Kommunale und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften vergeben Aufträge für Neubau und Sanierung von Wohnraum. Ausgeschrieben werden schlüsselfertige Mehrfamilienhäuser, sozialer Wohnungsbau und ganze Quartiere, meist als Bauleistung nach VOB/A. Für Bau- und Ausbaufirmen entstehen so umfangreiche, langfristige Aufträge.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Wohnungsbau-Vergaben veröffentlicht haben.
Errichtung von Wohngebäuden für kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen.
Geförderter Wohnraum mit Mietpreisbindung für einkommensschwächere Haushalte.
Ganzheitliche Entwicklung von Wohnquartieren samt Erschließung und Freianlagen.
Modernisierung bewohnter und leerstehender Wohnungen, oft im laufenden Betrieb.
Öffentlicher Wohnungsbau wird vor allem von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Landesentwicklungsgesellschaften und Kommunen selbst vergeben, häufig im Rahmen des geförderten oder sozialen Wohnungsbaus. Ausgeschrieben werden Neubau, Modernisierung und energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern. Die Bauleistung wird in der Regel nach Fachlosen getrennt, etwa Rohbau, Fassade, Dach sowie technische Gebäudeausrüstung, damit sich mittelständische Betriebe beteiligen können. Je nach Auftragswert kommen offene und beschränkte Ausschreibung, oberhalb der Schwelle das europaweite Verfahren zum Einsatz, teils auch die Vergabe an einen Generalunternehmer. Nach der Bekanntmachung über die Vergabeplattformen folgen Angebotsphase auf Basis des Leistungsverzeichnisses, Prüfung und Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.
Bauleistungen im Wohnungsbau werden nach VOB/A vergeben, für die Ausführung gelten die technischen Vertragsbedingungen der VOB/C mit den einschlägigen DIN-Normen. Beim geförderten Wohnungsbau sind zusätzlich die Wohnraumförderbestimmungen der Länder und energetische Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz GEG zu beachten. Betriebe weisen ihre Eignung über die Präqualifikation nach PQ-VOB oder über Einzelnachweise nach, dazu zählen die Eintragung in die Handwerksrolle, Referenzen vergleichbarer Wohnbauprojekte, Angaben zum technischen Personal und Nachweise zur Betriebshaftpflicht. Bei größeren Losen werden Umsatz- und Kapazitätsnachweise verlangt. Der Zuschlag erfolgt überwiegend über den Preis, bei anspruchsvollen oder nachhaltigen Vorhaben fließen zusätzlich Qualität, Bauzeit und energetisches Konzept in die Wertung ein.
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Vor allem kommunale und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sowie Genossenschaften und Stiftungen. Auch Bund, Länder und Kommunen vergeben Wohnraum für eigene Bedarfe, etwa für Behörden oder Hochschulen.
Bauleistungen werden nach VOB/A ausgeschrieben, häufig getrennt nach Gewerken. Bei schlüsselfertiger Vergabe erhält ein Generalunternehmer den Zuschlag und bindet die einzelnen Gewerke als Nachunternehmer ein.
Üblich sind Referenzen vergleichbarer Wohnbauprojekte, Nachweise zu Umsatz und Personal, eine Präqualifikation oder Einzelnachweise sowie gültige Versicherungen. Bei größeren Losen zählen auch Termin- und Qualitätskonzepte.
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