Vergabedokumente

Leistungsverzeichnis: Aufbau, Positionsarten und Praxistipps für Bieter

Definition

Das Leistungsverzeichnis (LV) ist die detaillierte, positionsweise Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen in einer Ausschreibung. Es bildet die Grundlage für die Angebotskalkulation und ist Teil der Vergabeunterlagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Leistungsverzeichnis beschreibt alle zu erbringenden Leistungen positionsweise mit Menge, Einheit und Leistungsbeschreibung und bildet die Grundlage für die Angebotskalkulation.
  • Es wird zwischen konstruktiver Leistungsbeschreibung (mit detailliertem LV) und funktionaler Leistungsbeschreibung (mit Leistungsprogramm) unterschieden.
  • Das GAEB-Format (XML-basiert) ist der Standard für den elektronischen Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen im Bauwesen.

Was ist ein Leistungsverzeichnis?

Das Leistungsverzeichnis (LV) ist das zentrale Dokument einer Ausschreibung, in dem alle zu erbringenden Leistungen einzeln, positionsweise und mengenmäßig beschrieben werden. Es dient als Grundlage für die Kalkulation der Angebotspreise und wird nach Zuschlagserteilung zum Bestandteil des Vertrags.

Das Leistungsverzeichnis ist Teil der Leistungsbeschreibung, die wiederum Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die rechtliche Grundlage für die Erstellung findet sich in § 31 VgV (Oberschwellenbereich), § 23 UVgO (Unterschwellenbereich) und § 7 VOB/A (Bauleistungen).

Eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung muss die Leistung eindeutig und erschöpfend beschreiben, sodass alle Bieter sie im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher kalkulieren können. Unklare oder unvollständige Leistungsverzeichnisse sind einer der häufigsten Gründe für Nachträge und Streitigkeiten während der Auftragsausführung.

Zwei Formen der Leistungsbeschreibung:

Das Vergaberecht unterscheidet zwischen zwei grundlegenden Formen:

  1. Konstruktive Leistungsbeschreibung (mit Leistungsverzeichnis): Jede einzelne Leistung wird detailliert mit Menge, Einheit und technischer Spezifikation beschrieben. Der Bieter kalkuliert Einheitspreise pro Position.
  1. Funktionale Leistungsbeschreibung (mit Leistungsprogramm): Die Leistung wird über das gewünschte Ergebnis oder die Funktion beschrieben, ohne die konkreten Ausführungsdetails vorzugeben. Der Bieter entwickelt selbst die technische Lösung und bietet einen Pauschalpreis an.

Die konstruktive Leistungsbeschreibung mit detailliertem LV ist im öffentlichen Bereich die häufigere Form, insbesondere bei Bauleistungen.

Aufbau und Struktur eines Leistungsverzeichnisses

Ein Leistungsverzeichnis folgt einer hierarchischen Struktur, die eine übersichtliche Gliederung der Leistungen ermöglicht.

Hierarchische Gliederung:

1. Lose: Bei größeren Ausschreibungen wird der Gesamtauftrag in Lose aufgeteilt (z. B. Los 1: Rohbauarbeiten, Los 2: Elektroinstallation)

2. Titel / Leistungsbereiche: Innerhalb eines Loses werden die Leistungen nach fachlichen Bereichen gruppiert (z. B. Titel 01: Erdarbeiten, Titel 02: Mauerarbeiten)

3. Positionen: Die einzelne Position ist die kleinste Einheit im LV und beschreibt eine konkrete Leistung

Aufbau einer LV-Position:

Jede Position enthält typischerweise:

  • Ordnungszahl (OZ): Eindeutige Nummerierung, z. B. 01.02.0030
  • Positionstext (Kurztext und Langtext): Beschreibung der Leistung
  • Menge: Die voraussichtliche Menge der Leistung
  • Einheit: Die Mengeneinheit (m, m², m³, Stk, kg, Std, psch)
  • Einheitspreis (EP): Vom Bieter einzutragender Preis pro Einheit
  • Gesamtpreis (GP): Menge multipliziert mit Einheitspreis

