Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Reinigungs- und Hygienedienste. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
443 Ausschreibungen (Seite 1 von 45)
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung, die Sammlung und Übernahme der Abfälle, das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, die fach- und umweltgerechte Entsorgung, die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein), die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.03 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, - den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung, - die Sammlung und Übernahme der Abfälle, - das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, - die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, - die fach- und umweltgerechte Entsorgung, - die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein), - die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), - die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und - die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Genauere Angaben sind der C-01a_Zusätzliche Rahmenvertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.
Die Reinigung umfasst eine Grundfläche von 6.565,26 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsgesamtflächen von 286.409,09 m² Fußbodenfläche.
1 LE - Unterhaltsreinigung in der Henne-Kaserne und KBB in Erfurt
85x90 cm geschätzt ca. 2080 Stck. / max. 2100 Stck. 14-tägiger Wechsel geschätzt ca. 208 Stck. / max. 210 Stck. 28-tägiger Wechsel 85x150 cm geschätzt ca. 7280 Stck. / max. 7290 Stck. 14-tägiger Wechsel geschätzt ca. 988 Stck. / max. 990 Stck. 28-tägiger Wechsel 85x250 cm geschätzt ca. 1144 Stck. / max.1150 Stck. 14-tägiger Wechsel geschätzt ca. 208 Stck. / max. 210 Stck. 28-tägiger Wechsel 85x400 cm geschätzt ca. 624 Stck. / max. 630 Stck. 14-tägiger Wechsel geschätzt ca. 365 Stck. / max. 370 Stck. 28-tägiger Wechsel 90x120 cm geschätzt ca. 2808 Stck. / max. 2810 Stck. 14-tägiger Wechsel geschätzt ca. 156 Stck. / max. 160 Stck. 28-tägiger Wechsel 110x200 cm geschätzt ca. 4784 Stck. / max. 4790 Stck. 14-tägiger Wechsel geschätzt ca. 468 Stck. / max. 470 Stck. 28-tägiger Wechsel 110x400 cm geschätzt ca. 624 Stck. / max. 630 Stck. 14-tägiger Wechsel 120x180 cm geschätzt ca. 3328 Stck. / max. 3330 Stck. 14-tägiger Wechsel geschätzt ca. 468 Stck. / max. 470 Stck. 28-tägiger Wechsel 120x240 cm geschätzt ca. 1664 Stck. / max. 1670 Stck. 14-tägiger Wechsel 150x200 cm geschätzt ca. 6448 Stck. / max. 6450 Stck. 14-tägiger Wechsel geschätzt ca. 104 Stck. / max. 110 Stck. 28-tägiger Wechsel 150x250 cm geschätzt ca. 2392 Stck. / max. 2400 Stck. 14-tägiger Wechsel geschätzt ca. 364 Stck. / max. 370 Stck. 28-tägiger Wechsel 150x400 cm geschätzt ca. 2912 Stck. / max. 2920 Stck. 14-tägiger Wechsel geschätzt ca. 780 Stck. / max. 790 Stck. 28-tägiger Wechsel
Los 3: Unterhalts- und Grundreinigung - Berufsbildende Schulen Burgenlandkreis, Standort: Neidschützer Straße 1
Los 2 betrifft die Glas-/Rahmenreinigung. Die Fläche (lichtes Rohbaumaß, einseitig gemessen) beträgt ca. 3.725 m². Die Flächen sind zwei- bis viermal jährlich zu reinigen. Die Reinigungen erfolgen in der Regel und soweit nicht anders angegeben beidseitig.
Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Unterhaltsreinigung in dem Objekt Grundschule Appelhoff, Appelhoff 2, 22309 Hamburg ab dem 20.08.2026 unbefristet. Unterhaltsreinigung (UHR) im Sinne dieser Vergabe bedeutet die Reinigung der Gebäudeinnenflächen und der Einrichtungsgegenstände gemäß dem vertraglichen Reinigungsplan der FHH. Hiervon ausgenommen sind IT-Ausstattungen. Staub- und Spinnweben sind bis Deckenhöhe max. 3,50 m zu entfernen. Für Reinigungsarbeiten über 1,80 m sind ggf. Hilfsmittel einzuplanen. Die Details der nachgefragten Leistung ergeben sich aus den beigefügten Vertragsunterlagen und dem technischen Leistungsverzeichnis (inkl. den Ergänzenden Regelungen).
Unterhalts- und Glasreinigung in folgendem städtischen Objekt: Objekt A: Gemeinschaftsunterkunft, Centa-Hafenbrädl-Str. 30, 81249 München Objekt B: XYZGemeinschaftsunterkunft, Centa-Hafenbrädl-Str. 30, 81249 München Reinigungsfläche Boden: 3685 m² Reinigungsfläche Glas: 1125 m²
Unterhalts- und Glasreinigung in folgendem städtischen Objekt: Objekt A: Gemeinschaftsunterkunft, Centa-Hafenbrädl-Str. 30, 81249 München Objekt B: XYZGemeinschaftsunterkunft, Centa-Hafenbrädl-Str. 30, 81249 München Reinigungsfläche Boden: 3685 m² Reinigungsfläche Glas: 1125 m²
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