Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Stadt Waibstadt. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Stadt Waibstadt mit Sitz in Waibstadt ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 3 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Stadt Waibstadt regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Stadt Waibstadt sind Energie & Brennstoffe (67%) und Architektur & Ingenieurwesen (33%).
Alle Ausschreibungen von Stadt Waibstadt werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
3 Ausschreibungen
Die Stadt Waibstadt beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung des Freizeitheims in der "Alten Sinsheimer Straße". Das ursprüngliche Gebäude wurde um die Jahrhundertwende als Schulhaus mit vier Klassenräumen errichtet. Später, in den 1950er Jahren, erfolgte die Erweiterung und die Nutzung als Näherei einer Kleiderfabrik. Die jetzige Nutzung als Freizeitheim, Vereinsheim und Bibliothek besteht seit Anfang der 1980er Jahre, hier erfolgte auch die letzte umfangreiche Modernisierung des Gebäudes. Die Beheizung erfolgt über einen Gas-Heizkessel mit 142 kW Nennleistung. Der Wärmeerzeuger sowie die Beleuchtung samt Absicherungen/Verteilungen wurden in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren erneuert. Die Bestandspläne und Lichtbilder zum Bestand sind der Ausschreibung als Anlagen Nr. 12 „Konvolut Bestand“ und Nr. 13 „Bestandspläne Freizeitheim“ beigefügt. Im Rahmen der Bedarfsermittlung hat die Stadt Waibstadt ferner ein erstes Konzept für eine Realisierung eingeholt (s. Anlagen Nr. 15.1 – Nr. 15.6 „Pläne Machbarkeitskonzept“) sowie eine Grobkostenschätzung eingeholt (s. Anlage Nr. 11 „Kostenberechnung nach Gewerken“). Hieraus lässt sich folgendes Projektziel ableiten: Mittelfristig ist es vorgesehen, das Gebäude an das örtliche Nahwärmenetz anzuschließen, welches bereits das Schulzentrum versorgt. Aufgrund der Zeitspanne seit der letzten umfangreichen Sanierung, der akuten Raumnot der örtlichen Vereine und der statischen Probleme sowohl des Sanitärtraktes als auch der Stützwand zum benachbarten Friedhof, soll nun eine Sanierung und Erweiterung des Gebäudes erfolgen. In diesem Zuge soll auch der Innenhof umgestaltet werden, um diesen für die Vereine nutzbar zu machen. Im Rahmen der Baumaßnahme soll der Sanitärtrakt abgebrochen werden, ebenso die Stützwand zum Friedhof. Diese wird durch eine neue, über zwei Ebenen gestaffelte, Wand ersetzt und bildet den nordwestlichen Abschluss des späteren Innenhofes. Anstelle des Sanitärgebäudes wird ein zweigeschossiger Erweiterungsbau errichtet. Hier wird sich später der neue Eingangsbereich befinden, weiter wird hier die Bibliothek im Erdgeschoss untergebracht. Ergänzend dazu befinden sich hier noch neue sanitäre Anlagen, sowie eine Teeküche. Im Altbau wird das Treppenhaus geöffnet, wobei die alte Treppenanlage erhalten bleibt, um die Orientierung in das Obergeschoss zu erleichtern. Durch die Anpassung des Grundrisses entsteht ein kleinerer Vereinsraum, der vorhandene Probenraum bleibt in seiner Größe erhalten. Im Obergeschoss entstehen durch die Verlagerung der Bibliothek in das Erdgeschoss zwei neue Vereinsräume. Ein weiterer entsteht durch die Neuorganisation des Grundrisses im Bereich des Treppenhauses, hier ist auch der Zugang zum Obergeschoss des Erweiterungsbaus. In diesem sind zwei weitere Vereinsräume, samt zugehöriger sanitärer Anlagen untergebracht. Der größere der beiden Räume verfügt über eine Dachterrasse und ist durch eine Rampe von außen zu erreichen. Diese bildet den barrierefreien Zugang zum Obergeschoss. Im Untergeschoss entstehen durch die Verlagerung der Vereinsräume in die oberen Geschosse neue Lagerräume. Hierfür sind nur kosmetische Maßnahmen notwendig. Weitere vorgesehene Maßnahmen sind: • Fassadendämmung im Bereich der Erweiterung aus den 1950er Jahren • Neue Holzfenster mit Dreifachverglasung im