Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
114 Ausschreibungen (Seite 1 von 12)
6003034714-BwDLZ Hamburg Bereitstellung von 11 Belegrechten an einer Kindertageseinrichtung für die Betreuung von Kindern von Bundeswehrangehörigen des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg Abschluss Rahmenvertrag über sechs Jahre
Die Stadt Pattensen beabsichtigt, die außerunterrichtliche Betreuung im Ganztagsbetrieb für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 an allen drei städtischen Grundschulen zu vergeben. Hintergrund ist die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG); die Stadt Pattensen setzt den Anspruch für alle Klassenstufen 1 bis 4 vorgezogen bereits ab dem 01.08.2026 um. Dieser Vertrag wird für ein Schuljahr geschlossen. Er verlängert sich automatisch für das folgende Schuljahr, soweit nicht einer der Vertragspartner den Vertrag bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des aktuellen Schuljahres (31. Januar) zum Ende des Schuljahres kündigt. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere folgende Leistungen: - Nachmittagsbetreuung während der Schulzeit montags bis freitags von 13:00 bis 16:00 Uhr (Mittagsbegleitung, Lernzeit, AG- und Freizeitangebote) an allen drei Grundschulen - Vor-Ort-Koordination an jeder der drei Grundschulen - Bereitstellung des qualifizierten pädagogischen Personals gemäß den Vorgaben des städtischen Rahmenkonzepts für Ganztagsgrundschulen - Ferienbetreuung während der niedersächsischen Schulferien (täglich 08:00-16:00 Uhr, mit Ausnahme von drei Wochen in den Sommerferien und einer Woche in den Weihnachtsferien; ca. neun Ferienbetreuungswochen pro Schuljahr) - Randzeitenbetreuung (Frühbetreuung 07:00-08:00 Uhr, Spätbetreuung 16:00-17:00 Uhr) bei entsprechendem Bedarf; kein Bestandteil des Auftrags, Finanzierung ausschließlich über vom Auftragnehmer erhobene Elternbeiträge ohne Beteiligung des Auftraggebers Die Mittagsverpflegung (Catering, Essensausgabe) ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Auftrags; der Auftragnehmer übernimmt lediglich die pädagogische Begleitung der Kinder während des Mittagessens. Die Leistungen sind auf Grundlage eines verbindlichen Rahmenkonzepts der Stadt Pattensen (Anlage B01) zu erbringen und werden über trilaterale Kooperationsverträge (Auftraggeber, Land Niedersachsen, Auftragnehmer) je Grundschule sowie einen ergänzenden bilateralen Vertrag vertraglich abgesichert. Prognostizierte Schülerzahlen (Teilnahmequote ca. 80 %): - Grundschule Pattensen Mitte: ca. 339 Schülerinnen und Schüler (19 Klassen) - Leinetalschule Schulenburg: ca. 112 Schülerinnen und Schüler (8 Klassen) - Grundschule Hüpede: ca. 58 Schülerinnen und Schüler (4 Klassen) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage tatsächlich geleisteter Personalstunden je Qualifikationsstufe.
Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden schreibt die Schulsozialarbeit an fünf Grundschulen in ihrer Trägerschaft (Los 1: Grundschule Bolanden-Dannenfels, Grundschule Kriegsfeld, Grundschule Marnheim, Grundschule Stetten sowie Los 2 Grundschule Kirchheimbolanden) im Zeitraum vom 01.08.2026 – 31.07.2030 aus. Grundlage der Ausschreibung sind die §§ 13 bis 13a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) i. V. m. Beschluss der Verbandsgemeinderatssitzung vom 24.03.2026. Die Schulsozialarbeit wird derzeit durch zwei Träger mit insgesamt 1,86 Vollzeitäquivalenten, welche aufgeteilt sind auf fünf Schulsozialarbeiter/innen mit (nachfolgend als Stunden pro Woche angegeben) je 7,5 Stunden pro Schulstandort Kriegsfeld, Marnheim, 8,5 Stunden für den Schulstandort Stetten, 18 Stunden für Schulstandort Bolanden-Dannenfels (Aufteilung 11 Stunden Bolanden, 7 Stunden Dannenfels) sowie 32 Stunden für den Schulstandort Kirchheimbolanden durchgeführt. Die Schulsozialarbeiter/innen sind bei dem Träger angestellt, welcher die Dienst- und Fachaufsicht ausübt. Die Inhalte der Schulsozialarbeit orientieren sich an den als Anlage beigefügten „Synoptischen Zusammenstellung der Anforderungsprofile an die Schulsozialarbeit der Grundschulen der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, welche Vertragsbestandteil werden. Die konkrete Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in den Schulen hat stets in Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt, der Schulleitung und den Lehrkräften vor Ort zu erfolgen.
Ausgeschrieben werden der Betrieb und die Organisation des Offenen Ganztags an der Steinburg-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, in 25524 Itzehoe. Die Leistung wird befristet vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 vergeben. Hauptaufgabe ist die Durchführung einer offenen Ganztagsbetreuung, hinzu kommen weitere Aufgaben, die der Leistungsbeschreibung zu entnehmen sind. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Schulzeit von montags bis donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 12:15 Uhr bis 16:00 Uhr. Insgesamt können 56 Schülerinnen und Schüler am Offenen Ganztag teilnehmen. Vorrang haben dabei jedoch die rechtsanspruchserfüllenden Plätze gem. der neuen Richtlinie für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote. Darüber hinaus beinhaltet das zukünftige Ganztagsangebot auch eine Ferienbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler. Der Betrieb ist an 8 von 12 Ferienwochen sicherzustellen. Der Stundenumfang in den Ferien beträgt pro Tag 8 Stunden, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Hinzu kommen Zeiten für die Vor- und Nachbereitung des Angebotes des Offenen Ganztags. Weiterhin sind Betreuungsberichte zu fertigen, jährliche Elterngespräche anzubieten und auch Teamgespräche und ein regelmäßiger Austausch durchzuführen.
Die Gemeinde Marxzell hat ca. 5.100 Einwohner und liegt im Landkreis Karlsruhe. Im Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Pfaffenrot, Schielberg/Frauenalb, Burbach und Marxzell werden aktuell 5 Kindertagesstätten betrieben. Für die Kindertageseinrichtung Schielberg wird zum nächsten Kindergartenjahr 2026/2027 für mindestens 5 Jahre ein neuer Träger gesucht.
Seit dem Jahr 2022 widmet sich das Integrationsministerium verstärkt der Professionalisierung der Sprachmittlung im sozialen Raum in Rheinland-Pfalz. Dies umfasst sowohl die qualitative Weiterentwicklung der Sprachmittlungsangebote im Land als auch deren quantitativen Ausbau. Denn es ist das erklärte Ziel des MFFKI, dass zugewanderte Menschen mit keinen oder nur wenigen Deutschkenntnissen unabhängig von ihrem Wohnort bei Bedarf die Möglichkeit haben sollten, auf die Unterstützung durch qualifizierte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler zuzugreifen. Dabei kann das Dolmetschen sowohl in Präsenz als auch via Telefon oder Video stattfinden. Einsatzgebiete der Sprachmittlung im sozialen Raum sind beispielsweise Gespräche mit Behörden, Elterngespräche in Bildungseinrichtungen wie Kitas oder