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5 Ausschreibungen
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit rund 60 Prozent des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung einen Großteil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Gerade im Wohnungsbestand stammt die Wärmeenergie noch zu über 85 Prozent aus fossilen Energiequellen. Die Wärmewende ist damit der größte Hebel innerhalb der Energiewende - und das entscheidende Instrument für das Anstoßen der Wärmewende ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP). Die KWP ist eine informelle, strategische Planung zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Mit dem Wärmeplan an sich sind weder eine unmittelbare Außenwirkung noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung verbunden. Ein politischer Beschluss des Wärmeplans ist aber eine essenzielle Grundlage für die Realisierung der in der Wärmewendestrategie beschriebenen Handlungsstrategien und Maßnahmen. So wird die notwendige Verbindlichkeit für die nachfolgenden Schritte im Handlungsbereich der Kommune hergestellt. Bei der KWP handelt es sich um einen Prozess, der stetig aktualisiert, konkretisiert und überarbeitet werden muss, d.h. der nicht mit der Erstellung des ersten Wärmeplans abgeschlossen ist. Vielmehr muss dann ein Monitoring aufgesetzt werden, das den Umsetzungsfortschritt misst. Alle fünf Jahre muss der Wärmeplan aktualisiert und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen angepasst werden, damit die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auf Kurs bleibt. Nach § 13 Abs. 1 Hessisches Energiegesetz (HEG) sind ab dem 29.11.2023 die Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, zur Erreichung der Energie- und Klimaziele eine KWP zu entwickeln, fortlaufend zu aktualisieren und zu veröffentlichen. Die Stadt Friedberg (Hessen) (nachfolgend: Auftraggeber) fällt unter diese Regelung. Ferner hat der Bund das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) erlassen, aus dem sich die Anforderungen an die KWP ab dem 01.01.2024 konkret ergeben. Werden die Vorgaben des WPG umgesetzt - auch, soweit noch kein dies konkretisierendes Landesrecht vorliegt -, so werden damit zugleich vollumfänglich die Pflichten aus § 13 HEG erfüllt. Mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wird der Kreisstadt Friedberg (Hessen) ein "Fahrplan" zur Verfügung gestellt, wie sie die Kommune versorgungssicher, wirtschaftlich und klimafreundlich mit Wärme versorgen kann. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die hierfür erforderliche Planungsleistung beschafft werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH2SL/documents).
Vorliegend handelt es sich um die Änderung der Bekanntmachung vom 30.09.2024. =============================================================== Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit rund 60 Prozent des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung einen Großteil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Gerade im Wohnungsbestand stammt die Wärmeenergie noch zu über 85 Prozent aus fossilen Energiequellen. Die Wärmewende ist damit der größte Hebel innerhalb der Energiewende - und das entscheidende Instrument für das Anstoßen der Wärmewende ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP). Die KWP ist eine informelle, strategische Planung zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Mit dem Wärmeplan an sich sind weder eine unmittelbare Außenwirkung noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung verbunden. Ein politischer Beschluss des Wärmeplans ist aber eine essenzielle Grundlage für die Realisierung der in der Wärmewendestrategie beschriebenen Handlungsstrategien und Maßnahmen. So wird die notwendige Verbindlichkeit für die nachfolgenden Schritte im Handlungsbereich der Kommune hergestellt. Bei der KWP handelt es sich um einen Prozess, der stetig aktualisiert, konkretisiert und überarbeitet werden muss, d.h. der nicht mit der Erstellung des ersten Wärmeplans abgeschlossen ist. Vielmehr muss dann ein Monitoring aufgesetzt werden, das den Umsetzungsfortschritt misst. Alle fünf Jahre muss der Wärmeplan aktualisiert und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen angepasst werden, damit die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auf Kurs bleibt. Nach § 13 Abs. 1 Hessisches Energiegesetz (HEG) sind ab dem 29.11.2023 die Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, zur Erreichung der Energie- und Klimaziele eine KWP zu entwickeln, fortlaufend zu aktualisieren und zu veröffentlichen. Die Stadt Friedberg (Hessen) (nachfolgend: Auftraggeber) fällt unter diese Regelung. Ferner hat der Bund das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) erlassen, aus dem sich die Anforderungen an die KWP ab dem 01.01.2024 konkret ergeben. Werden die Vorgaben des WPG umgesetzt - auch, soweit noch kein dies konkretisierendes Landesrecht vorliegt -, so werden damit zugleich vollumfänglich die Pflichten aus § 13 HEG erfüllt. Mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wird der Kreisstadt Friedberg (Hessen) ein "Fahrplan" zur Verfügung gestellt, wie sie die Kommune versorgungssicher, wirtschaftlich und klimafreundlich mit Wärme versorgen kann. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die hierfür erforderliche Planungsleistung beschafft werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH2SL/documents).
Die Kreisstadt Friedberg (Hessen) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur sowie Ziff. 4 e) hh) der Leistungsbeschreibung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die auf dieser Plattform heruntergeladen werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5KUJ/documents heruntergeladen werden können.
Mit diesem Vergabeverfahren schreiben die Stadtwerke Friedberg (Hessen) einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von Dienst- und Nutzfahrzeugen für die Durchführung von dienstlich notwendigen Fahrten in 2 Losen, Los 1 Pkw und Los 2 Nutzfahrzeuge, aus.
Mit diesem Vergabeverfahren schreiben die Stadtwerke Friedberg (Hessen) einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von Dienst- und Nutzfahrzeugen für die Durchführung von dienstlich notwendigen Fahrten in 2 Losen, Los 1 Pkw und Los 2 Nutzfahrzeuge, aus.
Stadtwerke Friedberg (Hessen) mit Sitz in Friedberg verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 5 erfassten Vergabeverfahren.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Stadtwerke Friedberg (Hessen) sind Architektur & Ingenieurwesen (40%), Transportmittel (40%) und Post- & Fernmeldedienste (20%).
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Stadtwerke Friedberg (Hessen) ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Stadtwerke Friedberg (Hessen): Architektur & Ingenieurwesen (40%), Transportmittel (40%), Post- & Fernmeldedienste (20%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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