Altbau • Vorbereitung der Wärmeversorgung über Fernwärme • Installation einer PV-Anlage auf dem Erweiterungsbau Die bauliche Umsetzung soll voraussichtlich in den Jahren 2026/2027 erfolgen d.h. im Jahr 2027 abgeschlossen werden. Nach vollständiger Beauftragung und Benennung sämtlicher an der Planung Beteiligten wird ein Abstimmungsgespräch durchgeführt, in dem die Rahmenterminplanung unter Mitwirkung aller Planungsbeteiligten geprüft und verbindlich festgelegt wird mit dem Ziel der baulichen Fertigstellung im Jahr 2027. Der dann abgestimmte und freigegebene Rahmenterminplan bildet die verbindliche Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die Projektleitung wird durch die bauherrenseitige Vertretung der Stadt Waibstadt wahrgenommen. Der Objektplaner übernimmt die Koordination aller für die Realisierung des Projekts erforderlichen Fachplaner (falls erforderlich). Schnittstellen könnten ggf. bestehen insbesondere zu: - Tragwerksplanung - Bauphysik - Restauratorischer Fachplanung - Fachgutachten (Holzschutz, Schadstoffe, Natursteinbehandlung etc.)
1) Beschreibung des Verfahrens der Ex-ante-Tranzparenzbekanntmachung Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um die ex-post Bekanntmachung des im Rahmen der vorangegangenen und freiwilligen Ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB bekanntgemachten Beschaffungsvorgangs (Veröffentlichungsnummer TED 64753-2024; Datum der Veröffentlichung 31.01.2024). 2) Beschreibung des Beschaffung Die Stadt Waibstadt ist Eigentümer verschiedener kommunaler Gebäude (Realschule, Sporthalle, Schwimmhalle, etc.) die sich auf dem Grundstück - Grundbuch von Waibstadt Flst-Nr. 21215- befinden. Versorgungsobjekt ist bzw. sind alle auf jenem Grundstück befindlichen und öffentlichen Gebäude z.B. das Schulzentrum Waibstadt mit Sporthalle und Hallenbad, der städtische Kindergarten (usw.). Die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten sind mit Wärme für Raumheizung und Warmwasserbereitung zu versorgen. Für das Versorgungsobjekt besteht ein Jahreswärmebedarf von insgesamt ca. 2.300,15 MWh/a. Die Erzeugung und Lieferung von Wärme ist aus erneuerbaren Energiequellen mit einer Anschlussleistung von max. 1.300 kW bei einer Vorlauftemperatur von 80 °C und einer Rücklauftemperatur von 60 °C auf der Sekundärseite des Wärmetauschers zu erfüllen. Das zentrale Verteilernetz der Heizungs-/Warmwasserleitungen (Kundenanlage) zur Versorgung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten (Eigentum der Stadt Waibstadt) befindet sich in den Kellerräumlichkeiten des Schulgebäudes auf dem vorbenannten Grundstück. Ebendort finden sich weitere Räume (Betriebsräume für die Heizzentrale), welche für die zur Bereitstellung von Nutzenergie erforderlichen Einrichtungen einschließlich Wärmemengenzähler genutzt (angemietet; gesonderter Mietvertrag) werden können, d.h. der Contractor darf zum Betrieb seiner Versorgungseinrichtung die Heizzentralräumlichkeiten des Schulzentrums auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrags nutzen. Dort sind auch die Versorgungseinrichtungen für die Redundanz vorzuhalten, die der Contractor ebenfalls errichtet und unterhält. Gem. dem gesondert abzuschließenden Mietvertrag sind auch die Räumlichkeiten der Heizzentrale von Auftragnehmer zu unterhalten. Nach dem Ende der Nutzungsüberlassung sind die Heizzentralräumlichkeiten zurückzugeben. Die Einrichtungen zur Erzeugung von Nutzenergie samt Zubehör werden nur zu einem vorübergehenden Zweck für die Vertragsdauer mit dem Grundstück verbunden und nach Ende der Vertragslaufzeit zu entfernen. Externe Versorgungseinrichtungen, die der Contractor für die Wärmeversorgung benötigt, müssen gesondert genehmigt und vom Contractor errichtet werden. Insoweit ist auf die ebenfalls bekannt gemachte Begründung / Erläuterung (Veröffentlichungsnummer TED 64753-2024; Datum der Veröffentlichung 31.01.2024) verwiesen.
