Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Bank- und Investmentdienstleistungen. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
56 Ausschreibungen (Seite 1 von 6)
Die Einzelheiten entnehmen Sie dem separaten Leistungsverzeichnis im Anhang.
Das Fahrzeug soll im Rahmen eines Leasingmodells über eine Laufzeit von 108 Monaten beschafft werden. Die Vertragskonditionen sehen dabei eine 0 % Anzahlung sowie eine 0 % Schlussrate vor. Die Beschaffung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden vergaberechtlichen Vorschriften. Das Mittlere Löschfahrzeug MLF soll in Anlehnung an die DIN 14530-25 bestehend aus einem Allradfahrgestell mit einer zul. Gesamtmasse von max. 14.000 kg und einem Fahrzeugaufbau mit aufbauintegriertem Mannschaftsraum als Staffelkabine geliefert werden. Weitere Einzelheiten sind dem anliegenden. Die Ausstattung des MLF orientiert sich am beiliegenden Leistungsverzeichnis und der Beladeliste.
Der Kreisverwaltung Viersen sollen durch den Dienstleister alle Leistungen, wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die digitale Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Dienstleister koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Umfassende Durchführung des Fahrradleasings für die Kreisverwaltung Viersen mit derzeit ca. 1.200 grundsätzlich berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 800 Tarifbeschäftigte und 400 Beamtinnen und Beamte.
Beihilfeablöseversicherung für 01.01.2027 bis 31.12.2029 für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung sowie der Stadtwerke (KU) Pfaffenhofen a. d. Ilm für Leistungen gem. geltender Beihilfebestimmungen.
Ausgeschrieben wird die Errichtung und das Management des Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen IV (WMS IV). Der Freistaat Sachsen sichert zu, als öffentlicher Auftraggeber und Ankerinvestor ein Fondsinvestment in Höhe von bis zu 30 Mio. EUR in den Fonds einzubringen. Als weiterer öffentlicher Investor beteiligt sich die Sächsische Aufbaubank mit bis zu 20 Mio. EUR. Die Beteiligung der SAB steht unter dem Vorbehalt einer Gremienentscheidung des SAB-Verwaltungsrates. Der Freistaates Sachsen stellt seine Mittel unabhängig von dieser Gremienentscheidung zur Verfügung. Der WMS IV soll beihilfefrei ausgestaltet sein (Pari-passu). Gemäß Erwägungsgrund 34 der Mitteilung der EU-Kommission "Leitlinie für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen (2014/C 19/04)" ist hierfür eine unabhängige private Beteiligung von mindestens 30 Prozent sicherzustellen. Damit der Fonds jederzeit handlungsfähig ist, sollen private Mittel in den Fonds eingebracht werden. Angestrebt wird eine private Beteiligung am Fonds von 30 Prozent oder mehr. Zielvolumen des Fonds sind mindestens 75 Mio. EUR.
Die Kreisstadt Bergheim schreibt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren die Gebäude- und Inhaltsversicherung öffentlich aus.
Die Stadt Sankt Augustin beabsichtigt, ihren Mitarbeitenden durch Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern das sogenannte Fahrradleasing anzubieten. Zu diesem Zwecke plant die Stadt Sankt Augustin für ihre Mitarbeitenden den Abschluss eines Rahmenvertrags über das Leasing von Fahrrädern. Dieser Rahmenleasingvertrag gilt zunächst für die Dauer von 36 Monaten und soll zum 01.11.2026 beginnen. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragspartner drei Monate vor Ablauf des regulären Vertragsendes gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet spätestens nach 48 Monaten. Derzeit wird den Mitarbeitenden bereits die Möglichkeit des Fahrradleasings durch Entgeltumwandlung angeboten. Der bestehende Rahmenleasingvertrag läuft zum 31.10.2026 aus.
Bei einem gleichbleibenden Wachstum des TK-Versichertenbestandes und der angenommenen Nachfrage nach Zusatzversicherungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung ergeben sich für die Laufzeit der Kooperation von 2027-2031 folgende Potenziale: - Aktueller Versichertenbestand: ca. 12,3 Mio. - Geschätzter Grundbestand im Jahr 2026 mit angenommenem Zusatzversicherungsbedarf: ca. 6.000.000 Versicherte (von aktuell 12,3 Mio. Bestandsversicherten) - Neukundenzugänge pro Jahr: ca. 150.000 - 200.000 Versicherte (mit angenommenen Zu-satzversicherungsbedarf) Die Anzahl der vermittelten TK-Versicherten sowie die zeitliche Verteilung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, die u. U. von der TK nicht beeinflusst werden können. Das Betriebsrisiko trägt der Kooperationspartner. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Schutz & Rettung Zürich (SRZ) beabsichtigen per 1. Januar 2027 die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung im Zusammenhang mit dem Flughafenbetrieb auf dem nichtöffentlichen Gelände des Flughafen Zürich (Airside) sowie der Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit dem Flughafenbetrieb (Landside) neu auszuschreiben.