Schulen, Beratungsgespräche, Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitswesens. Das Haus der Sprachmittlung (HdS) ist eine Fachstelle in externer Trägerschaft, die das zu-ständige Fachreferat im Integrationsministerium in diesem Prozess des Ausbaus der Sprachmittlung beratend unterstützt und sich eng mit diesem abstimmt. Gleichzeitig ist das HdS Ansprechpartner für Vermittlungsstellen, Sprachmittelnde und potenzielle Auftraggeber von Sprachmittlereinsätzen in allen Fragen zum Thema Sprachmittlung. Potenzielle und tat-sächliche Auftraggeber von Sprachmittlungseinsätzen für die Leistungen des HdS sind in der Regel Einrichtungen, die die Kommunal- und Landesverwaltungen vorhalten, aber auch private Arztpraxen oder Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. In Zukunft soll das Team des Hauses der Sprachmittlung die bereits geleistete Arbeit - nach außen durch die weitere Nutzung des bestehenden Corporate Designs erkennbar - fortsetzen, wobei sich der Fokus von der konzeptionellen auf die praxisorientierte Arbeit verschiebt. So soll das HdS - insbesondere neue Vermittlungsstellen gerade in ihrer Gründungsphase beraten, - die Entwicklung des noch neuen Arbeitsfeldes der Nutzung von KI-Tools in der Sprachmittlung beobachten. Die Entwicklungen sollen dann in der Praxis angewendet werden sobald dies opportun erscheint, - die in der ersten Vertragslaufzeit entwickelte Qualifizierungsarchitektur nach Ablauf des ESF+-Qualifizierungsprogramm ab 2028 in die Praxis einführen, - innerhalb der Grundlaufzeit dieses Vertrages die AfA aktiv dabei unterstützen, qualifizierte Sprachmittlungsangebote und -strukturen aus- und aufzubauen; die Landesregierung strebt für die Zukunft ein möglichst konsistentes und qualitativ hochwertiges Angebot der Sprachmittlung in den AfA des Landes an. - die zuständigen Fachreferate des Ministeriums beratend unterstützen und - sich der Informationsarbeit über Sprachmittlung sowie der Vernetzung der Akteure der Community widmen. Das Handlungsfeld der Begleitung und Unterstützung der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende stellt einen Themenschwerpunkt dar und soll rund 60 % der Leistung binden.
arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsuntersuchungen und Impfungen
arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsuntersuchungen und Impfungen
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Gegenstand dieses Vertrags ist die Blutentnahme/ Beweismittelsicherung und die chemisch-toxikologische Untersuchung von Blut- und/oder Urinproben (qualitativ und quantitativ) auf Basis der „Richtlinie der GTFCh zur Qualitätssicherung bei forensisch-toxikologischen Untersuchungen“ und den dazugehörigen Anlagen, auf das Vorliegen von Betäubungsmitteln, Medikamenten und/oder anderen berauschenden Mitteln und ggf. Alkohol (insbesondere hinsichtlich § 24a StVG sowie §§ 315c, 316 StGB) sowie die Beurteilung der Ergebnisse in Form forensisch verwertbarer Gutachten (insbesondere zur Frage der Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit). Neben dem Auftraggeber sind auch die Staatsanwaltschaft und Gerichte berechtigt, Aufträge zu den gleichen Konditionen und Preisen des Vertrages, der aufgrund dieses Ausschreibungsverfahrens geschlossen wird, zu vergeben. Die in der Preiszusammenstellung (Datei 06) angegebenen Mengenangaben ändern sich dadurch nicht. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst im Bereich des Polizeipräsidiums München folgende Leistungen: (1) Dem Auftragnehmer wird nach der Durchführung einer Blutentnahme die erforderliche Anzahl an Blutproben (d. h. Blutentnahmeröhrchen) übergeben: • 1 Blutentnahmeröhrchen bei Alkoholfeststellung in einfach gelagerten Fällen • 2 Blutentnahmeröhrchen bei schwerwiegenden Straftaten, schweren Verkehrsunfällen oder toxikologischen Untersuchungszwecken • 3 Blutentnahmeröhrchen i. Z. m. der Feststellung von Kokainkonsum. Gegebenenfalls wird dem AN in Einzelfällen (soweit freiwillig abgegeben) eine Urinprobe mit einem Untersuchungsauftrag übergeben.
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