Vergabeprozess

Elektronische Vergabe: E-Vergabe im öffentlichen Auftragswesen

Definition

Die elektronische Vergabe (E-Vergabe) bezeichnet die vollständig digitale Abwicklung öffentlicher Vergabeverfahren, von der Bekanntmachung über den Versand der Vergabeunterlagen und die Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung über spezielle Vergabeplattformen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2020 ist die E-Vergabe in Deutschland vollständig verpflichtend, sowohl ober- als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte müssen Angebote elektronisch eingereicht werden.
  • Die Angebotsabgabe erfolgt über zertifizierte Vergabeplattformen wie DTVP, subreport, AI Vergabemanager oder die Plattformen der Bundesländer.
  • Bieter benötigen in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene Signatur mit Textform, je nach Anforderung des Auftraggebers.

Definition und gesetzliche Grundlagen

Die elektronische Vergabe (E-Vergabe) ist die vollständig digitale Abwicklung öffentlicher Beschaffungsverfahren. Sie umfasst alle Verfahrensschritte, von der elektronischen Bekanntmachung über den digitalen Versand der Vergabeunterlagen und die elektronische Angebotsabgabe bis zur elektronischen Zuschlagsmitteilung.

Die gesetzlichen Grundlagen der E-Vergabe finden sich in mehreren Regelwerken:

Oberhalb der EU-Schwellenwerte:

  • § 97 Abs. 5 GWB: Grundsatz der elektronischen Kommunikation
  • § 9 VgV: Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation
  • § 10 VgV: Anforderungen an elektronische Mittel
  • § 11 VgV: Anforderungen an die Vergabeplattformen
  • § 53 VgV: Elektronische Angebotsabgabe

Unterhalb der EU-Schwellenwerte:

  • § 7 UVgO: Elektronische Kommunikation
  • § 38 UVgO: Elektronische Angebotsabgabe
  • Landesvergabegesetze mit eigenen E-Vergabe-Regelungen

Historische Entwicklung

Die E-Vergabe wurde schrittweise eingeführt:

  • 2016: Verpflichtung zur E-Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte für zentrale Beschaffungsstellen
  • 2018: Ausweitung auf alle öffentlichen Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte
  • 2020: Vollständige Pflicht auch unterhalb der EU-Schwellenwerte (mit landesrechtlichen Übergangsfristen)

Die treibende Kraft hinter der E-Vergabe ist die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU, die alle Mitgliedstaaten zur Einführung der elektronischen Vergabe verpflichtete. Ziele sind die Steigerung der Transparenz, die Reduzierung von Bürokratie und die Förderung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs.

Heute ist die E-Vergabe in Deutschland Standard. Papierbasierte Vergabeverfahren sind nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonderen Sicherheitsanforderungen oder wenn die Leistung nicht elektronisch übermittelt werden kann (z.B. physische Modelle).

Vergabeplattformen im Überblick

Die elektronische Vergabe erfolgt über zertifizierte Vergabeplattformen (auch: eVergabe-Portale). Diese sind technische Infrastrukturen, die den gesamten Vergabeprozess digital abbilden.

Bundesweite Vergabeplattformen

  • DTVP (Deutsches Vergabeportal): Die größte Vergabeplattform Deutschlands, betrieben von der Bundesdruckerei. Hier veröffentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen. Bieter können kostenlos nach Ausschreibungen suchen und Angebote abgeben.
  • subreport ELViS: Weit verbreitete Plattform, besonders bei kommunalen Auftraggebern. Bietet umfangreiche Such- und Filterfunktionen.
  • AI Vergabemanager: Plattform der Administration Intelligence AG, besonders verbreitet in Süddeutschland.
  • bund.de: Zentrale Bekanntmachungsplattform für Bundesvergaben.

