Nienburg (Weser) – Landkreis

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Nienburg (Weser), Niedersachsen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.

6
Ausschreibungen aktiv
495
Ausschreibungen gesamt
829 Tsd. €
Ø Auftragswert
landkreis nienburg/weser
Top Auftraggeber (148)

Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 26.06.2026
Landkreis Nienburg/Weser

Der Landkreis Nienburg/Weser beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 NNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG i.V.m. Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) (Am Bahnhof 1, 27318 Hoya, E-Mail: info@vgh-hoya.de, Tel.: +49 4251 93550, Fax: +49 4251 935539) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 NNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“ im Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser mit abgehenden Linienabschnitten in benachbarte Gebietskörperschaften. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42-44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 1,2 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.

Übernahme und Verwertung von Grünabfällen

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 18.06.2026
BAWN Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/W...

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist – in drei Teillosen - die Verwertung von Grünabfällen (Ast- und Strauchschnitt, Gras, Laub und andere Grünabfälle; nicht jedoch von Bioabfällen aus der „Biotonne“), das im Bringsystem an Grünabfallannahmestellen im Landkreis Nienburg/Weser erfasst wird. Der Grünabfall ist vom Auftragnehmer des jeweiligen Loses an derzeit drei bis fünf dem Los zugeordneten Annahmestellen/Übernahmestellen unbehandelt, insbesondere ungeschreddert, zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung in einer oder mehreren Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers zuzuführen. An einzelnen Übernahmestellen hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, dem ihm übergebenen Grünabfall vor Ort selbst zu schreddern. Die Behandlung und Verwertung des Grünabfalls hat unter Einhaltung aller gesetzlichen Maßgaben und des Standes der Technik zu erfolgen; im Übrigen wird ein konkretes Verwertungsverfahren aber nicht vorgegeben.

Sanierung und Erneuerung Freibad Hoya – Außenanlagen

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 15.06.2026
Samtgemeinde Grafschaft Hoya c/o Landkre...

Die Samtgemeinde Hoya beabsichtigt das Freibad in Rudolf-Harbig-Straße 4, 27318 Hoya zu sanieren. Die baulichen Anlagen des vorh. Freibades (Umkleide und Technikgebäude) werden ebenfalls saniert. Das Freibadgelände und die Außenanlagen des Schwimmbades werden neu errichtet. Grobmassen: Ca. 2.870 m² Betonstein-Pflasterflächen inkl. Einfassung und Unterbau Ca. 700 m² Fläche egalisieren der Absorber-Fläche inkl. ca. 90m Sichtschutzzaun Ca. 380 m² unterbaute Flächen herstellen Ca. 10 m Betonblockstufen Ca. 310 m vertikale Beckeneinfassung Ca. 170 m Entwässerungsleitungen inkl. Leitungsgraben Ca. 460 m³ Oberboden liefern und einbauen Ca. 1.600 m² Vegetationsflächen erstellen Ca. 375 m Hecken Ca. 6.000 m² Rasenflächen erstellen Maßgebliche ATV DINs: ATV DIN 18300 Erdarbeiten ATV DIN 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten

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Public Tenders in Nienburg (Weser)

The District Nienburg (Weser) in Niedersachsen currently records 6 active tenders out of 495 total recorded procurement procedures. Contract values range from €0 to €6.0M, with an average of €829K.

The key sectors for public procurement in Nienburg (Weser) are Bauarbeiten (29%), Architektur & Ingenieurwesen (26%) and Reinigung & Umweltschutz (11%). Further relevant areas include Transportmittel and Gesundheits- & Sozialwesen.

Among the most active public contracting authorities in Nienburg (Weser) are landkreis nienburg/weser (148 tenders), niedersachsische landesbehorde fur strassenbau und verkehr - geschaftsbereich nienburg (31 tenders) as well as stadt nienburg/weser (22 tenders).

Frequently Asked Questions About Tenders in Nienburg (Weser)

In Nienburg (Weser), there are currently 6 active tenders (out of 495 total). The most common sectors are Bauarbeiten, Architektur & Ingenieurwesen, Reinigung & Umweltschutz. Contract values range from 0 € to 6,0 Mio. €.

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