Jeder geeignete Tankkartenemittent (nachfolgend TK-Emittent) kann einen Akzeptanzvertrag mit der Auftraggeberin schließen. Dabei ist der TK-Emittent dann geeignet, wenn er die von der Auftraggeberin vorgegebenen Zulassungskriterien erfüllt (s. Abschnitt III). Eine weitere Auswahlentscheidung etwa auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs findet nicht statt. Der Zulassungsantrag ist jederzeit möglich. Der Vertrag regelt die Akzeptanz von Legitimationsobjekten der TK-Emittenten in Form von Tankkarten, welche Zahlungen und Dienstleistungen in limitierten Netzen oder mit limitierter Produktpalette mit Fahrzeugbezug ermöglichen. Im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem dazugehörigen Merkblatt wird auf die Bereichsausnahme für Zahlungsinstrumente in einer limited range hingewiesen, wozu auch Tankkarten gezählt werden. Diese Definition wird hier angewandt, wobei zu beachten ist, dass nicht die Erfüllung der Bereichsausnahme an sich hier als Kriterium gilt. Bestandteile sind außer-dem die Abrechnung und die Abwicklung von Zahlungen mit den Tankkarten, die im Geschäftsbetrieb von der Auftraggeberin zur Begleichung von Forderungen geleistet werden. Derartige Forderungen sind nach der aktuellen Gesetzeslage insbesondere: - der Auftraggeberin gegenüber Kunden zustehende Aufwendungserstattungsansprüche gemäß §§ 669, 670 BGB, deren Höhe der von dem Kunden an das Bundesamt für Logistik und Mobilität zu entrichtenden Mautgebühr im Sinne von § 4 Abs. 6 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) entspricht, und öffentlich-rechtliche Stornierungsgebühren (nachfolgend "Stornierungsgebühr" genannt), - sonstige privatrechtliche Forderungen von der Auftraggeberin gegenüber Kunden für Leistungen, die die Auftraggeberin Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten anbietet (Forderungen für sog. mautnahe Zusatzleistungen), sofern der Kunde Inhaber oder berechtigter Nutzer einer Tankkarte ist und diese Tankkarte gegenüber der Auftraggeberin zur Begleichung der vorgenannten Forderungen als Zahlweise genutzt wird. Sollte sich der Aufgabenbereich der Auftraggeberin zukünftig erweitern, mit der Folge, dass daraus weitere Forderungen entstehen, so sollen auch diese vom o. g. Forderungskatalog umfasst sein. Nicht Gegenstand des Zulassungsverfahrens sind insbesondere der Einzug von Forderungen aus der Nacherhebung von Mautgebühren (§ 8 BFStrMG) und aus Bußgeldverfahren. Der TK-Emittent stellt für die Kunden die Möglichkeit bereit, die Zahlungen der o.g. Forderungen mittels Tankkarten vorzunehmen und garantiert nach zugesagter Haftungsanfrage bei Zahlungen mit diesen Karten die Begleichung des entsprechenden Geldbetrages an die Auftraggeberin. Der TK-Emittent hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Der TK-Emittent stellt für die Tankkartenbenutzer / Mautschuldner die Möglichkeit bereit, die Zahlung von Maut mittels der Tankkarte vorzunehmen und garantiert bei Zahlung mit dieser Karte die Auszahlung des entsprechenden Geldbetrags an die Auftraggeberin. - Es muss eine technische Anbindung an den Payment Service Provider der Auftraggeberin erfolgen. Der TK-Emittent hat dabei die Leistungen ohne zeitliche Unterbrechung zu erbringen und trägt dafür Sorge, dass insbesondere die folgenden Leistungsbestandteile jederzeit - mit Ausnahme vereinbarter Wartungszeiten - zur Verfügung stehen: - Entgegennahme und Beantwortung von Autorisierungsanfragen in Echtzeit - Entgegennahme und Beantwortung von Haftungsanfragen - Entgegennahme und Beantwortung von Abrechnungsdaten (Umsatzeinreichungen) - Bereitstellung von Zahlungsankündigungen (Avisen) Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin die Vergütung auf ein für alle TK-Emittenten einheitliches Vergütungsmodell stützen wird. Dieses setzt sich zusammen aus einer prozentualen Basisvergütung und einer variablen Vergütung pro abgerechnetem Kilometer. Es erfolgt eine zyklische Überprüfung der Konditionen. Sofern es zu einer Anpassung der Vergütung kommt, erfolgt diese ebenfalls für alle TK-Emittenten in gleicher Höhe. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt und einzelnen TK-Emittenten wird keine Exklusivität zugesichert. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung einer bestimmten Mindestabnahmemenge. Ferner behält sich die Auftraggeberin die jederzeitige Einstellung der Akzeptanz dieses Zahlungsmittels vor. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine Teilnahme als Antragstellergemeinschaft im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens nicht zulässig ist. Ergänzende Information zu den bereits veröffentlichten Bekanntmachungen hinsichtlich der Vergütung: Mit Gültigkeit zum 01.09.2024 gilt folgendes Serviceentgelt: - 1% des per Lastschrift eingezogenen Maut-Betrags - 0,00076 EUR pro abgerechnetem Kilometer die dem eingezogenen Maut-Betrag zugrunde liegen Die Rundung der Kilometer erfolgt pro Transaktion auf eine Nachkommastelle. Nicht bepreiste Kilometer (Transaktionswert Null Euro) werden nicht zur Provisionsberechnung herangezogen. Eine Preisanpassung kann - durch einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Auftraggeberin - alle 12 Monate, erstmalig zum 01.09.2025 erfolgen.
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