Landesspezifische Plattformen

Bundesland
Plattform
Nordrhein-Westfalen
Vergabemarktplatz NRW
Bayern
Vergabeplattform Bayern
Baden-Württemberg
Vergabeportal BW
Niedersachsen
Vergabe.Niedersachsen
Hessen
HAD (Hessische Ausschreibungsdatenbank)
Berlin/Brandenburg
Vergabeplattform des Landes Berlin
Sachsen
eVergabe.de Sachsen

Funktionsumfang einer Vergabeplattform

Moderne Vergabeplattformen bieten:

  • Bekanntmachungsveröffentlichung: Automatische Weiterleitung an TED (EU) und nationale Portale
  • Unterlagenbereitstellung: Verschlüsselter Download der Vergabeunterlagen
  • Bieterkommunikation: Fragen und Antworten, Nachforderungen, Mitteilungen
  • Angebotsabgabe: Verschlüsselte Übermittlung mit Signatur
  • Angebotsöffnung: Digitale Submissionsprotokolle
  • Vergabeakte: Vollständige elektronische Dokumentation

Herausforderung: Plattformvielfalt

Die größte Herausforderung für Bieter ist die Fragmentierung: Es gibt keine einheitliche nationale Plattform, sondern dutzende verschiedene Portale. Bieter müssen sich bei mehreren Plattformen registrieren und verschiedene Benutzeroberflächen bedienen. Hier helfen Aggregatoren wie Bidfix, die Ausschreibungen plattformübergreifend bündeln.

Digitale Signatur und Verschlüsselung

Die elektronische Signatur ist ein zentrales Element der E-Vergabe und sorgt für Authentizität, Integrität und Verbindlichkeit der elektronisch übermittelten Angebote.

Signaturarten im Vergaberecht

Das Vergaberecht kennt verschiedene Signaturstufen gemäß der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014:

  1. Einfache elektronische Signatur: Eingescannte Unterschrift oder Namensangabe am Ende eines Dokuments. Im Vergaberecht in der Regel nicht ausreichend.
  1. Fortgeschrittene elektronische Signatur: Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, ermöglicht die Identifizierung und ist mit den Daten verbunden, sodass nachträgliche Änderungen erkennbar sind. In vielen Vergabeverfahren akzeptiert.
  1. Qualifizierte elektronische Signatur (qeS): Die höchste Stufe, basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt. Der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Welche Signatur wird verlangt?

Seit der VgV-Reform ist die qualifizierte elektronische Signatur nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Stattdessen können Auftraggeber wählen:

  • Textform (§ 126b BGB): Nennung des Erklärenden am Ende des Dokuments, die einfachste Variante
  • Fortgeschrittene Signatur: Ein Mittelweg zwischen Einfachheit und Sicherheit
  • Qualifizierte elektronische Signatur: Wird nur noch von einigen Auftraggebern verlangt

Die Vergabeunterlagen geben an, welche Signaturform gefordert ist. Prüfen Sie dies vor der Angebotsabgabe.

Bezugsquellen für qualifizierte Signaturen

Wenn eine qeS erforderlich ist, können Sie diese bei folgenden Anbietern beziehen:

  • Bundesdruckerei (D-Trust): Signaturkarte mit Kartenlesegerät
  • sign-me (Bundesdruckerei): Fernsignatur ohne Kartenlesegerät
  • Telesec (Deutsche Telekom): Signaturkarte
  • Verschiedene EU-Anbieter, deren Signaturen in Deutschland anerkannt werden

Die Beschaffung einer qeS dauert in der Regel 1-2 Wochen, kümmern Sie sich rechtzeitig darum, nicht erst wenn eine Ausschreibung läuft.

Verschlüsselung der Angebote

Alle seriösen Vergabeplattformen verschlüsseln die Angebote automatisch:

  • Das Angebot wird beim Upload mit einem Plattformschlüssel verschlüsselt
  • Erst zum Zeitpunkt der Submission (Angebotsöffnung) wird die Entschlüsselung freigeschaltet
  • Kein Mitarbeiter des Auftraggebers kann das Angebot vor dem offiziellen Eröffnungstermin einsehen
  • Diese Verschlüsselung gewährleistet die Vertraulichkeit und den Wettbewerb

Vorteile der E-Vergabe für Bieter

Die Umstellung auf elektronische Vergabe hat für Bieter zahlreiche Vorteile gebracht, die über die bloße Digitalisierung von Papierformularen hinausgehen.

Effizienz und Zeitersparnis

  • Kein Postweg: Angebote müssen nicht mehr gedruckt, gebunden und per Kurier verschickt werden. Das spart Zeit, Porto und vermeidet das Risiko verspäteter Zustellung.
  • Sofortige Verfügbarkeit: Vergabeunterlagen stehen unmittelbar nach Bekanntmachung zum Download bereit, kein Warten auf den Postversand.
  • 24/7-Verfügbarkeit: Bieter können Unterlagen abrufen und Angebote hochladen, wann es ihnen passt, auch außerhalb der Geschäftszeiten.
  • Parallele Bearbeitung: Mehrere Teammitglieder können gleichzeitig an den digitalen Unterlagen arbeiten.

