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In Dortmund Hörde soll in verschiedenen Bauabschnitten zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Ein Teilbereich davon sind die drei Punkthäuser an der Stettiner Straße. Für das Gebiet gilt der Bebauungsplan Hö 273 (16.07.2021). Das Grundstück liegt in zweiter Reihe von der Wellinghofer Straße. Nach Nordwesten grenzt das Grundstück an einen Grünzug, der sich in Richtung Norden vorbei an der Konrad von der Mark Schule bis zur Kleingartenanlage erstreckt. Um einen Übergang von der geschlossenen Bauweise des angrenzenden Wohngebietes hin zur Grünfläche zu schaffen, sieht der B-Plan auf dem Grundstück drei Punkthäuser, zwei davon in gleicher Größe vor. Die Gebäude werden mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, das umlaufend mindestens 1,20m zurückspringt. Der B-Plan sieht eine maximale Höhe der Vollgeschosse von 9,00m vor. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt wird von den Vorgaben abgewichen und die Gebäude bis zu einem Meter höher gebaut. Dadurch kann eine angemessene Raumhöhe erreicht werden und die Gebäude zum Schutz vor Überflutung leicht erhöht gesetzt werden. Aufgrund der Stellplatzsatzung wird auf dem Grundstück eine Tiefgarage vorgesehen. Die Gebäude werden QNG zertifiziert und sind in Holz-Hybridbauweise geplant. Es ist eine Stahlbetonskelettkonstruktion in der Außenfassade, einem massiven Kern mit Aufzug und Treppenraum, sowie massiven Wohnungstrennwänden geplant. Die Fassade wird als vorgefertigte Holzrahmenbau geplant, sodass diese in einem hohen vorfertigungsgrad auf die Baustelle geliefert werden können. Das gesamte Dachgeschoss wird in Holzbauweise errichtet. Es sind 44 Wohneinheiten geplant in verschiedenen Größen. Ein Fokus liegt auf größeren Wohnungen für Familien. 40% der Flächen sind für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Die Punkthäuser erschließen sich jeweils um einen zentralen Kern, von dem die Zugänge zu den Wohnungen ab-gehen. Aufgrund der vorgegebenen Kubatur ergeben sich innenliegende Räume, die für Abstellräume und Badezimmer genutzt werden. Die meisten Wohnungen erstrecken sich über zwei Fassadenseiten, sodass über den Tagesverlauf zu verschiedenen Zeiten Sonnenlicht in die Wohnungen fällt. Die Räume zwischen den Gebäuden werden als teilweise private, zum größten Teil als gemeinschaftliche Grünflächen anlegt, um einen Begegnungsort für die Bewohner*innen zu schaffen. Auf den Gebäuden wird entsprechend der Vorgaben der Stadt Dortmund ein Gründach und die Nutzung von PV-Anlagen vorgesehen. Nach aktuellem Stand ist der Anschluss an ein noch zu erstellendes Nahwärmenetz vorgesehen.
Rückbauarbeiten: Vollständiger Rückbau der auf dem Gelände befindlichen Gebäudereste samt Fundamenten und erdeinbindenden Bauteilen (unterirdischer Abbruch) sowie der Oberflächenbefestigungen und aller erdeinbindenden Anlagen (Sparten, Schächte, etc.). Erdarbeiten/Tiefbau: Fachgerechter Aushub der Baugrube bis zur festgelegten Tiefe und Sohle, inklusive Trägerbohlverbau. Hierzu gehören auch die fachgerechte Verwertung und/oder die Entsorgung des anfallenden Bauschutts und Erdaushubs. Aufgrund der Bauzeit der Bestandsgebäude und der Nutzung besteht für die Bausubstanzen ein allgemeiner Verdacht auf primäre (herstellungs- und renovierungsbedingte) Verunreinigungen.
Einführung eines Energiemanagementsystems sowie der damit zusammenhängende Prozesse und Beratungsleistungen für die Wohnungsbau Ludwigsburg
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg durch einen qualifizierten Auftragnehmer. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV. Den einzelnen Losen I bis IV sind die jeweils zu reinigenden Objekte gemäß jeweiliger Objektliste zugewiesen. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Unterhaltsreinigungsleistungen in Eingangsbereichen (Haueingangstüren, Fußroste/Fußmatten, Eingangsbeleuchtung, Klingelanlage, Hausaushangs- und Briefkästen), Treppenhausbereichen (Treppen und Podeste einschließlich Tritt- und Setzstufen, Fußböden und Scheuerleisten, Handläufe, Licht- und Klingeltaster, Fensterbretter, Wände und Decken, Heizkörper, Treppenhausgeländer, Türen/Zargen einschließlich Seitenteile, Lampen), Aufzügen (sofern vorhanden, einschließlich Aufzugskabinen, Aufzugstüren, Türführungsschienen) und Kellergängen. Darüber hinaus sind Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV jeweils Glasreinigungsleistungen (Treppenhausfenster, Fenster in den Kellergängen und Fenster in den zugänglichen Gemeinschaftsräumen, Hof- und Nebentüren, Glasschächte Aufzüge), Grundreinigungsleistungen (Fußbodenbeläge im Treppenhaus und Aufzug) und Sonderreinigungsleistungen. Die Reinigungsleistungen sind turnusmäßig in Woche, Monat, Quartal, Halbjahr oder Jahr gemäß Leistungsverzeichnis durchzuführen. Sonderreinigungsleistungen sind bei Bedarf auszuführen. Der Vertrag bzw. die Verträge beginnen am 01.07.2026 und enden am 30.06.2028. Es ist eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit(en) um jeweils 1 Jahr vorgesehen.
