D-Bestandsmodelle des Gebäudes zu erstellen. Dies umfasst sowohl die Fassade als auch den „inneren“ Teil des Gebäudes, mit dem Ziel, eine vollständige 3D-Modellierung des Objekts zu ermöglichen. Im Einzelnen sind die Erfassung und Modellierung der folgenden Bauelemente erforderlich: - sämtliche architektonische und baukonstruktive Bauteile innerhalb des Gebäudes, inkl. technischer Anlagen - sämtliche architektonische und baukonstruktive Bauteile der Gebäudehülle, inkl. technischer Anlagen Die Anforderungen an die Bestandsaufnahme, die dem geforderten Visualisierungsgrad entsprechen, sind im Leistungsbaustein 1 der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung aufgeführt. Neben der geforderten Informationsdichte für die zu scannenden Bauteile sind mit dem Auftragnehmer auch die erforderlichen Austauschformate (Punktwolkendaten aus 3D-Laserscans) für die weitere Verwendung im Rahmen der 3D-Bestandsmodellierung zu vereinbaren. Die Anforderungen an die Bestandsmodellierung sind im Leistungsbaustein der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung 2 dargelegt. Um eine umfassende Dokumentation des Gebäudes zu erstellen sowie den laufenden Betrieb und künftige Sanierungsmaßnahmen damit besser planen und steuern zu können fordert die Auftraggeberin eine Bauaufnahme bzw. Baudokumentation des Bestands in Form eines digitalen Raumbuchs, welches aus der Bestandsmodellierung abgeleitet werden soll. Die Anforderungen und der Detaillierungsgrad des Raumbuchs sind in Leistungsbaustein 3 der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung beschrieben.
Die BKW AEK Contracting AG (BAC) plant den Aufbau eines neuen Fernwärmeverbunds in den Gebieten Lauterbrunnen und Wengen. Das Vorhaben umfasst die Nutzung von Abwärme aus der ARA Lauterbrunnen sowie den Einsatz von Energieholz und Heizöl zur Sicherstellung der Grund- und Spitzenlastversorgung. Die erzeugte Wärme soll über ein neues Fernwärmenetz teils in Lauterbrunnen und hauptsächlich in Wengen zu der Kundschaft gebracht werden. Dabei ist zwischen der Wärmezentrale in Lauterbrunnen (Ara Lauterbrunnen) und dem Verteilnetz in Wengen (Pumpstation Roossi) eine Transportleitung geplant. Das Projekt für die Transportleitung wurde bereits bis und mit SIA Phase 3.31 (Vorprojekt) ausgearbeitet. Das Vorprojekt liegt den Ausschreibungsunterlagen bei (Dokument D4). Parallel dazu hat eine durch die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen veranlasste Zustandsanalyse gezeigt, dass die bestehende Abwasserleitung zwischen dem Chalet Mittaghorn in Wengen und der ARA Lauterbrunnen erneuerungsbedürftig ist. Aufgrund des räumlichen Synergiepotenzials mit der geplanten Fernwärmetransportleitung wurde ebenfalls ein Vorprojekt für den Ersatz der Abwasserleitung gestartet. Auch dieser Bericht liegt den Ausschreibungsunterlagen bei (Dokument D2). Da die Abwasserleitung im Eigentum der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen steht und die Gesamtplanung beider Projekte aus Synergiegründen durch ein einziges Planerteam erfolgen soll, unterliegt das Gesamtvorhaben dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Auf dieser Grundlage wird die "Generalplanung Transportleitung Fernwärme & Abwasser" ausgeschrieben. Diese beinhaltet die Planungsleistungen für die Verbindung zwischen der ARA Lauterbrunnen und dem Bereich Pumpstation Roossi bzw. Chalet Mittaghorn in Wengen sowie die Fernwärmeanbindungen im Raum Schule/Altersheim in Lauterbrunnen. Ausgenommen von den Planerleistungen ist die Fachplanung und Fachbauleitung der Fernwärmeleitungen, dies erfolgt direkt durch die BAC.
Objektplanung Architektur für Hallenbad und Studentisches Wohnen Höttinger Au - Innsbruck
Zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Pleiße in der Stadt Gößnitz und der damit verbundenen baulichen Umsetzung in den jeweiligen Bauabschnitten ist eine Beweissicherung durchzuführen. Im Umfeld der geplanten Baumaßnahmen befinden sich bauliche Anlagen. Auf diese entstehen während einer Baumaßnahme durch die Wechselwirkungen der eingesetzten Bautechnik mit dem Baugrund Einwirkungen, die dazu führen können, dass auch bei großer Sorgfalt in der Planung und Abwicklung der Baumaßnahme Schäden an der Nachbarbebauung bzw. in den benachbarten baulichen Anlagen auftreten. Es ist die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens am angrenzenden Gebäudebestand und den sonstigen baulichen Anlagen "Dritter" notwendig, um den gegenwärtigen Zustand beweiskräftig festzustellen, insbesondere unter Berücksichtigung vorhandener Schäden. Damit sollen eventuell eintretende Forderungen und Schadensersatzansprüche der vom Wirkungsbereich das Bauvorhaben betroffenen Eigentümer, "Dritter", beurteilt werden können, um diese gegebenenfalls auch ausschließen zu können. Ein Beweissicherungsgutachten, welches die spezifischen Einwirkungen der geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt, ist anzufertigen. Nähere Angaben und Ausführungen zur Auftragsleistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
* Ersatz der vorhandenen Pendelpfeiler bei den Pfeilerachsen 1, 3 und 4 durch konventionelle Brückenlager. * Die Arbeiten finden unter der Brückenplatte statt. Es sind keine Arbeiten an der Oberfläche vorgesehen.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Sachverständigenleistungen (Unterstützung / Beratungsleistungen zur bauordnungsrechtlichen Prüfung der relevanten Anlagen während der Leistungsphasen 5 und 8) des ersten Bauabschnittes für das Projekt Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße. Optional kann der Auftragnehmer mit nachfolgenden Leistungen ganz oder teilweise beauftragt werden: • Prüfsachverständigenleistungen des ersten Bauabschnittes; • Prüfsachverständigenleistungen des zweiten Bauabschnittes; • Sachverständigenleistungen (sonstige Prüfungen) des ersten Bauabschnittes; • Sachverständigenleistungen (sonstige Prüfungen) des zweiten Bauabschnittes; • Sachverständigenleistungen (Unterstützung / Beratungsleistungen zur bauordnungsrechtlichen Prüfung der relevanten Anlagen während der Leistungsphasen 5 und 8) des zweiten Bauabschnittes. Die Beauftragung der optionalen Leistungen ist stufenweise geplant. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Weitere Informationen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag nebst seinen Anlagen.
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