Beispiel einer LV-Position:

``` OZ 02.01.0010 Mauerwerk herstellen aus Kalksandstein KSL-R 12-1,4-12DF, Wanddicke 24 cm, in Dünnbettmörtel nach DIN EN 998-2, einschließlich Anschlussbewehrung und Horizontalabdichtung.

Menge: 185,00 m² EP: _______ EUR/m² GP: _______ EUR ```

Standardleistungsbücher:

Für Bauleistungen existieren Standardleistungsbücher (StLB), die vorgefertigte Leistungstexte für alle gängigen Bauleistungen enthalten. Die bekanntesten sind:

  • StLB-Bau: Für den Hochbau und Tiefbau
  • StLB-BauZ: Ergänzungswerk mit Zusatztexten
  • STLK: Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau

Positionsarten im Leistungsverzeichnis

Ein Leistungsverzeichnis kennt verschiedene Positionsarten, die sich in ihrer verbindlichkeit und Abrechnungsweise unterscheiden. Die Kenntnis dieser Positionsarten ist für Bieter von großer Bedeutung, da sie die Kalkulation und die spätere Vertragsausführung beeinflussen.

1. Normalposition (Grundposition)

Die Normalposition ist die Standardpositionsart. Die beschriebene Leistung ist Vertragsbestandteil und wird nach den tatsächlich ausgeführten Mengen zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet. Die im LV angegebene Menge ist ein Vordersatz (Schätzmenge), die tatsächliche Menge kann davon abweichen.

2. Bedarfsposition (Wahlposition)

Bedarfspositionen beschreiben Leistungen, die nur bei Bedarf abgerufen werden. Der Auftraggeber entscheidet während der Ausführung, ob die Leistung benötigt wird. Bedarfspositionen werden in der Angebotswertung nicht berücksichtigt, fließen also nicht in die Angebotssumme ein. Der Bieter muss sie dennoch bepreisen.

Beispiel: 'Bodenaustausch bei Antreffen nicht tragfähiger Bodenschichten'

3. Alternativposition

Alternativpositionen bieten eine alternative Ausführungsvariante zu einer Normalposition. Der Auftraggeber entscheidet vor Baubeginn, welche Variante ausgeführt wird. Alternativpositionen werden in der Wertung nicht oder alternativ berücksichtigt.

Beispiel: Grundposition: Bodenbelag Linoleum / Alternativposition: Bodenbelag Vinyl

4. Eventualposition (Zusatzposition)

Eventualpositionen beschreiben Leistungen, die möglicherweise erforderlich werden. Sie ähneln den Bedarfspositionen, sind aber oft für vorhersehbare, aber nicht sichere Leistungen vorgesehen. Ob sie in die Wertung einfließen, bestimmt der Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen.

5. Pauschalposition

Bei Pauschalpositionen wird die Leistung nicht nach Mengen, sondern mit einem Pauschalpreis vergütet. Die Menge ist fest vereinbart und wird nicht nach tatsächlichem Aufmaß abgerechnet.

6. Stundenlohnposition

Stundenlohnpositionen werden für Leistungen verwendet, die sich nicht im Voraus mengenmäßig bestimmen lassen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden zu vereinbarten Stundensätzen.

Kalkulations-Tipp: Achten Sie genau darauf, welche Positionsarten in die Angebotswertung einfließen. Eine strategische Preisverschiebung zwischen Normal- und Bedarfspositionen (sog. Spekulationspreise) kann zum Ausschluss führen.

GAEB-Format: Elektronischer Datenaustausch

Das GAEB-Format (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) ist der in Deutschland etablierte Standard für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen zwischen Auftraggeber, Planer und Bieter.

Was ist GAEB?

GAEB ist ein XML-basiertes Datenaustauschformat, das den gesamten Lebenszyklus eines Leistungsverzeichnisses abbildet, von der Erstellung über die Angebotsphase bis zur Abrechnung. Es ermöglicht die automatisierte Verarbeitung von LV-Daten in Kalkulationsprogrammen.

GAEB-Austauschphasen:

Phase
Dateityp
Beschreibung
GAEB 83
.X83
LV zur Angebotsabgabe (ohne Preise)
