Vergabedokumente

Auftragsbekanntmachung: Offizielle Veröffentlichung einer Ausschreibung

Definition

Die Auftragsbekanntmachung ist die offizielle Veröffentlichung eines öffentlichen Auftrags, mit der potenzielle Bieter über ein Vergabeverfahren informiert werden. Sie enthält alle wesentlichen Angaben zur Leistung, zu den Eignungsanforderungen und zum Verfahrensablauf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Auftragsbekanntmachung ist die formelle Veröffentlichung eines Vergabeverfahrens und der erste Schritt, um Bieter über einen öffentlichen Auftrag zu informieren.
  • Oberhalb der EU-Schwellenwerte erfolgt die Bekanntmachung verpflichtend über TED (Tenders Electronic Daily), unterhalb genügt eine nationale Veröffentlichung.
  • Seit Oktober 2023 müssen alle EU-weiten Bekanntmachungen im neuen eForms-Format erstellt werden, das die bisherigen Standardformulare ablöst.

Was ist eine Auftragsbekanntmachung?

Die Auftragsbekanntmachung ist die offizielle, standardisierte Veröffentlichung eines öffentlichen Vergabeverfahrens. Sie bildet den formalen Startpunkt eines Ausschreibungsprozesses und dient dazu, potenzielle Bieter über den geplanten Auftrag zu informieren. Ohne eine ordnungsgemäße Bekanntmachung kann ein Vergabeverfahren anfechtbar oder sogar nichtig sein.

Die Bekanntmachung erfüllt mehrere zentrale Funktionen:

  1. Transparenz: Sie stellt sicher, dass alle interessierten Unternehmen gleichzeitig über die Ausschreibung informiert werden
  2. Wettbewerb: Durch die breite Veröffentlichung wird ein möglichst großer Bieterkreis angesprochen
  3. Gleichbehandlung: Alle potenziellen Bieter erhalten dieselben Informationen zum selben Zeitpunkt
  4. Dokumentation: Die Bekanntmachung schafft einen verbindlichen Nachweis über den Beginn des Verfahrens

Die rechtlichen Grundlagen der Auftragsbekanntmachung finden sich im § 37 VgV für den Oberschwellenbereich und in § 28 UVgO für den Unterschwellenbereich. Im Baubereich regelt die VOB/A die Bekanntmachungspflichten.

Die Auftragsbekanntmachung ist von anderen Bekanntmachungsarten zu unterscheiden: Die Vorinformation geht der eigentlichen Ausschreibung voraus, die Ex-post-Bekanntmachung informiert über den bereits erteilten Zuschlag. Die Auftragsbekanntmachung selbst markiert den Beginn des eigentlichen Vergabeverfahrens.

Pflichtinhalte einer Auftragsbekanntmachung

Die Auftragsbekanntmachung muss eine Reihe von Pflichtangaben enthalten, damit Bieter beurteilen können, ob der Auftrag für sie relevant ist und ob sie die Anforderungen erfüllen. Die konkreten Pflichtinhalte ergeben sich aus § 37 VgV in Verbindung mit der EU-Durchführungsverordnung 2019/1780 (eForms).

Wesentliche Pflichtangaben:

1. Angaben zum Auftraggeber:

  • Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers
  • Kontaktdaten der zuständigen Vergabestelle
  • Art des öffentlichen Auftraggebers (Bund, Land, Kommune, sonstige)
  • Haupttätigkeit des Auftraggebers

2. Angaben zum Auftragsgegenstand:

  • Bezeichnung und Beschreibung des Auftrags
  • CPV-Code (Common Procurement Vocabulary), die standardisierte Klassifizierung des Auftragsgegenstands
  • Geschätzter Auftragswert (optional, aber empfohlen)
  • Ort der Leistungserbringung (NUTS-Code)
  • Aufteilung in Lose und Angabe, ob Angebote für einzelne, mehrere oder alle Lose abgegeben werden können

3. Verfahrensinformationen:

  • Verfahrensart: Offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog oder Innovationspartnerschaft
  • Angabe, ob ein Rahmenvertrag geschlossen werden soll
  • Hinweis auf die Möglichkeit von Nebenangeboten
  • Angabe, ob das Verfahren beschleunigt durchgeführt wird

4. Eignungsanforderungen:

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mindestumsatz, Versicherung)
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen, Personal, Ausstattung)
  • Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB

5. Zuschlagskriterien:

  • Kriterien für die Bewertung der Angebote
  • Gewichtung der einzelnen Kriterien
  • Angabe, ob nur der Preis oder das beste Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidend ist

6. Fristen:

  • Frist für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
  • Bindefrist der Angebote
  • Voraussichtlicher Beginn der Leistung

7. Sonstige Angaben:

  • Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren (Vergabekammer)
  • Angaben zu Unteraufträgen
  • Angaben zu E-Vergabe und elektronischer Kommunikation

Veröffentlichung: TED und nationale Plattformen

Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erfolgt je nach Auftragswert auf unterschiedlichen Plattformen.