Transparenz und Rechtssicherheit

  • Nachweisbare Kommunikation: Alle Bieterfragen, Nachforderungen und Mitteilungen sind auf der Plattform dokumentiert und zeitlich nachvollziehbar.
  • Eingangsbestätigung: Der Zeitpunkt der Angebotsabgabe wird sekundengenau dokumentiert, kein Streit über verspätete Zustellung.
  • Änderungsverfolgung: Wenn der Auftraggeber die Vergabeunterlagen ändert, werden Bieter automatisch benachrichtigt.
  • Digitale Vergabeakte: Alle Verfahrensschritte sind vollständig dokumentiert, was im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Beweisführung erleichtert.

Kosteneinsparungen

  • Druck- und Versandkosten: Entfallen vollständig, bei umfangreichen Angeboten mit hunderten Seiten eine erhebliche Ersparnis.
  • Reisekosten: Keine Anreise zur physischen Angebotsabgabe oder Submission mehr erforderlich.
  • Archivierung: Digitale Angebote benötigen keinen physischen Lagerraum.

Wettbewerbsvorteile durch Digitalisierung

  • Überregionale Teilnahme: Die E-Vergabe erleichtert die Teilnahme an Ausschreibungen in anderen Regionen, der physische Standort spielt keine Rolle mehr.
  • Marktübersicht: Vergabeplattformen und Aggregatoren wie Bidfix ermöglichen eine systematische Suche nach relevanten Ausschreibungen.
  • Schnellere Reaktion: Bieter können schneller auf neue Ausschreibungen reagieren und ihre Teilnahmeentscheidung fundierter treffen.

Herausforderungen nicht verschweigen

Trotz aller Vorteile gibt es Herausforderungen:

  • Technische Hürden: Kompatibilitätsprobleme mit Bietertools, Browser-Anforderungen, Signaturprobleme
  • Plattformvielfalt: Dutzende verschiedene Portale mit unterschiedlichen Benutzeroberflächen
  • Lernkurve: Mitarbeiter müssen im Umgang mit den Plattformen geschult werden
  • Internetabhängigkeit: Ohne stabile Internetverbindung keine Angebotsabgabe

Praxistipps für die erfolgreiche E-Vergabe-Teilnahme

Basierend auf den häufigsten Fehlerquellen und bewährten Vorgehensweisen finden Sie hier konkrete Handlungsempfehlungen für die elektronische Angebotsabgabe.

Technische Vorbereitung

  • Registrierung: Registrieren Sie sich bei allen relevanten Vergabeplattformen proaktiv, nicht erst, wenn eine interessante Ausschreibung erscheint. Die Registrierung kann einige Tage dauern.
  • Bietertool testen: Installieren und testen Sie die Bietertools der gängigen Plattformen vorab. Führen Sie einen Testupload durch, wenn die Plattform diese Möglichkeit bietet.
  • Signatur beschaffen: Besorgen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur, auch wenn nicht jedes Verfahren sie verlangt, im Bedarfsfall haben Sie keine Zeit für die Beschaffung.
  • IT-Infrastruktur prüfen: Aktuelle Browser, ausreichende Upload-Geschwindigkeit, Firewall-Einstellungen (manche Plattformen verwenden spezielle Ports).

Organisatorische Maßnahmen

  • Verantwortlichkeiten klären: Bestimmen Sie einen E-Vergabe-Beauftragten, der für die technische Abwicklung zuständig ist und die Plattformen kennt.
  • Vertretungsregelung: Was passiert, wenn der Hauptverantwortliche am Tag der Angebotsabgabe krank ist? Stellen Sie sicher, dass mindestens zwei Personen die Zugangsdaten kennen und das Bietertool bedienen können.
  • Fristenmanagement: Pflegen Sie einen Kalender mit allen Abgabefristen. Planen Sie die Angebotsabgabe mindestens einen Arbeitstag vor Fristablauf.
  • Checkliste erstellen: Erstellen Sie eine standardisierte Checkliste für die Angebotsabgabe, Vollständigkeit der Unterlagen, Signatur, Upload, Eingangsbestätigung.

