Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
122 Ausschreibungen (Seite 1 von 13)
2 RTW jeweils Montag bis Sonntag (einschl. Feiertagen) 00:00 bis 24:00 Uhr 1 RTW jeweils Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr sowie jeweils Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr Näheres siehe Ziffer 3.1 der Anlage 3 Leistungsbeschreibung.
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bieter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die Digitalisierung des Aktenbestandes der Landeshauptstadt Magdeburg unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Maßgaben sowie der Maßgabe, dass die Akten und deren Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlassen. Die Ausländerbehörde (ABH) der LH MD hat die Digitalisierung des Gesamtaktenbestandes unter Berücksichtigung aller einschlägigen rechtlichen Vorgaben im letzten Jahr ein Projekt „Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg“ gestartet, wobei erste vertiefte Eindrücke und Erfahrungen unter „Echtbedingungen“ gestartet und noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus beabsichtigt die LH MD weitere Ämter und Fachbereiche in den nächsten Jahren und deren Aktenbestand zu digitalisieren. Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen.
Gegenstand des Auftrags ist die vorwiegend fachlich-technische Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen aus der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW), Modul 2 und 4, welche grundsätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert wird.
Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Neustadt i. H., Am Kiebitzberg 8 in 23730 Neustadt i. H., an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Hinweis 1: Der Notarzt hat die Möglichkeit, sich während der Nachtstunden im Zeitraum ab 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr am nächsten Morgen an einem anderen, mit der rdh. abgestimmten und von ihr genehmigten Ort aufzuhalten. Grundvoraussetzung ist, dass sich der Aufenthaltsort in einer der nachfolgenden Städte oder Gemeinden im Kreis Ostholstein befindet: Altenkrempe, Eutin, Neustadt i. H., Schashagen, Sierksdorf, Süsel. Hinweis 2: Der Notarzt des Standortes Neustadt i. H. ist u. a. für Einsätze vorgesehen, in denen der Notarzt als Leitender Notarzt gemäß § 20 SHRDG in der Fassung vom 06.11.2020 in der Einsatzleitung Rettungsdienst (ELRD) eingesetzt wird. Neben der Verwendung in der ELRD kann das NEF auch jederzeit zu weiteren Einsätzen in der Notfallrettung herangezogen werden. Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), die persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch die rdh. bzw. durch von dieser nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
Der Leistungsumfang für einen Rahmenvertrag für das Leasen von Fahrrädern umfasst, die Bereitstellung eines Fahrrads oder E Bikes nach Wahl des Mitarbeitenden über einen autorisierten Fachhändler Übernahme der vollständigen Leasingabwicklung durch den Leasinggeber. Monatliche Leasingraten werden im Rahmen der Gehaltsumwandlung abgeführt. Vollkaskoversicherung gegen Diebstahl, Vandalismus, Unfall- oder Sturzschäden, sowie Arbeitgeberausfallversicherung. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen nach Herstellervorgaben. Uneingeschränkte private und berufliche Nutzung des Rads. Rückgabe oder Kauf des Fahrrads nach Ablauf der Laufzeit. Einhaltung des TV-Fahrradleasing
Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Neustadt i. H., Am Kiebitzberg 8 in 23730 Neustadt i. H., an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Hinweis 1: Der Notarzt hat die Möglichkeit, sich während der Nachtstunden im Zeitraum ab 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr am nächsten Morgen an einem anderen, mit der rdh. abgestimmten und von ihr genehmigten Ort aufzuhalten. Grundvoraussetzung ist, dass sich der Aufenthaltsort in einer der nachfolgenden Städte oder Gemeinden im Kreis Ostholstein befindet: Altenkrempe, Eutin, Neustadt i. H., Schashagen, Sierksdorf, Süsel. Hinweis 2: Der Notarzt des Standortes Neustadt i. H. ist u. a. für Einsätze vorgesehen, in denen der Notarzt als Leitender Notarzt gemäß § 20 SHRDG in der Fassung vom 06.11.2020 in der Einsatzleitung Rettungsdienst (ELRD) eingesetzt wird. Neben der Verwendung in der ELRD kann das NEF auch jederzeit zu weiteren Einsätzen in der Notfallrettung herangezogen werden. Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), die persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch die rdh. bzw. durch von dieser nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
Administration der Unternehmensförderung für den Produktionshochlauf von Transformationstechnologien in den Kohleregionen über die Förderrichtlinie „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)“, Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ (inkl. Förderbekanntmachung und -beratung, Skizzenbewertung, Antragsbearbeitung, Projektbetreuung, Verwendungsnachweisprüfung).
Ziel dieses Vorhabens ist die repräsentative Erhebung, Analyse und bundesweite Hochrechnung von Abfalldaten zu nach dem EWKFondsG und der EWKFondsV relevanten Einwegkunststoffprodukten zur Vervollständigung der Datenlage sowie zur Einbindung in das Forschungsvorhaben „Überprüfung der Abgabesätze und des Punktesystems gemäß §§ 14 Absatz 3 und 19 Absatz 4 Einwegkunststofffondsgesetz“ in effizienter Weise durch dafür notwendige Abfalluntersuchungen. Innerorts zu untersuchende Abfallströme sind: - Papierkorb-, - Littering- (Streumüll-), - Kehricht- und - Sinkkastenabfälle. Nähere fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Siehe Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin wurde gemäß § 16a Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG von der Bundespolizei als zuständiger Luftsicherheitsbehörde mit bestimmten Aufgaben bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Köln/Bonn "Konrad Adenauer" nach § 5 Abs. 1 bis 3 LuftSiG beliehen. Mit der Beleihung gehen die Verantwortung für die Beschaffung, den Betrieb und die Wartung der Sicherheitsausrüstung sowie die Organisation und Steuerung der Luftsicherheitskontrollen einschließlich einer etwaigen Beauftragung und Koordination eines Sicherheitsdienstleisters auf die Auftraggeberin über. Die Auftraggeberin bedient sich für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen nach §5 LuftSiG der Securitas Aviation Serice GmbH & Co. KG ("Securitas") als Dienstleister und hat mit dieser einen längerfristigen Vertrag abgeschlossen. Die Auftragnehmerin erbringt zur Abdeckung in Phasen mit besonders hohem Bedarf Sicherheitsdienstleistungen (Sonderabruf) ergänzend zu Securitas auf entsprechenden Abruf. Die Auftragnehmerin soll durch eine gewissenhafte, serviceorientierte und effektive Erbringung zusätzlicher Sicherheitsdienstleistungen zur Gewährleistung der Luftverkehrssicherheit insbesondere in Zeiten hoher Auslastung beitragen. Durch diese Leistungen sollen Störungen im Betriebsablauf des Flughafens entgegengewirkt und die Zufriedenheit der kontrollierten Passagiere erhöht werden. Konkret ist in ausgewählten Zeitfenstern die additive Besetzung einer Kontrollspur in der zentralen Sicherheitskontrolle im Terminal 1 beabsichtigt.
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