Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Freyung-Grafenau, Bayern. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Freyung-Grafenau in Bayern verzeichnet aktuell 12 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 1 € bis 9,0 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 1,4 Mio. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Freyung-Grafenau sind Bauarbeiten (39%), Gartenbau & Forstwirtschaft (22%) und Architektur & Ingenieurwesen (11%). Weitere relevante Bereiche umfassen IT-Dienstleistungen und Reinigung & Umweltschutz.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Freyung-Grafenau zählen Gemeinde Neureichenau (30 Ausschreibungen), Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (16 Ausschreibungen) sowie Bayerische Staatsforsten AöR (10 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
In den Nationalparken Bayerischer Wald und Šumava steigt die Nachfrage nach mehrsprachigen, grenzüberschreitenden Informationsangeboten für Besucher aus den Nachbarländern und Gäste aus dem Ausland. Zur Behebung dieses Problems konzipieren und realisieren die Partner gemeinsam ein dreiteiliges Projekt: 1. Planung und Bau einer inhaltlich kohärenten mehrsprachigen Dauerausstellung in den beiden Besucherzentren Hans-Eisenmann-Haus und Stožec. Die Ausstellung thematisiert den gemeinsamen Naturraum der beiden Nationalparke anhand eines virtuellen Spaziergangs durch deren Biotope. 2. Gemeinsame Konzeption und Realisierung eines bilateralen Ausbildungs- und Qualifizierungskonzepts für Waldführer/Šumava-Führer. Dieses Konzept umfasst komplementäre Unterrichtseinheiten und digitale Bildungsmaterialien. Des Weiteren ist die Organisation von Führungen für Besucher aus den Nachbarländern vorgesehen. 3. Die Attraktivierung der Radroute zwischen Stožec und Neuschönau durch mehrsprachige digitale Informationsangebote, Lade- und Reparaturstationen verbindet die neuen Ausstellungen. Vom Projekt profitieren Gäste wie Bewohner des Grenzraums. Das mehrsprachige Angebot wird die Anzahl der Besucher –auch aus dem Nachbarland– erhöhen. Die Region wächst zusammen, ein wichtiger Schritt für die nachhaltige Tourismusentwicklung im Programmgebiet. Insbesondere die Neukonzeption der beiden Dauerausstellungen berücksichtigt darüber hinaus die Anforderungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald plant im Rahmen vorliegenden Interreg Projekts ,,BYCZ10-325 Společně lépe - Gemeinsam besser‘‘ für sein Besucherzentrum Hans-Eisenmann-Haus (HEH) die Neukonzeption der Dauerausstellung. Gegenstand der beabsichtigten Ausschreibung ist die Vergabe der Konzeption und Realisierung einer neuen Dauerausstellung für das Besucherzentrum Hans-Eisenmann-Haus (Nr. 1). Zu erbringen ist die Ausstellungsplanung nach HOAS2, auf deren Grundlage auch der Vertrag geschlossen werden wird. Weitere Informationen zum Projekt und zum Vergabeverfarhen können der Leistungsbeschreibung und den weiteren Anlagen entnommen werden.
In den Nationalparken Bayerischer Wald und Šumava steigt die Nachfrage nach mehrsprachigen, grenzüberschreitenden Informationsangeboten für Besucher aus den Nachbarländern und Gäste aus dem Ausland. Zur Behebung dieses Problems konzipieren und realisieren die Partner gemeinsam ein dreiteiliges Projekt: 1. Planung und Bau einer inhaltlich kohärenten mehrsprachigen Dauerausstellung in den beiden Besucherzentren Hans-Eisenmann-Haus und Stožec. Die Ausstellung thematisiert den gemeinsamen Naturraum der beiden Nationalparke anhand eines virtuellen Spaziergangs durch deren Biotope. 2. Gemeinsame Konzeption und Realisierung eines bilateralen Ausbildungs- und Qualifizierungskonzepts für Waldführer/Šumava-Führer. Dieses Konzept umfasst komplementäre Unterrichtseinheiten und digitale Bildungsmaterialien. Des Weiteren ist die Organisation von Führungen für Besucher aus den Nachbarländern vorgesehen. 3. Die Attraktivierung der Radroute zwischen Stožec und Neuschönau durch mehrsprachige digitale Informationsangebote, Lade- und Reparaturstationen verbindet die neuen Ausstellungen. Vom Projekt profitieren Gäste wie Bewohner des Grenzraums. Das mehrsprachige Angebot wird die Anzahl der Besucher –auch aus dem Nachbarland– erhöhen. Die Region wächst zusammen, ein wichtiger Schritt für die nachhaltige Tourismusentwicklung im Programmgebiet. Insbesondere die Neukonzeption der beiden Dauerausstellungen berücksichtigt darüber hinaus die Anforderungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald plant im Rahmen vorliegenden Interreg Projekts ,,BYCZ10-325 Společně lépe - Gemeinsam besser‘‘ für sein Besucherzentrum Hans-Eisenmann-Haus (HEH) die Neukonzeption der Dauerausstellung. Gegenstand der beabsichtigten Ausschreibung ist die Vergabe der Konzeption und Realisierung einer neuen Dauerausstellung für das Besucherzentrum Hans-Eisenmann-Haus (Nr. 1). Zu erbringen ist die Ausstellungsplanung nach HOAS2, auf deren Grundlage auch der Vertrag geschlossen werden wird. Weitere Informationen zum Projekt und zum Vergabeverfarhen können der Leistungsbeschreibung und den weiteren Anlagen entnommen werden.
