Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.

47
Ausschreibungen aktiv
265
Ausschreibungen gesamt
2,5 Mio. €
Ø Auftragswert
Landkreis Osterholz
Top Auftraggeber (6) →

Bedarfsstellen Anlage 1 zur LB

Aktiv
Frist: 15.06.2026
Veröffentlicht: 11.05.2026
Brandenburgisches Oberlandesgericht
6.756.046 €

Es werden durch die Dienststellen, einschließlich deren Außenstellen, im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg folgende Postdienstleistungen in Anspruch genommen: a) die Beförderung von Postsendungen einschließlich der förmlichen Zustellungen nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln, im gesamten Bundesgebiet, b) die Übergabe von Postsendungen ins Ausland, c) Leerung der Postfächer bei der Deutschen Post AG und Anlieferung des Inhalts an die Dienststellen, soweit durch Dienststellen noch Postfächer betrieben werden und d) die Ablieferung von Inlands-Sendungen bei der Deutschen Post AG auf ausdrückliche Weisung der Dienststelle.

Bedarfstellen Anlage 2 zur LB

Aktiv
Frist: 15.06.2026
Veröffentlicht: 01.06.2026
Brandenburgisches Oberlandesgericht
6.246.212 €

Es werden durch die Dienststellen, einschließlich deren Außenstellen, im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg folgende Postdienstleistungen in Anspruch genommen: a) die Beförderung von Postsendungen einschließlich der förmlichen Zustellungen nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln, im gesamten Bundesgebiet, b) die Übergabe von Postsendungen ins Ausland, c) Leerung der Postfächer bei der Deutschen Post AG und Anlieferung des Inhalts an die Dienststellen, soweit durch Dienststellen noch Postfächer betrieben werden und d) die Ablieferung von Inlands-Sendungen bei der Deutschen Post AG auf ausdrückliche Weisung der Dienststelle.

PRO-2749036948 - Lot 2 - EIOPA and AMLA

Aktiv
Frist: 15.06.2026
Veröffentlicht: 15.05.2026
European Central Bank
932.596 €

Provision of Communication Services SIM Cards Lot 2 AMLA and EIOPA. In order to provide AMLA and EIOPA staff with a seamless, secure and resilient mobile communication environment, this tender brings together the full suite of services required for a modern mobility environment. It covers the provisioning and management of physical and digital SIM cards for AMLA and EIOPA devices, priority network access as mandated under German telecommunications legislation, and excellent in-house mobile coverage across premises. The scope further includes global mobile voice, SMS and data services, Wi Fi calling, along with the smooth replacement and migration of existing SIM cards (where applicable). Continuous 24/7 support, comprehensive reporting, telecommunication expense management, invoicing services, and the ability to block premium rate numbers ensure a robust and transparent service landscape. In addition, there shall be an option to restrict voice and data usage on ships and planes for specific SIM cards, while allowing such usage for designated AMLA and EIOPA key users as required and requested. The services to be procured therefore include: I. Provision of Mobile Voice and Data Communication Services: A. Access to cellular voice and data services with global coverage, with particular emphasis on Germany and Europe. B. Delivery and support of SIM Cards (physical SIM and digital SIM “eSIM”) . C. Provision of comprehensive usage reporting. D. Replacement and migration of existing AMLA and EIOPA SIM Cards, including all associated services required for both voice and data. II. Provision of Managed SIM Card Services (optional for AMLA and EIOPA/ mandatory to offer by Tenderer) III. Provision of Migration and Transition Services

Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)

Aktiv
Frist: 16.06.2026
Veröffentlicht: 08.05.2026
Hansestadt Herford

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. I.R.d. Lückenschluss-Programms gem. Ziff. 9.2 der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ i.d.F. der 2. Änderung vom 13.01.2025 ist das Hauptgebiet der betroffenen Kommune von besonderer Bedeutung, da die Antragstellung nur möglich ist, wenn ein gigabitfähiger Ausbau verbindliche zugesichert oder bereits erfolgt ist. Das Hauptgebiet der Kommune wird/wurde von einem Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen. Ein Telekommunikationsunternehmen hat durch eine Verbindlichkeitserklärung die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandnetzes zugesagt, welches Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen für jeden Anschluss in dem „Lückenschluss-Gebiet“ gewährleistet. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Diesbezüglich wird insbesondere auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in der Hansestadt Herford gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 504 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des nachfolgend benannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen (Ortsteilprinzip). Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“). Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. Die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Landes“). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.

Landkreises Fulda, Postdienstleistungen - Abholung und Zustellung von Briefsendungen im PLZ-Bereich 36 (Los 1)

Aktiv
Frist: 16.06.2026
Veröffentlicht: 05.05.2026
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Z...

Auf Grund der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main im Nachprüfungsverfahrens zum Az.:1300 V 045/25 wird das Vergabeverfahren auf den Stand vor Bekanntmachung zurückversetzt. Ausgeschrieben werden die Briefsendungen im PLZ-Bereich 36 aus dem Los 1 für den Zeitraum 01.09.2026 - 31.10.2027. Es handelt sich um die Abholung, Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 g und Zustellung der Sendungen im PLZ-Bereich 36 einschließlich Dialogpost. Nach Ablauf der 1. Vertragslaufzeit (01.09.2026 - 31.10.2027) besteht die Option zur automatischen einmaligen verlängert des Vertrags um weitere 24 Monate bis längstens zum 31.10.2029, sofern der Landkreis Fulda als Auftraggeber den Vertrag nicht bis 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet unabhängig davon nach Erreichung der bekanntgemachten Höchstmengen des Rahmenvertrags.

SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Rahmenvereinbarung Postdienstleistung

Aktiv
Frist: 16.06.2026
Veröffentlicht: 15.05.2026
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellsc...

Die Landeshauptstadt Schwerin (LHS), der Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) und verschiedene andere kommunale Verwaltungen haben den IT-Betrieb für ihre Verwaltungen ganzheitlich an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) ausgelagert, welche sich (im Rahmen einer Inhouse-Vergabe) zur Leistungserbringung der SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) als kommunalen IT-Dienstleister bedient. Mit über 280 Mitarbeitenden ist der kommunale Unternehmensverbund aus SIS & KSM der führende kommunale IT-Dienstleister in Westmecklenburg. Gesellschafter der SIS sind die Landeshauptstadt Schwerin (73,53 %) und die KSM (26,47 %). Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen ist die SIS. Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH im folgenden AG genannt, schreibt eine Rahmenvereinbarung über nachhaltige Abholung, Beförderung, Frankierung und Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung von Postsendungen unter Beachtung der Regelungen des Postgesetzes (PostG) sowie die Durchführung der förmlichen Zustellung, insbesondere im Sinne der §§ 61 f. PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesregierung Deutschland in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie während der Vertragslaufzeit geltenden Fassung aus. Ziel der Ausschreibung ist einen Anbieter zu finden, der die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen zuverlässig und von hoher Qualität umsetzt. Unter Beachtung der Regulierungsziele des § 2 PostG und den Vorgaben zur CO2-Neutralität wird eine umweltfreundliche und effiziente Lösung für Postdienstleistungen erwartet. Die nachhaltige Auftragsdurchführung soll zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimaschutz vorantreiben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die arbeitstägliche (montags - freitags) Abholung, Frankierung und Beförderung der postalischen Sendungen sowie deren Zustellung. Die Briefsendungen werden dem/der AN (im folgendem AN genannt) lediglich sortiert für die Beförderung, Frankierung und Zustellung bei der Abholung übergeben. Die Zustellung der Briefsendungen erfolgt werktäglich. Die Leistungserbringung muss zuverlässig und qualitativ hochwertig erfolgen.

2026-001-GK-OV europaweiten Vergabe von Postdienstleistungen des Landkreises Ludwigsburg, aus-genommen sind Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren

Aktiv
Frist: 17.06.2026
Veröffentlicht: 21.05.2026
Landkreis Ludwigsburg

Los 1: Postdienstleistungen des Landkreises Ludwigsburg, ausgenommen sind Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren gemäß Los 2 Los 1 umfasst die Abholung, Frankierung, die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Briefsendungen des Auftraggebers, ausgenommen sind die Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren. Höchstabnahmemenge Los 1 Für das Los 1 entnehmen Sie die jährliche Höchstabnahmemenge der Ziffer 3.2. der Leistungsbeschreibung Anlage 4 a. Summe geschätzte Menge pro Jahr Standard: 587.000 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Standard ca.: 705.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Kompakt: 100.300 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr ca. Kompakt: 120.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Groß: 96.000 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Groß ca.:115.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Maxi: 2.800 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Maxi ca.: 3.400 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Einschreiben: 5.200 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Einschreiben ca: 6.500 Stück

2026-001-GK-OV Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren

Aktiv
Frist: 17.06.2026
Veröffentlicht: 26.05.2026
Landkreis Ludwigsburg

Los 2: Postdienstleistungen Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren Los 2 umfasst die Abholung, Frankierung, ggf. Sortierung (Mahnungen), die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen (Abfallgebührenbescheide sowie Beilagen, Mahnungen und Serienbriefe) des Auftraggebers. Die Ab-stimmung mit dem Druckdienstleister zum Zwecke der Sortierung der Briefsendungen durch die Druckdienstleister sowie die Abstimmung zum Zwecke der Abholung der Briefsendungen ist ebenfalls Gegenstand der Leistung. Höchstabnahmemenge Los 2 Für das Los 2 entnehmen Sie die jährliche Höchstabnahmemenge der Ziffer 3.2. der Leistungsbeschreibung Anlage 4 b. Summe geschätzte Menge pro Jahr Standard: 96.356 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr ca. Standard: 115.627 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Kompakt : 252.356 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Kompakt ca: 302.827 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Groß: 430 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Groß ca: 516 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Int./Sonst.: 5 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Int./Sonst. ca.: 10 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Standard: 63.376 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Standard ca. 76.051 Stück

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Häufige Fragen zu Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen

Der CPV-Code 64214000 steht für "Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen". CPV (Common Procurement Vocabulary) ist das EU-weite Klassifizierungssystem für öffentliche Ausschreibungen. Es ermöglicht eine einheitliche Kategorisierung von Beschaffungsgegenständen in der gesamten EU.

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