Fragenfrist 14.01.26 | Veröffentlichung 21.01.26 | Abgabefrist 20.01.99 | Öffnung 20.01.99 |
Eignungskriterien
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zu beschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie der Angaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU) und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zu beschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie der Angaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU) und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zu beschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie der Angaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU) und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zu beschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie der Angaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU) und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zu beschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie der Angaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU) und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
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