1) Beschreibung des Verfahrens der Ex-ante-Tranzparenzbekanntmachung Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadt Waibstadt ist der Ansicht, dass der Abschluss des Contractingvertrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da Ausschließlichkeitsrechte bestehen. Mit Blick auf vergaberechtliche Rechtsprechung, nach der der Abschluss eines solchen Vertrags unter bestimmten Voraussetzungen als unzulässige Direktvergabe zu bewerten sein kann, ist die Stadt Waibstad der Ansicht, dass diese Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Insoweit ist auf die ebenfalls bekannt gemachte Begründung / Erläuterung verwiesen. 2) Beschreibung des Beschaffung Die Stadt Waibstadt ist Eigentümer verschiedener kommunaler Gebäude (Realschule, Sporthalle, Schwimmhalle, etc.) die sich auf dem Grundstück - Grundbuch von Waibstadt Flst-Nr. 21215- befinden. Versorgungsobjekt ist bzw. sind alle auf jenem Grundstück befindlichen und öffentlichen Gebäude z.B. das Schulzentrum Waibstadt mit Sporthalle und Hallenbad, der städtische Kindergarten (usw.). Die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten sind mit Wärme für Raumheizung und Warmwasserbereitung zu versorgen. Für das Versorgungsobjekt besteht ein Jahreswärmebedarf von insgesamt ca. 2.300,15 MWh/a. Die Erzeugung und Lieferung von Wärme ist aus erneuerbaren Energiequellen mit einer Anschlussleistung von max. 1.300 kW bei einer Vorlauftemperatur von 80 °C und einer Rücklauftemperatur von 60 °C auf der Sekundärseite des Wärmetauschers zu erfüllen. Das zentrale Verteilernetz der Heizungs-/Warmwasserleitungen (Kundenanlage) zur Versorgung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten (Eigentum der Stadt Waibstadt) befindet sich in den Kellerräumlichkeiten des Schulgebäudes auf dem vorbenannten Grundstück. Ebendort finden sich weitere Räume (Betriebsräume für die Heizzentrale), welche für die zur Bereitstellung von Nutzenergie erforderlichen Einrichtungen einschließlich Wärmemengenzähler genutzt (angemietet; gesonderter Mietvertrag) werden können, d.h. der Contractor darf zum Betrieb seiner Versorgungseinrichtung die Heizzentralräumlichkeiten des Schulzentrums auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrags nutzen. Dort sind auch die Versorgungseinrichtungen für die Redundanz vorzuhalten, die der Contractor ebenfalls errichtet und unterhält. Gem. dem gesondert abzuschließenden Mietvertrag sind auch die Räumlichkeiten der Heizzentrale von Auftragnehmer zu unterhalten. Nach dem Ende der Nutzungsüberlassung sind die Heizzentralräumlichkeiten zurückzugeben. Die Einrichtungen zur Erzeugung von Nutzenergie samt Zubehör werden nur zu einem vorübergehenden Zweck für die Vertragsdauer mit dem Grundstück verbunden und nach Ende der Vertragslaufzeit zu entfernen. Externe Versorgungseinrichtungen, die der Contractor für die Wärmeversorgung benötigt, müssen gesondert genehmigt und vom Contractor errichtet werden. Insoweit ist auf die ebenfalls bekannt gemachte Begründung / Erläuterung verwiesen.
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Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Stadt Waibstadt ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Stadt Waibstadt: Energie & Brennstoffe (67%), Architektur & Ingenieurwesen (33%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Stadt Waibstadt bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Stadt Waibstadt folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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