Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung

Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung mit Sitz in Wiesbaden ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 5 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Alle Ausschreibungen von Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
0
Top Branche
Bildung & Weiterbildung

Aktuelle Ausschreibungen

5 Ausschreibungen

individuelle ganzheitliche Betreuung auf der Grundlage von § 16k SGB II

Abgelaufen
Frist: 17.05.2024
Veröffentlicht: 08.04.2024
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistr...

Umfang der Maßnahme, Auftragsvergabe an zwei Bieter Der Einstieg in die Maßnahme erfolgt zum 01.09.2024. Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze bis zur maximalen Teilnehmeranzahl an. In der Regel endet die Maßnahme nach der individuellen Zuweisungsdauer der Teilnehmenden oder mit der Zielerreichung der Maßnahme, bzw. bei Beendigung des Leistungsbezugs. Für die individuelle ganzheitliche Betreuung sind 3300 Beratungseinheiten pro Jahr vorgesehen. Es werden zwei Aufträge jeweils mit der Hälfte Beratungsstunden vergeben. Jeder Bieter kann nur einen Auftrag à 1650 Beratungsstunden erhalten. Ziel der Maßnahme Mit Unterstützung eines Coaches sollen Kundinnen und Kunden des kommunalen Jobcenters Wiesbaden wieder in den Beratungsprozess eingegliedert werden und/oder die konkrete Umsetzung, der in den Beratungen vereinbarten Ziele, sollen begleitet und mit Hilfe der aufsuchenden, unterstützenden und begleitenden Sozialarbeit, verfolgt werden. Die Kundinnen und Kunden zu motivieren, zu aktivieren und neue Perspektiven zu schaffen, ist die Aufgabe und Ziel der Maßnahme. Dabei soll ein zugewandter und gewinnender Beratungsansatz verfolgt werden, da die Teilnahme der Kundinnen und Kunden an der Maßnahme auf Freiwilligkeit beruht. Kundinnen und Kunden haben aus verschiedenen Gründen den Kontakt zu ihren persönlichen Ansprechpartnern im kommunalen Jobcenter verloren. Ziel der "individuellen ganzheitlichen Betreuung" auf der Grundlage von § 16k SGB II ist es, die Kundinnen und Kunden wieder für den Beratungsprozess beim Fallmanagement zu gewinnen Die Kundinnen und Kunden können nicht von der Teilnahme an Förderungen, Hilfeangeboten, Beratungsangeboten oder Perspektiven für eine berufliche Planung oder Eingliederung, profitieren. Immer wiederkehrende Problematiken, wie nicht eingehaltenen Vereinbarungen, und Absprachen mit dem Fallmanagement des Jobcenters oder potentiellen Arbeitgebern, Abbrüche von Förderungen und Hilfeangeboten aufgrund des gesundheitlichen Zustandes, sind die sich wiederholenden Themen. Die bestehenden Hilfesysteme, wie beispielsweise Beratungsstellen, können nicht mehr erreicht werden. Die soziale Isolation ist häufig vorangeschritten, einhergehend mit einem tiefen Misstrauen in die Gesellschaft und in die Hilfsangebote. Die Chancen für eine Beratung, Qualifizierung und einer nachhaltigen Integration soll den Kundinnen und Kunden eröffnet werden. Zielgruppen Teilnehmende der ausgeschriebenen Leistung sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Beispielsweise mit Kunden und Kundinnen, die • multiple gesundheitliche Einschränkungen inclusive psychischen Auffälligkeiten, psychischen Erkrankungen Suchterkrankungen haben• einen besonderen Aktivierungsbedarf haben und motiviert werden können • einer intensiven Stabilisierung und nachhaltigen Tagesstruktur bedürfen• die Unterstützung bei belastenden familiären Situationen benötigen • bei verschiedene Integrationsbemühungen gescheitert sind • aus ihrer sozialen Isolation und Vereinsamung herausgeholt werden müssen• sich aus ihren prekären Wohnverhältnissen herausentwickeln möchten• trotz mehrmaligen Kontaktversuchen seitens Fallmanagement nicht in den Beratungsprozess eingemündet sind. Dauer der Förderungen /Option Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.09.2024 und endet am 31.08.2025. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vom 01.09.2025 - 31.08.2026. Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu. Eine Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus, hierzu zählen auch der 24.12. und 31.12., ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig. Anzahl und Umfang der Beratungseinheiten, Teilnehmende Während der Maßnahmelaufzeit von einem Jahr sind insgesamt 3300 Beratungseinheiten für individuelle ganzheitliche Betreuung vorzuhalten. Eine Beratungseinheit entspricht 60 Minuten und umfasst nur die tatsächliche Betreuungs-leistung, ohne die zusätzlichen Aufwendungen, siehe die Ausführungen unter 4.11. Zuweisungsdauer, Verlängerung der Zuweisung, Zeitlicher Umfang für die Teilnehmenden, Abstimmung mit dem Fallmanagement Nach Zuweisung durch das Fallmanagement beginnt für den Coach die Phase der Kontaktaufnahme durch aufsuchende Arbeit und Telefonkontakt oder Anschreiben. Diese Phase ist auf vier Wochen begrenzt, konnte bis dahin der/die Kundin nicht erreicht werden, wird die Maßnahme nach Ablauf der vierten Woche abgebrochen und die Rückmeldung geht an das Fallmanagement. Bitte beachten Sie die Ausführungen zu "Vergütung bei nicht erfolgreicher Kontaktaufnahme" unter 4.11. Nach dem Erstgespräch mit dem Kunden/der Kundin entwickelt der Coach eine individuelle Standortbestimmung und einen Vorschlag für die Anzahl und Verteilung der Coachingeinheiten für die ersten drei Monate. Dies stimmt der Coach mit dem zuständigen Fallmanager/-in ab und das Fallmanagement entscheidet über diesen Vorschlag und der Coach erstellt einen Betreuungsplan. Ort Ort der Leistungserbringung ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Stand-ort muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in angemessener Zeit gut erreichbar sein. Ein fester Maßnahmestandort für Beratungstermine, die Büroarbeit und Dokumentation ist vorgesehen. Da die Teilnehmenden häufig aufgrund ihrer komplexen Problemlagen nicht imstande sein werden, kontinuierlich Termine an einem festen Ort wahrzunehmen, soll die Maßnahme überwiegend aufsuchend stattfinden.

Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gem § 16 f Abs. 2 SGB II

Abgelaufen
Frist: 23.05.2024
Veröffentlicht: 08.04.2024
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistr...

Heranführung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" gemäß § 16f Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Berufsausbildung in Verbindung mit Kooperationsbetrieben

Abgelaufen
Frist: 14.04.2025
Veröffentlicht: 10.03.2025
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistr...

Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung in der kooperativen Form auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 76 SGB III.

individuelle ganzheitliche Betreuung auf der Grundlage von § 16k SGB II

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 18.07.2024
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistr...

Umfang der Maßnahme, Auftragsvergabe an zwei Bieter Der Einstieg in die Maßnahme erfolgt zum 01.09.2024. Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze bis zur maximalen Teilnehmeranzahl an. In der Regel endet die Maßnahme nach der individuellen Zuweisungsdauer der Teilnehmenden oder mit der Zielerreichung der Maßnahme, bzw. bei Beendigung des Leistungsbezugs. Für die individuelle ganzheitliche Betreuung sind 3300 Beratungseinheiten pro Jahr vorgesehen. Es werden zwei Aufträge jeweils mit der Hälfte Beratungsstunden vergeben. Jeder Bieter kann nur einen Auftrag à 1650 Beratungsstunden erhalten. Ziel der Maßnahme Mit Unterstützung eines Coaches sollen Kundinnen und Kunden des kommunalen Jobcenters Wiesbaden wieder in den Beratungsprozess eingegliedert werden und/oder die konkrete Umsetzung, der in den Beratungen vereinbarten Ziele, sollen begleitet und mit Hilfe der aufsuchenden, unterstützenden und begleitenden Sozialarbeit, verfolgt werden. Die Kundinnen und Kunden zu motivieren, zu aktivieren und neue Perspektiven zu schaffen, ist die Aufgabe und Ziel der Maßnahme. Dabei soll ein zugewandter und gewinnender Beratungsansatz verfolgt werden, da die Teilnahme der Kundinnen und Kunden an der Maßnahme auf Freiwilligkeit beruht. Kundinnen und Kunden haben aus verschiedenen Gründen den Kontakt zu ihren persönlichen Ansprechpartnern im kommunalen Jobcenter verloren. Ziel der "individuellen ganzheitlichen Betreuung" auf der Grundlage von § 16k SGB II ist es, die Kundinnen und Kunden wieder für den Beratungsprozess beim Fallmanagement zu gewinnen Die Kundinnen und Kunden können nicht von der Teilnahme an Förderungen, Hilfeangeboten, Beratungsangeboten oder Perspektiven für eine berufliche Planung oder Eingliederung, profitieren. Immer wiederkehrende Problematiken, wie nicht eingehaltenen Vereinbarungen, und Absprachen mit dem Fallmanagement des Jobcenters oder potentiellen Arbeitgebern, Abbrüche von Förderungen und Hilfeangeboten aufgrund des gesundheitlichen Zustandes, sind die sich wiederholenden Themen. Die bestehenden Hilfesysteme, wie beispielsweise Beratungsstellen, können nicht mehr erreicht werden. Die soziale Isolation ist häufig vorangeschritten, einhergehend mit einem tiefen Misstrauen in die Gesellschaft und in die Hilfsangebote. Die Chancen für eine Beratung, Qualifizierung und einer nachhaltigen Integration soll den Kundinnen und Kunden eröffnet werden. Zielgruppen Teilnehmende der ausgeschriebenen Leistung sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Beispielsweise mit Kunden und Kundinnen, die • multiple gesundheitliche Einschränkungen inclusive psychischen Auffälligkeiten, psychischen Erkrankungen Suchterkrankungen haben• einen besonderen Aktivierungsbedarf haben und motiviert