Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Dienstleistungen von Orthopäden. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
273 Ausschreibungen (Seite 1 von 28)
Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Gesunder Rücken". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bis zum 22.04.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine weitere Teilnahmemöglichkeit während der Laufzeit zu eröffnen; dies wird rechtzeitig durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.
Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Bewegung und Ernährung". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bis zum 22.04.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine weitere Teilnahmemöglichkeit während der Laufzeit zu eröffnen; dies wird rechtzeitig durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.
Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Mental gesund". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bis zum 22.04.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Teilnahmemöglichkeit zu verlängern; eine solche Verlängerung wird rechtzeitig durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.
Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Gesunder Rücken". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bis zum 22.04.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine weitere Teilnahmemöglichkeit während der Laufzeit zu eröffnen; dies wird rechtzeitig durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistung für die Flüchtlingsunterkunft Marienfelder Allee 66-80 in 12277 Berlin zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gem. § 140a SGB V über die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.01.2025 bis 31.12.2026. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geförderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben.
Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest erbringt nach § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, insbesondere Ernährungsbildung an Schulen. Die IKK Südwest unterstützt im Rahmen der Umsetzung dieses Auftrages mit dem Projekt „schmeckt.einfach.gut“ Schulen im Saarland in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUKMAV) und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Schülerinnen und Schüler im Saarland bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gesundheitsförderlichen Ernährungsweise. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Vgl. zum open-house-Modell auch die Ausführungen unter Ziffer II.2.4).
Das Versorgungsprogramm "Cardiolotse" wird seit 2018 erfolgreich von der AOK Nordost in Berlin angeboten. Nun soll das Versorgungsprogramm den AOK-Versicherten im gesamten Gebiet der AOK Nordost, also Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, zugänglich gemacht werden. Dafür möchte die AOK Nordost Verträge zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V mit Kliniken bzw. Klinikträgern (im Folgenden: Partnerkrankenhaus) im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (sog. "Open House-Verfahren") abschließen.
siehe Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Orthopädie gemäß § 140a SGB V" mit Fachärzten für Orthopädie oder Unfallchirurgie, welche ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich der Cox- und Gonarthrose haben, im Rahmen eines sogenannten "Open-House Modells" .Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern mit Praxissitz in Hessen der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte Leistungserbringer können dazu bei der unter I.1 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2024. Im Anschluss daran kann der Beitritt zum Vertrag jederzeit bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen erfolgen. Alle gültigen Verträge enden automatisch am 31.12.2027. Der späteste Zeitpunkt zum Vertragsbeitritt ist der 30.06.2027. Der Selektivvertrag hat das Ziel, die frühzeitige Diagnosestellung und Interventionsmöglichkeit nach Auftreten erster Symptome sowie bei gesicherter Diagnose die maximale Verringerung der Krankheitsaktivität und bestmögliche Prognose zur Lebensqualität bei Patienten mit Gonarthrose oder Hüftarthrose zu erwirken. Damit wird gewährleistet, dass operative Therapiemaßnahmen erst dann eingeleitet werden, wenn die Möglichkeiten der konservativen Behandlung vollständig ausgeschöpft wurden. Mit einer abgestimmten qualitätsgesicherten Versorgung, innerhalb derer der Orthopäde oder Chirurg in enger Zusammenarbeit die Behandlung der von einer Gonarthrose oder Hüftarthrose betroffenen Patienten mit dem Hausarzt koordiniert und die Umsetzung des Therapieplans wohnortnah begleitet, lässt sich sowohl die Lebensqualität der betroffenen Patienten deutlich erhöhen als auch der Ressourceneinsatz wirtschaftlich gestalten. Patienten mit Arthrose, die gut über ihr Krankheitsbild informiert sind, machen sich weniger Sorgen, ertragen vorhandene Beschwerden besser und entwickeln effektive Methoden, um mit der Krankheit umzugehen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" oder die Angaben unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" bzw. "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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