GAEB 84
.X84
Angebot des Bieters (mit Preisen)
GAEB 85
.X85
Nebenangebot
GAEB 86
.X86
Auftragserteilung (Zuschlag)
GAEB 89
.X89
Mengenänderungen / Nachträge

Vorteile des GAEB-Formats:

  • Fehlervermeidung: Keine manuelle Übertragung von Positionstexten und Mengen
  • Zeitersparnis: Automatischer Import in Kalkulationssoftware
  • Standardisierung: Einheitliches Format über alle Projektbeteiligten
  • Rechensicherheit: Automatische Berechnung der Gesamtsummen

GAEB in der Praxis:

Die meisten öffentlichen Auftraggeber stellen das Leistungsverzeichnis als GAEB-X83-Datei zur Verfügung, entweder direkt oder über die Vergabeplattform. Bieter importieren die Datei in ihre AVA-Software (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung), kalkulieren die Einheitspreise und exportieren das bepreiste Angebot als GAEB-X84-Datei.

Gängige AVA-Programme, die GAEB unterstützen:

  • ORCA AVA
  • California.pro
  • Nevaris
  • BRZ
  • Merlin

Praxis-Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre AVA-Software die aktuelle GAEB-Version unterstützt. Ältere GAEB-Versionen (GAEB 90, GAEB 2000) werden teilweise noch verwendet, der aktuelle Standard ist GAEB DA XML (seit 2013).

Konstruktive vs. funktionale Leistungsbeschreibung

Die Wahl zwischen konstruktiver und funktionaler Leistungsbeschreibung hat weitreichende Auswirkungen auf das Vergabeverfahren und die Möglichkeiten der Bieter.

Konstruktive Leistungsbeschreibung (mit Leistungsverzeichnis):

Bei der konstruktiven Leistungsbeschreibung gibt der Auftraggeber die Ausführung im Detail vor. Jede einzelne Leistung wird positionsweise beschrieben, einschließlich der verwendeten Materialien, Verfahren und Normen.

Vorteile:

  • Hohe Vergleichbarkeit der Angebote
  • Klare Mengenermittlung und Abrechnung
  • Geringes Kalkulationsrisiko für den Bieter
  • Einfache Nachtragsverwaltung bei Mengenabweichungen

Nachteile:

  • Kein Raum für innovative Lösungsansätze des Bieters
  • Aufwändige Erstellung durch den Planer
  • Risiko unvollständiger oder fehlerhafter Beschreibungen liegt beim Auftraggeber

Funktionale Leistungsbeschreibung (mit Leistungsprogramm):

Bei der funktionalen Leistungsbeschreibung definiert der Auftraggeber das gewünschte Ergebnis oder die Funktion, ohne die konkreten Ausführungsdetails vorzugeben. Der Bieter entwickelt die technische Lösung selbst.

Vorteile:

  • Raum für innovative und wirtschaftliche Lösungen
  • Bieter kann seine Fachkompetenz einbringen
  • Geeignet für komplexe Leistungen, die sich nicht vollständig beschreiben lassen

Nachteile:

  • Schwierigere Vergleichbarkeit der Angebote
  • Höheres Kalkulationsrisiko für den Bieter
  • Aufwändigere Angebotsbewertung durch den Auftraggeber

Wann wird welche Form eingesetzt?

  • Konstruktiv: Standardbauleistungen, klar definierbare Liefer- und Dienstleistungen
  • Funktional: Komplexe Gesamtleistungen, Generalunternehmeraufträge, innovative Beschaffungen, PPP-Projekte

Das Vergaberecht schreibt keine bestimmte Form vor, sondern überlässt die Wahl dem Auftraggeber. Im Bereich der VOB/A ist die konstruktive Leistungsbeschreibung der Regelfall (§ 7 Abs. 1 VOB/A).

Praxistipps für Bieter

Die korrekte Bearbeitung des Leistungsverzeichnisses ist entscheidend für ein erfolgreiches Angebot. Hier die wichtigsten Empfehlungen:

1. LV vollständig und sorgfältig prüfen

Bevor Sie mit der Kalkulation beginnen:

  • Lesen Sie alle Positionen vollständig durch
  • Prüfen Sie die Mengenansätze auf Plausibilität (Vergleich mit Plänen)
  • Identifizieren Sie fehlende Positionen, die für eine vollständige Ausführung erforderlich wären
  • Achten Sie auf Widersprüche zwischen LV, Baubeschreibung und Plänen