Krankenhaus Freyung – 5. BA BauPr / 6. BA der Gesamtsanierung
Krankenhaus Freyung – 5. BA BauPr / 6. BA der Gesamtsanierung
Rahmenvertrag über die Durchführung von Bestattungsdienstleistungen für den Naturfriedhof Grainet
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Weiterbetrieb, das Projektmanagement sowie die funktionale und inhaltliche Weiterentwicklung der bestehenden mobilen App-Anwendung entdecke.bayern zur Vermarktung tourismusrelevanter Daten.
Forstbetrieb Neureichenau: 26.400fm mechanisierte Holzernte mit Radharvester, Rückung mit Forwarder und Lagerung, mit angebauter min. 6 to Seilwinde an Radharvester oder Forwarder
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau Maßnahmennummer: B22H.E40221.00.42 TUK FRG Neubau Waffenkammergebäude Objektplanung Waffenkammer Angaben zur Liegenschaft: - Bezeichnung der Liegenschaft: Kaserne am Goldenen Steig FREYUNG - Politische Gemeinde: Stadt Freyung - Straße/Hausnummer: Oberst-von-Boeselager-Straße 30 In der Kaserne am Goldenen Steig in Freyung wird gemäß Ausführungsauftrag vom 13.07.2021 ein Zentrales Waffenkammergebäude neu errichtet. Der Neubau des Zentralen Waffenkammergebäudes wird gem.den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) Abschnitt D durchgeführt. Aus Platzmangel in der Liegenschaft wurde die Durchführung der Maßnahme von April 2024 auf den April 2027 im Anschluss an die Fertigstellung von zwei Unterkunftsgebäuden verschoben. Die anrechenbaren Kosten wurden durch Indexierung angepasst. Art und Umfang der Leistung und allgemeine Merkmale: - Objektplanung in der Honorarzone 3 - Leistungsphasen 3, 5 - 9 im Stufenabruf - Besondere Leistungen, u. a.: o Erstellung von Berechnungen, erfoderlichen Nachweise sowie eines „vorläufigen“ Energieausweises gemäß GEG o Übertragung Planungs- und Kostendaten in digitale Erhebungsformulare (gemäß RBBau) o Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen o Baubestandsdokumentation (unter Anwendung der BFR GBestand) - Ausführung April 2027 – Februar 2029 - Die Raum- und Flächenforderungen sind der Bedarfsplanung Teil IV – Raumbedarfsplan zu entnehmen und beinhaltet insb. folgende Räume (analog Vorentwurfsplanung, Stand 24.03.2020): o Waffenreinigungsräume (à 60 m² pro Kompanie – insg. 120 m²) Stiefelwaschanlage mit 6 Reinigungsplätzen o Putzmittelraum 6 m² o Batterieladeräume (4 x 2 m²) o Werkräume (à 12 m²) o Lagerraum 115 m² o Schlüsselandbehälter im Eingangsbereich o KFZ-Abstellbereich für 4 LKW o Zusätzlicher Lehrsaal 60 m² (separater Eingang) - Kostenobergrenze (indexiert): 5.013.675,84 Euro
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau Maßnahmennummer: B22H.E40221.00.42 TUK FRG Neubau Waffenkammergebäude Objektplanung Waffenkammer Angaben zur Liegenschaft: - Bezeichnung der Liegenschaft: Kaserne am Goldenen Steig FREYUNG - Politische Gemeinde: Stadt Freyung - Straße/Hausnummer: Oberst-von-Boeselager-Straße 30 In der Kaserne am Goldenen Steig in Freyung wird gemäß Ausführungsauftrag vom 13.07.2021 ein Zentrales Waffenkammergebäude neu errichtet. Der Neubau des Zentralen Waffenkammergebäudes wird gem.den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) Abschnitt D durchgeführt. Aus Platzmangel in der Liegenschaft wurde die Durchführung der Maßnahme von April 2024 auf den April 2027 im Anschluss an die Fertigstellung von zwei Unterkunftsgebäuden verschoben. Die anrechenbaren Kosten wurden durch Indexierung angepasst. Art und Umfang der Leistung und allgemeine Merkmale: - Objektplanung in der Honorarzone 3 - Leistungsphasen 3, 5 - 9 im Stufenabruf - Besondere Leistungen, u. a.: o Erstellung von Berechnungen, erfoderlichen Nachweise sowie eines „vorläufigen“ Energieausweises gemäß GEG o Übertragung Planungs- und Kostendaten in digitale Erhebungsformulare (gemäß RBBau) o Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen o Baubestandsdokumentation (unter Anwendung der BFR GBestand) - Ausführung April 2027 – Februar 2029 - Die Raum- und Flächenforderungen sind der Bedarfsplanung Teil IV – Raumbedarfsplan zu entnehmen und beinhaltet insb. folgende Räume (analog Vorentwurfsplanung, Stand 24.03.2020): o Waffenreinigungsräume (à 60 m² pro Kompanie – insg. 120 m²) Stiefelwaschanlage mit 6 Reinigungsplätzen o Putzmittelraum 6 m² o Batterieladeräume (4 x 2 m²) o Werkräume (à 12 m²) o Lagerraum 115 m² o Schlüsselandbehälter im Eingangsbereich o KFZ-Abstellbereich für 4 LKW o Zusätzlicher Lehrsaal 60 m² (separater Eingang) - Kostenobergrenze (indexiert): 5.013.675,84 Euro
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten er-richtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Marktgemeinde Röhrnbach zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungs-recht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeit-raum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
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