Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau mit Sitz in Groß-Gerau ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 16 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Alle Ausschreibungen von Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
16 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Fahrausweiskontrolle sowie Kontrolle der Einhaltung der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und weiterer Regelungen (z.B. MNB, gesetzliche Regelungen) im ÖPNV im Bediengebiet der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft mbH Groß-Gerau (LNVG-GG)
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung in den Linienbündeln „LGG Nord 1“ und "LGG Nord 2". Die zu vergebenden Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt.: Los 1: Linienbündel LGG Nord 1 - Linien 73, 75, 78 und 82 (486.764 Nwkm) Los 2: Linienbündel LGG Nord 2 - Linien 81, 83 und 87 (61.545 Nwkm) Die Betriebsaufnahme hat am 15.12.2024 zu erfolgen. Der Betrieb endet in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel zum 11.12.2027. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienbedarfsverkehre mit Kraftomnibussen als Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ergänzt um Linienverkehre im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Linienbündel LGG Nord 4 zur besseren Bündelung der erhöhten Nachfrage in den Hauptverkehrszeiten. Beide Angebote sind in den RMV-Verbundraum integriert. Die zu vergebenden Leistungen im hier ausgeschriebenen Ausschreibungspaket bestehen aus dem Los A (LGG ODV) mit voraussichtlich jährlich etwa 20.288 Betriebsstunden und dem Los B (LGG Nord 4) mit einer jährlichen Fahrleistung von etwa 23.382 Nutzwagenkilometer (Nwkm) .
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienverkehre mit Kraftomnibussen als Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Linienbündel LGG Süd 1. Das Angebot ist in den RMV-Verbundraum integriert. Die zu vergebenden Leistungen im hier ausgeschriebenen Ausschreibungspaket betragen voraussichlich etwa 747.672 Nutzwagenkilometer jährlich. Die Leistungen sind für einen Zeitraum von rund fünf Jahren zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat am 14.12.2025 zu erfolgen. Der Betrieb endet in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel nach 5 Jahren zum 14.12.2030.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienverkehre mit Kraftomnibussen als Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Linienbündeln LGG Süd 2 und LGG Bergstraße. Das Angebot ist in den RMV-Verbundraum integriert. Die zu vergebenden Leistungen im hier ausgeschriebenen Ausschreibungspaket betragen voraussichlich etwa 933.798 Nutzwagenkilometer jährlich. Die Leistungen sind für einen Zeitraum von rund fünf Jahren zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat am 14.12.2025 zu erfolgen. Der Betrieb endet in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel nach 5 Jahren zum 14.12.2030.
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Nord 1" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Nord 1" aus den Linien 73, 77 und 78. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 554.704 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Südost" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Südost" aus den Linien 63 und 65. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 702.979 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Nordost" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Nordost" aus den Linien 67 und 69. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 638.615 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG) hat, als beliehene zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG), die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, nach § 9 ÖPNVG, § 8a PBefG, Art. 3 und Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 an ihren internen Betreiber durchgeführt. Der ÖDA soll die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten - gleich welcher Art - im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet bewirken. Gegenstand des ÖDA sind sämtliche gegenwärtigen und künftigen Verkehrsdienste , die zu den Linienbündeln "LGG Nord 3", "LGG Nord 4", "LGG Ost", "LGG West", "LGG Mitte" gemäß dem jeweils geltenden Nahverkehrsplan gehören, einschließl. abgehender Linienabschnitte. Das umfasst Verkehrsdienste des ÖPNV i.S.v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG, unabhängig von der personenbeförderungsrechtlichen Verkehrs- bzw. Bedienform. Der ÖDA enthält Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, geänderte Nahverkehrsplanungen oder andere veränderte Umstände anzupassen ist. Die Änderungsoptionen beziehen sich auf Art und Umfang sowie die Qualität der Verkehrsdienste. Sie können z.B. den Bestand und Verlauf von Linien, Fahrplan-, Tarif- und Qualitätsstandards und sonstige Anforderungen (z.B. Betriebszeiten, Takte, Anschlussbeziehungen, Betriebsmittel, Verkehrsmenge, Bedienform, neue Verkehre) betreffen. Die zu Betriebsbeginn vorgesehenen Dienste sowie Anforderungen sind im ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung beschrieben. Der Umfang beträgt im Fahrplanjahr 2024 ca. 1,52 Mio. km pro Jahr und ab dem Fahrplanjahr 2025 ca. 2,70 Mio. km pro Jahr. Der Betreiber wird mit der Verwaltung und der Erbringung der vom ÖDA umfassten Verkehrsdienste betraut. Zu den Verpflichtungen gehören neben der Durchführung der Verkehrsdienste auch Leistungen des Vertriebs und der Kundenbetreuung unter Anwendung des RMV-Tarifs. Dem Betreiber soll ein ausschließliches Recht bezüglich der vom ÖDA umfassten Verkehrsdienste in den Grenzen des § 8a Abs. 8 PBefG gewährt werden.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienverkehre mit Kraftomnibussen als Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Linienbündeln LGG Süd 2 und LGG Bergstraße. Das Angebot ist in den RMV-Verbundraum integriert. Die zu vergebenden Leistungen im hier ausgeschriebenen Ausschreibungspaket betragen voraussichlich etwa 933.798 Nutzwagenkilometer jährlich. Die Leistungen sind für einen Zeitraum von rund fünf Jahren zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat am 14.12.2025 zu erfolgen. Der Betrieb endet in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel nach 5 Jahren zum 14.12.2030.
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Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
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Die Beschaffung bei Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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