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Gegenstand des Qualifizierungssystems sind Dienstleistungen zur Bauoberleitung und Bauüberwachung von tiefen Baugruben, Tunnel- und Haltestellenbauwerken (Rohbau) im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der U-Bahnlinie U5 in Hamburg (U5 Mitte).
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Urapidil (ATC-Code nach WHO: C02CA06). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 5. März 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31. März 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Kanalzusandserfassung Gebiet 2
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 12 bzw. 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.01.2026 bzw. am 31.01.2027 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Das Verfahren Epinephrin wird zum 28.02.2026 aufgehoben.
Kanalreinigung Gebiet 2
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems gem. § 22 VgV zur Beschaffung von Netzwerktechnik im Miniwettbewerb
Für eine sichere und zuverlässige Gasversorgung werden im Zuge des o.g. Ausschreibungsverfahren folgende Leistungen beschaffen: - Gas Hausanschlusskontrollen - Funktionsprüfung und Wechsel von Gasdruckregelgeräten - Wechsel von Gaszähler (<= G25) Das Qualifizierungssystem läuft derzeit unbefristet. Teilnehmer, deren Antrag auf Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem bis zum 02.03.2026, 12.00 Uhr, beim Auftraggeber eingegangen ist und die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung erfüllen (u.a. erfolgreicher Abschluss des Audits gemäß der Anlage 3a Leitfaden Audit und des anschließenden Probeauftrags gemäß der Anlage 3b Leitfaden Probeauftrag, können bereits bei der ersten Auftragsvergabe im Rahmen dieses Qualifizierungssystems berücksichtigt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der reine Zulassungsantrag bis spätestens zum 02.03.2026, 12 Uhr eingehen muss, damit der Bieter rechtzeitig das Audit und den Probeauftrag bis spät. zum 31.05.2026 abschließen kann. Da eine erste Ausschreibung basierend auf diesem Qualifizierungssystem für Gas-Hausanschlusskontrollen, Wechsel von Gasdruckregler und Gaszähler an Gas-Hausanschlüssen der Endkunden für den Juni/Juli 2026 geplant ist, behält sich der Auftraggeber vor, Teilnehmer, deren Anträge erst nach der genannten Frist eingegangen sind, nicht in der ersten geplanten Ausschreibung zu berücksichtigen. Sollte der Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem erst nach Ablauf der vorgenannten Frist beim AG eingehen, so wird der Bewerber im Falle der erfolgreichen Qualifikation erst bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt. Details zu weiteren Fristen im Vergabeverfahren erhalten die Bewerber zum entsprechenden Zeitpunkt innerhalb des Vergabeverfahrens. 5.1 Informationen zur Durchführung des Qualifizierungssystems. Schritt 1: Die in dem Dokument Anlage 3 Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem 25_7766 Gas-Hausanschlusskontrollen, Wechsel von Gasdruckregler und Gaszähler im Netzgebiet der EWE NETZ GmbH, sowie in der Anlage 3a Leitfaden Audit und Anlage 3b Leitfaden Probeauftrag abgefragten Informationen dienen zur Überprüfung der Eignung von Bewerbern sowie zur Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen für die Zulassung im Rahmen des Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung eines Bieters erfolgt schrittweise. Im ersten Schritt wird anhand der in der Anlage 3 Zulassungsantrag aufgeführten Zulassungskriterien die Eignung des Bieters formell über-prüft. Der Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem des Bewerbers muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Änderungen des Bewerbers an eigenen Angaben/Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Eine erfolgreiche Zulassung setzt die Abgabe aller vollständig ausgefüllten Qualifizierungsunterlagen sowie die Vorlage aller geforderten Nachweise und Dokumente in der vorgegebenen Struktur der "Anlage 3 Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem 25_7766" voraus. Fehlende oder unvollständige Angaben bzw. Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers führen, wenn verbindlich (entsprechend dem Anlagenstatus) geforderte Angaben bzw. Unterlagen betroffen sind. Der AG behält sich vor, die Bewerber zur Nachreichung fehlender Angaben oder Unterlagen aufzufordern. Des Weiteren kann das Vorliegen eines Ausschlusskriteriums oder die Nichterfüllung einer Mindestanforderung von Seiten des Bewerbers zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren oder zur Aberkennung der Zulassung führen. Ausschlusskriterien ergeben sich insbesondere aus §§ 123, 124 GWB oder aus diesen Qualifizierungs-unterlagen (in der o.g. Anlage "Zulassungsantrag zum Qualifizieriungssystem" als Ausschlusskriterium / Mindestanforderung mit einem "X" gekennzeichnet). Der AG behält sich vor, bei einzelnen Ausschreibungen zusätzliche Eignungskriterien aufzustellen. Nach Abschluss der formellen Prüfung wird der AG jedem Bewerber das Ergebnis mit-teilen und ihn im Falle einer erfolgreichen formellen Qualifizierung als "vorerst präqualifizierten Bewerber" kennzeichnen und für