Häufige Fehler vermeiden

  • Fristüberschreitung: Der häufigste und folgenschwerste Fehler. Das System schließt den Upload automatisch bei Fristablauf, es gibt keine Kulanz.
  • Falsches Dateiformat: Manche Plattformen akzeptieren nur bestimmte Formate (PDF, GAEB bei Bauleistungen). Prüfen Sie die Anforderungen.
  • Zu große Dateien: Beachten Sie die maximale Dateigröße (oft 50-100 MB pro Datei). Komprimieren Sie große Dokumente.
  • Fehlende Signatur: Wenn eine Signatur gefordert ist und fehlt, wird das Angebot ausgeschlossen, auch wenn der Inhalt einwandfrei ist.
  • Veraltetes Bietertool: Halten Sie die Software aktuell, veraltete Versionen können zu Kompatibilitätsproblemen führen.

Unterstützung nutzen

  • Die meisten Plattformen bieten Hotlines und FAQs für technische Probleme
  • Bidfix hilft Ihnen, Ausschreibungen plattformübergreifend zu finden und die Anforderungen systematisch zu analysieren
  • Branchenverbände bieten Schulungen zur E-Vergabe an
  • Die Vergabekammern berücksichtigen technische Probleme der Plattform bei der Beurteilung verspäteter Angebote, dokumentieren Sie alle technischen Störungen

FAQ

Ist die elektronische Vergabe in Deutschland verpflichtend?

Ja. Seit dem 1. Januar 2020 ist die E-Vergabe in Deutschland vollständig verpflichtend, sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. Alle öffentlichen Auftraggeber müssen Vergabeunterlagen elektronisch bereitstellen, und Bieter müssen ihre Angebote elektronisch einreichen. Papierbasierte Angebote werden nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen akzeptiert.

Brauche ich eine qualifizierte elektronische Signatur für die E-Vergabe?

Nicht unbedingt. Seit der VgV-Reform können Auftraggeber auch die einfache Textform (§ 126b BGB) oder eine fortgeschrittene elektronische Signatur akzeptieren. Welche Signaturform gefordert ist, steht in den Vergabeunterlagen. In der Praxis akzeptieren immer mehr Auftraggeber die Textform, was die Teilnahme erheblich vereinfacht. Dennoch empfiehlt es sich, eine qualifizierte Signatur als Backup zu haben.

Was passiert, wenn die Vergabeplattform kurz vor Fristablauf ausfällt?

Bei einem nachweisbaren Plattformausfall kann der Auftraggeber die Angebotsfrist verlängern. Bieter sollten den Ausfall sofort dokumentieren (Screenshots, Fehlermeldungen, Zeitstempel) und den Auftraggeber unverzüglich informieren. Die Vergabekammern haben in der Vergangenheit entschieden, dass ein Bieter bei einem technischen Plattformfehler nicht ausgeschlossen werden darf, wenn er den Ausfall nachweisen kann und unverzüglich reagiert hat.

Muss ich mich bei jeder Vergabeplattform einzeln registrieren?

Ja, leider gibt es in Deutschland keine einheitliche Bieter-ID, die plattformübergreifend gilt. Sie müssen sich bei jeder Vergabeplattform einzeln registrieren. Die Registrierung ist für Bieter in der Regel kostenlos. Es empfiehlt sich, sich proaktiv bei den wichtigsten Plattformen zu registrieren, um bei relevanten Ausschreibungen sofort handlungsfähig zu sein.

Kann ich ein elektronisch abgegebenes Angebot zurückziehen oder ändern?

Ja, bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot jederzeit zurückziehen, ändern oder ein neues Angebot abgeben. Die meisten Plattformen ermöglichen dies über eine Rücknahme-Funktion im Bietertool. Nach Fristablauf ist keine Änderung mehr möglich. Beachten Sie: Bei einer Änderung müssen Sie das gesamte Angebot neu hochladen und signieren, eine partielle Änderung einzelner Dokumente ist in der Regel nicht möglich.

Welche Vergabeplattform ist die beste für Bieter?

Es gibt keine 'beste' Plattform, die Wahl hängt davon ab, welche Plattform Ihre Zielauftraggeber nutzen. Das DTVP (Deutsches Vergabeportal) hat die größte Reichweite bundesweit. Für kommunale Auftraggeber ist subreport weit verbreitet. Manche Bundesländer haben eigene Plattformen (z.B. Vergabemarktplatz NRW). Statt sich auf eine Plattform zu beschränken, empfiehlt es sich, einen Aggregator wie Bidfix zu nutzen, der Ausschreibungen plattformübergreifend bündelt.

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