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4 Ausschreibungen
Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Bankenkooperation. Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und weiterer gemeinsamer Anwendungen sowie der gemeinsamen Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Arbeitskreise, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien haben sich die 13 Förderbanken - Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) - Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) - Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) - Investitionsbank Berlin (IBB) - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB) - Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank) - Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - Bayerische Landesbodenkreditanstalt Bayern Labo) - LfA Förderbank Bayern (LfA) - Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) - Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) - Thüringer Aufbaubank (TAB) zusammengeschlossen (nachfolgend "Bankenkooperation"). Die Bankenkooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Beratungsvertrages. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen von ca. 850 Beratertagen p.a. ist davon nicht betroffen.
Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Bankenkooperation. Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und weiterer gemeinsamer Anwendungen sowie der gemeinsamen Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Arbeitskreise, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien haben sich die 13 Förderbanken - Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) - Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) - Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) - Investitionsbank Berlin (IBB) - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB) - Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank) - Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - Bayerische Landesbodenkreditanstalt Bayern Labo) - LfA Förderbank Bayern (LfA) - Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) - Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) - Thüringer Aufbaubank (TAB) zusammengeschlossen (nachfolgend "Bankenkooperation"). Die Bankenkooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Beratungsvertrages. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation.
Kurze Beschreibung Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Bankenkooperation. Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und weiterer gemeinsamer Anwendungen sowie der gemeinsamen Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Arbeitskreise, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien haben sich die 13 Förderbanken - Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) - Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) - Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) - Investitionsbank Berlin (IBB) - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB) - Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank) - Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - Bayerische Landesbodenkreditanstalt Bayern Labo) - LfA Förderbank Bayern (LfA) - Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) - Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) - Thüringer Aufbaubank (TAB) zusammengeschlossen (nachfolgend "Bankenkooperation"). Die Bankenkooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Beratungsvertrages. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen von ca. 850 Beratertagen p.a. ist davon nicht betroffen.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten haben sich die nachfolgend genannten sechs Institute 1. Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) 2. Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) 3. Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 4. Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank) 5. Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) 6. Thüringer Aufbaubank (TAB) aus dem Kreis der insgesamt 13 Förderbanken (Bankenkooperation) für diese Ausschreibung zusammengeschlossen. Andere Mitglieder der Bankenkooperation sind aus dieser Rahmenvereinbarung nicht abrufberechtigt. Die Bankenkooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Verträge. Die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern obliegt einem geordneten Organisationsmodell. Das oberste Entscheidungsgremium der Bankenkooperation ist der Kooperationsausschuss, in den jedes Institut ein Mitglied auf Vorstandsebene entsendet. Die operative Steuerung der Kooperation obliegt dem Steuerungsausschuss. Dieser besteht hier aus 6 stimmberechtigten Vertretern der Institute sowie einem hauptamtlichen Kooperationsmanager. Die Auftraggeber haben eine Rahmenvereinbarungen mit 4 Wirtschaftsteilnehmern pro Los abgeschlossen, die die Durchführung von Pre-Checks, die Vor- und Nachbereitung, die Begleitung bei bankaufsichtlichen (Sonder-)prüfungen gemäß § 44 KWG und die Abarbeitung der Findings umfassen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine antragsgetriebene, anlassbezogene oder turnusmäßige Prüfung handelt. Inhaltlich wird zwischen Prüfungen im Bereich Informationssicherheit und IKT-Risikomanagement (Los 1 - IT), insb. Prüfungen nach BAIT und DORA, und anderen bankfachlichen Bereichen (Los 2 - NON-IT) unterschieden. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen gliedern sich vor- und innerhalb einer Prüfung in nachfolgende fünf Phasen: 1. Pre-Check 2. Prüfungsvorbereitung 3. Prüfungsdurchführung 4. Prüfungsnachbereitung 5. Abarbeitung der Findings
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) mit Sitz in Hannover verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 4 erfassten Vergabeverfahren.
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Die Auftragsverteilung bei Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank): Unternehmensberatung & Recht (50%), IT-Dienstleistungen (50%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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