Behörden und Eigenbetriebe schreiben Schulungen aus, wenn Mitarbeiter neue Fachverfahren, Softwareprodukte oder rechtliche Vorgaben beherrschen müssen. Gefragt sind Kurse zu Office-Anwendungen und Fachverfahren, zu Datenschutz oder Buchhaltung. Bildungsanbieter erhalten über Rahmenverträge eine planbare Auslastung für ihre Trainer.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Schulung-Vergaben veröffentlicht haben.
Kurse zu Office-Anwendungen, Fachverfahren und neu eingeführten IT-Systemen
Seminare zu Vergaberecht, Haushaltsrecht, Buchhaltung und Datenschutz
Vorbereitung auf anerkannte Abschlüsse und Pflichtnachweise im öffentlichen Dienst
Erstellung und Bereitstellung digitaler Lernmodule für die Verwaltung
IT-Schulungen vermitteln Beschäftigten der Verwaltung den Umgang mit Software, Fachverfahren und neuen Systemen, von Standardanwendungen über Fachanwendungen bis zur Sensibilisierung in der Informationssicherheit. Öffentliche Auftraggeber schreiben Schulungen als Dienstleistung aus, oft begleitend zu einer Systemeinführung oder als fortlaufendes Qualifizierungsangebot für viele Standorte. Verbreitet sind Rahmenvereinbarungen, aus denen Ämter einzelne Kurse, Formate und Termine abrufen. Oberhalb der Schwellenwerte wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben, unterhalb nach UVgO, kleinere Volumina teils über Direktauftrag. Nach der Bekanntmachung bewerten Auftraggeber Schulungskonzept, Didaktik, Trainerprofile und Preise. Der Zuschlag fällt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Formate sowie Schulungsunterlagen und Lernerfolgskontrollen in die Leistungsbeschreibung einfließen.
Schulungsleistungen werden als Dienstleistung nach VgV oberhalb und UVgO unterhalb der EU-Schwellenwerte vergeben. Anbieter belegen ihre Eignung über Referenzen vergleichbarer Schulungsmaßnahmen, die pädagogische und fachliche Qualifikation der Trainer sowie deren produktbezogene Zertifizierungen, etwa als autorisiertes Trainingscenter eines Herstellers. Häufig werden ein didaktisches Konzept, Musterunterlagen und Angaben zu Gruppengrößen und Räumen verlangt, bei Verwaltungsdaten zusätzlich DSGVO-Konformität. Da Qualität hier den Ausschlag gibt, wird meist nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gewertet, wobei Konzept und Trainerqualifikation oft höher zählen als der reine Tagessatz. Vertraglich reicht bei reinen Schulungen oft ein Dienstleistungsvertrag; bei enger Kopplung an eine Software kann die Schulung als Teilleistung in den EVB-IT geregelt sein.
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Ausgeschrieben werden vor allem Softwareschulungen zu Office und Fachverfahren, rechtliche Fortbildungen etwa zu Vergaberecht und Haushaltsrecht, Datenschutzunterweisungen sowie Zertifizierungskurse. Oft läuft die Vergabe als Rahmenvertrag über mehrere Jahre.
Schulungen vermitteln fachliches oder technisches Wissen, etwa den Umgang mit einer Software oder rechtliche Grundlagen. Training zielt stärker auf Verhaltensweisen und Handlungskompetenzen wie Kommunikation oder Führung. Beide werden meist getrennt ausgeschrieben.
Verlangt werden Qualifikationen und Referenzen der Dozenten, ein didaktisches Konzept sowie Erfahrungsnachweise mit vergleichbaren Zielgruppen. Häufig ist eine Zertifizierung nach AZAV oder DIN EN ISO 9001 gefordert.
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