die weiteren Qualifizierungsschritten zulassen. Schritt 2: Sobald sich der Antragssteller "vorerst präqualifiziert", wird der AG unverzüglich einen Termin vereinbaren, um beim Antragsteller vor Ort die in der Anlage 3a Leitfaden Audit aufgelisteten Punkte zu auditieren. Schritt 3: Nach dem erfolgreichen Abschluss des Audits wird der vorerst präqualifizierte Bewerber aufgefordert, Probeaufträge gem. der Anlage 3b Leitfaden Audit beim Endkunden des AG für die folgenden Tätigkeiten durchzuführen: - Gas-Hausanschlusskontrolle inkl. Leckmengenmessung - Wechsel von Gasdruckregelgerät und - Wechsel von Gaszähler Die Ergebnisse der Probeaufträge werden durch die verantwortliche Bezirksmeisterei des AG auf Qualität und Richtigkeit überprüft. Soll die Prüfung ergeben, dass die HA-Kontrolle, der Wechsel von Gasgeräten (Druckregler, Zähler) oder die dazugehörige Dokumentation im System des AG mangelhaft sind, so wird keine Zulassung für die Durchführung der ausgeschriebenen Tätigkeiten erteilt und der Zulassungsantrag des vorerst präqualifizierten Bewerbers endgültig abgelehnt. Sobald der Probeauftrag für die Leistungen, die Gegenstand dieses Qualifizierungssystems sind, mangelfrei bestanden wird, wird der AG den vorerst präqualifizierten Bewerber endgültig als zugelassenen Bewerber qualifizieren und in das vom AG geführte Unternehmerverzeichnis aufnehmen. Schritt 4: Für die Vergabe von Aufträgen erfolgt eine separate Aufforderung zur Angebotsabgabe an geeignete, zugelassene Bewerber gemäß den Bestimmungen dieses Qualifizierungssystems. Beteiligt sich ein zugelassener Bewerber nach Aufforderung nicht an drei aufeinander folgenden Vergabeverfahren, behält sich der AG das Recht vor, die Zulassung des zugelassenen Bewerbers vollständig abzuerkennen.
Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.03.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 29.02.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Das Universitätsklinikum Bonn plant die Brandschutz-und Funktionsertüchtigung des Gebäudes 22 / OPZ. Dabei wird die Stromversorgung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Defiziten saniert. In dem ersten Bauabschnitt wird die NSHV (Niederspannungshauptverteilung) in dem 3. Untergeschoss erneuert. Vorbereitend hierzu sind Abbrucharbeiten, wie das Einschneiden eines neuen Türelementes, Abbruch von Mauerwänden, Änderungen von Doppelbodenkonstruktionen notwendig. Das 3. Untergeschoss liegt etwa bei -10.m bezogen auf die Zufahrtsflächen, eine direkte Zuwegung gibt es nicht. Der voraussichtliche Beginn der Lüftungsarbeiten ist für März 2026 vorgesehen. Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Lüftung beauftragt werden.
Rahmenvertrag Bauwerkprüfungen gem. DIN 1076
Dieses Qualifizierungssystem dient dem Zweck, potenzielle Dienstleister für die Vermarktung unserer Energiespeicherprojekte zu qualifizieren. Aktuell umfassen unsere Energiespeicherprojekte die Ausführungs-varianten Stand-Alone, Co-Location mit Photovoltaik und Co-Location mit Windenenergie. Für die Zukunft sind wir offen, weitere Varianten zu ergänzen.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.03.2026 bis zum 29.02.2028 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.03.2026, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.02.2026 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.01.2028. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.06.2025 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2027 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.11.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Dynamisches Beschaffungssystem betreffend Altmaterialverkauf (Wertstoffe wie Metalle etc.)
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach §130c Abs. 1 SGB V / § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Cladribin (ATC: L04AA40) innerhalb des Zeitraumes vom 01.03.2026 bis zum 29.02.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrages zur Versorgung von Versicherten mit Verbandmitteln nach § 31 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V). Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV in Verbindung mit § 119 Absatz 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Verträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen. Vertragspartner können unbegrenzt viele Leistungserbringer werden.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.03.2026 bis zum 29.02.2028 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.03.2026, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.02.2026 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.01.2028. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Abschluss und Verlängerung eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit stereotaktischer Strahlentherapie innerhalb des Zeitraumes 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit quartalsweiser Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit. An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, 5.1.9) erfüllt.
Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.03.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 29.02.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.