werden können • einer intensiven Stabilisierung und nachhaltigen Tagesstruktur bedürfen• die Unterstützung bei belastenden familiären Situationen benötigen • bei verschiedene Integrationsbemühungen gescheitert sind • aus ihrer sozialen Isolation und Vereinsamung herausgeholt werden müssen• sich aus ihren prekären Wohnverhältnissen herausentwickeln möchten• trotz mehrmaligen Kontaktversuchen seitens Fallmanagement nicht in den Beratungsprozess eingemündet sind. Dauer der Förderungen /Option Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.09.2024 und endet am 31.08.2025. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vom 01.09.2025 - 31.08.2026. Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu. Eine Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus, hierzu zählen auch der 24.12. und 31.12., ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig. Anzahl und Umfang der Beratungseinheiten, Teilnehmende Während der Maßnahmelaufzeit von einem Jahr sind insgesamt 3300 Beratungseinheiten für individuelle ganzheitliche Betreuung vorzuhalten. Eine Beratungseinheit entspricht 60 Minuten und umfasst nur die tatsächliche Betreuungs-leistung, ohne die zusätzlichen Aufwendungen, siehe die Ausführungen unter 4.11. Zuweisungsdauer, Verlängerung der Zuweisung, Zeitlicher Umfang für die Teilnehmenden, Abstimmung mit dem Fallmanagement Nach Zuweisung durch das Fallmanagement beginnt für den Coach die Phase der Kontaktaufnahme durch aufsuchende Arbeit und Telefonkontakt oder Anschreiben. Diese Phase ist auf vier Wochen begrenzt, konnte bis dahin der/die Kundin nicht erreicht werden, wird die Maßnahme nach Ablauf der vierten Woche abgebrochen und die Rückmeldung geht an das Fallmanagement. Bitte beachten Sie die Ausführungen zu "Vergütung bei nicht erfolgreicher Kontaktaufnahme" unter 4.11. Nach dem Erstgespräch mit dem Kunden/der Kundin entwickelt der Coach eine individuelle Standortbestimmung und einen Vorschlag für die Anzahl und Verteilung der Coachingeinheiten für die ersten drei Monate. Dies stimmt der Coach mit dem zuständigen Fallmanager/-in ab und das Fallmanagement entscheidet über diesen Vorschlag und der Coach erstellt einen Betreuungsplan. Ort Ort der Leistungserbringung ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Stand-ort muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in angemessener Zeit gut erreichbar sein. Ein fester Maßnahmestandort für Beratungstermine, die Büroarbeit und Dokumentation ist vorgesehen. Da die Teilnehmenden häufig aufgrund ihrer komplexen Problemlagen nicht imstande sein werden, kontinuierlich Termine an einem festen Ort wahrzunehmen, soll die Maßnahme überwiegend aufsuchend stattfinden.

Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gem § 16 f Abs. 2 SGB II

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 18.07.2024
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistr...

Heranführung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" gemäß § 16f Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Häufige Fragen zu Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung aus Wiesbaden. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 5 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Bildung & Weiterbildung. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsarten variieren je nach Zuständigkeitsbereich der Organisation. Typischerweise umfassen öffentliche Ausschreibungen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Details zu den einzelnen Aufträgen finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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