Der Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus Schwaz plant gemeinsam mit der Tiroler gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs Ges.m.b.H. am Areal des BKH Schwaz anstelle des bestehenden und veralteten Bildungszentrums einen Neubau zu errichten. Da das bestehende Bildungszentrum den zukünftigen Anforderungen nicht mehr entspricht und in seiner derzeitigen Lage einer geplanten Erweiterung der Klinik im Wege ist, soll der Neubau im Sinne einer Entflechtung der Funktionen im südlichen bisher nicht bebauten
Der Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus Schwaz plant gemeinsam mit der Tiroler gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs Ges.m.b.H. am Areal des BKH Schwaz anstelle des bestehenden und veralteten Bildungszentrums einen Neubau zu errichten. Da das bestehende Bildungszentrum den zukünftigen Anforderungen nicht mehr entspricht und in seiner derzeitigen Lage einer geplanten Erweiterung der Klinik im Wege ist, soll der Neubau im Sinne einer Entflechtung der Funktionen im südlichen bisher nicht bebauten
Mit dem Wettbewerb soll ein Transformationsprozess in der Oldenburger Innenstadt angestoßen werden, der verschiedene Maßnahmen umfasst. Eine Belebung der Innenstadt soll durch zentrumsnahen Geschosswohnungsbau nördlich des Marktplatzes auf dem ehemaligen Opel-Gelände erfolgen. Der heute durch Individualverkehre geprägte Markt soll zukünftig als Zentrum mit Aufenthalts- und Verweilqualität entwickelt werden. Die öffentlichen Freiräume sollen durch eine Instandsetzung der Freianlagen aufgewertet werden. Die zentrale städtebauliche Baustruktur soll erhalten bleiben. Möglichkeiten einer städtebaulichen Neuordnung bestehen zwischen Markt und Wallanlage. Ziel des städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs ist die Erlangung von qualitätsvollen Entwürfen für ein nachhaltiges, abgestimmtes Stadtentwicklungs- und Freiraumgestaltungskonzept, das als Grundlage für die im Anschluss durchzuführende Aufwertung und Neuausrichtung der Oldenburger Innenstadt geeignet ist.
Mit dem vorliegenden Verfahren wird ein Büro für die Durchführung der Freianlagenplanung der HOAI Leistungsphasen 6-9 im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 165 "Neukirchener Ring" gesucht. Die Leistungsphasen 6 und 7 sollen bis September 2026 abgeschlossen sein, Leistungsphase 8 soll planmäßig bis September 2027 abgeschlossen werden.
Der Wettbewerb wird als offener, einphasiger, städtebaulicher Realisierungswettbewerb (auf Grundlage von § 52 UVgO) gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) für Teams aus Stadtplaner*innen und / oder Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen durchgeführt. Das gesamte Wettbewerbsverfahren ist bis zu seinem Abschluss anonym. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein Vergabeverfahren nach § 50 UVgO durchgeführt. Mit der Erteilung der Registriernummer AKB-2025-08 der Architektenkammer Berlin wird bestätigt, dass die Auslobungsbedingungen der RPW 2013 entsprechen. | Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbungsgemeinschaften aus Stadtplaner*innen und / oder Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Stadtplanung und / oder Architektur zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Stadtplaner*innen und / oder Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen in folgenden Konstellationen: 1. Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen | 2. Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen | 3. Stadtplaner*innen und Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen. Stadtplaner*innen und Architekt*innen dürfen nur zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen teilnehmen. Es wird empfohlen, eine/n Verkehrsplaner*in als Fachberater*in in die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe einzubinden. Das Einbinden weiterer Fachberater*innen liegt im Ermessen der Teilnehmenden. | Die Kommunikation im Wettbewerb erfolgt ausschließlich über „wettbewerbe aktuell“. | Bekanntmachung und Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 05.12.2025 | Rückfragenfrist: 07.01.2026, 12:00 Uhr | Rückfragenkolloquium: 22.01.2026, 12:00 Uhr | Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 17.04.2026 | Abgabe der Modelle: 30.04.2026, 16:00 Uhr (Submission) | Preisgerichtssitzung: 09./10.06.2026 | Ausstellungseröffnung: 13.07.2026
Westend-/Zschokkestr., Fachplanung Technische Ausrüstung, AG 6, Förderanlagen
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