2. Alle Positionen bepreisen

Ein häufiger Ausschlussgrund ist die fehlende Bepreisung einzelner Positionen:

  • Jede Normalposition muss einen Einheitspreis enthalten
  • Auch Bedarfs- und Eventualpositionen müssen bepreist werden
  • 0,00 Euro als Preis ist in der Regel zulässig, aber eine leere Zelle gilt als fehlende Preisangabe

3. Bieterfragen stellen

Bei Unklarheiten haben Sie das Recht und die Pflicht, Bieterfragen zu stellen:

  • Formulieren Sie Fragen präzise und mit Bezug auf die betroffene Position
  • Stellen Sie Fragen frühzeitig, damit die Antworten rechtzeitig vor Angebotsende vorliegen
  • Die Antworten werden allen Bietern zugänglich gemacht und werden Teil der Vergabeunterlagen

4. Spekulationspreise vermeiden

Die bewusste Verschiebung von Preisen zwischen Positionen (z. B. überhöhte Einheitspreise bei Positionen mit erwarteter Mengenerhöhung) kann als unzulässiges Spekulationsangebot gewertet und ausgeschlossen werden.

5. Nebenleistungen beachten

Bei Bauleistungen definiert die VOB/C (ATV), welche Leistungen als Nebenleistungen im Einheitspreis enthalten sein müssen und welche als besondere Leistungen gesondert vergütet werden. Eine fehlerhafte Zuordnung führt zu Kalkulationsfehlern.

6. GAEB-Datei korrekt ausfüllen

  • Importieren Sie die GAEB-X83-Datei in Ihre AVA-Software
  • Füllen Sie ausschließlich die Preisfelder aus, ändern Sie keine Texte oder Mengen
  • Exportieren Sie das Angebot als GAEB-X84-Datei
  • Prüfen Sie die exportierte Datei auf Vollständigkeit und Lesbarkeit

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung?

Die Leistungsbeschreibung ist der Oberbegriff für die Beschreibung der zu erbringenden Leistung. Das Leistungsverzeichnis (LV) ist eine spezifische Form der Leistungsbeschreibung, bei der die Leistung positionsweise mit Mengen und Einheiten aufgegliedert wird (konstruktive Leistungsbeschreibung). Die Alternative ist die funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm, bei der das gewünschte Ergebnis beschrieben wird.

Was passiert, wenn ich eine Position im LV nicht bepreise?

Eine fehlende Preisangabe bei einer Normalposition führt in der Regel zum Ausschluss des Angebots, da das Angebot als unvollständig gilt. Bei Bedarfs- und Eventualpositionen kann die Handhabung je nach Vergabestelle unterschiedlich sein. Grundsätzlich sollten Sie alle Positionen bepreisen, auch wenn der Einheitspreis 0,00 Euro beträgt.

Was ist das GAEB-Format?

GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) ist das standardisierte, XML-basierte Datenaustauschformat für Leistungsverzeichnisse im Bauwesen. Es ermöglicht den elektronischen Austausch von LV-Daten zwischen Auftraggeber, Planer und Bieter. Die wichtigsten Dateitypen sind GAEB X83 (LV ohne Preise) und GAEB X84 (bepreistes Angebot).

Was ist eine Bedarfsposition?

Eine Bedarfsposition beschreibt eine Leistung, die nur bei Bedarf abgerufen wird. Der Auftraggeber entscheidet während der Ausführung, ob die Leistung benötigt wird. Bedarfspositionen werden zwar vom Bieter bepreist, fließen aber in der Regel nicht in die Angebotswertung ein. Typisches Beispiel: Bodenaustausch bei unerwartet schlechten Bodenverhältnissen.

Darf ich als Bieter Änderungen am Leistungsverzeichnis vornehmen?

Nein, Änderungen an den Positionen, Texten oder Mengen des Leistungsverzeichnisses sind grundsätzlich nicht zulässig und können zum Ausschluss führen. Der Bieter füllt ausschließlich die Preisfelder aus. Wenn Sie eine alternative Ausführung vorschlagen möchten, können Sie dies als Nebenangebot einreichen, sofern Nebenangebote in der Ausschreibung zugelassen sind.

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