Oberschwellenbereich: TED (Tenders Electronic Daily)

Für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die Veröffentlichung auf TED verpflichtend. TED ist die offizielle Bekanntmachungsplattform der Europäischen Union und wird vom Amt für Veröffentlichungen der EU betrieben.

Wichtige Fakten zu TED:

  • Erreichbar unter ted.europa.eu
  • Pro Jahr werden über 700.000 Bekanntmachungen aus allen EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht
  • Das Gesamtvolumen der auf TED veröffentlichten Aufträge beträgt rund 670 Milliarden Euro jährlich
  • Bekanntmachungen werden in alle EU-Amtssprachen übersetzt (zumindest die Kernfelder)
  • Die Veröffentlichung auf TED ist kostenfrei

Ablauf der TED-Veröffentlichung:

  1. Der Auftraggeber erstellt die Bekanntmachung im vorgeschriebenen eForms-Format
  2. Die Bekanntmachung wird über die nationale Vergabeplattform oder direkt an TED übermittelt
  3. TED veröffentlicht die Bekanntmachung innerhalb von 5 Tagen nach Absendung
  4. Die nationale Veröffentlichung darf nicht vor der TED-Veröffentlichung erfolgen (Prioritätsregel nach § 40 VgV)

Unterschwellenbereich: Nationale Plattformen

Unterhalb der EU-Schwellenwerte erfolgt die Veröffentlichung auf nationalen Plattformen. Ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto besteht eine Veröffentlichungspflicht in Internetportalen. Relevante Plattformen in Deutschland:

  • bund.de: Ausschreibungen des Bundes
  • Vergabe.NRW, Vergabe.Bayern, eVergabe.de: Länderspezifische Plattformen
  • Deutsches Ausschreibungsblatt: Überregionale Veröffentlichung
  • Kommunale Amtsblätter: Lokale Bekanntmachung

Für Bieter empfiehlt sich die Nutzung übergreifender Suchplattformen wie Bidfix, die Bekanntmachungen aus verschiedenen Quellen bündeln und eine gezielte Suche nach relevanten Ausschreibungen ermöglichen.

Bekanntmachung bei Bauleistungen:

Für Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwerts regelt § 12 VOB/A die Bekanntmachung. Bei öffentlicher Ausschreibung ist eine Veröffentlichung auf Internetportalen oder in Tageszeitungen vorgeschrieben.

eForms: Das neue Bekanntmachungsformat der EU

Seit dem 25. Oktober 2023 müssen alle EU-weiten Auftragsbekanntmachungen im neuen eForms-Format erstellt werden. eForms löst die bisherigen Standardformulare (Anhang II der Richtlinie 2014/24/EU) ab und standardisiert die Bekanntmachung europaweit.

Was ändert sich mit eForms?

  • Strukturierte Daten: Alle Angaben werden in einem einheitlichen, maschinenlesbaren Format erfasst
  • Mehr Detailtiefe: eForms erfasst deutlich mehr Informationen als die bisherigen Formulare, insbesondere zu Nachhaltigkeit, Innovation und KMU-Beteiligung
  • Bessere Durchsuchbarkeit: Bieter können Bekanntmachungen gezielter nach relevanten Kriterien filtern
  • Automatisierte Verarbeitung: Die strukturierten Daten ermöglichen eine automatisierte Auswertung und Weiterverarbeitung

Umsetzung in Deutschland:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die deutschen eForms-Spezifikationen (eForms-DE) veröffentlicht, die nationale Besonderheiten berücksichtigen. Die Vergabeplattformen des Bundes und der Länder wurden entsprechend angepasst.

Für Auftraggeber bedeutet die Umstellung auf eForms einen höheren Detaillierungsgrad bei der Erstellung der Bekanntmachung. Für Bieter bieten eForms den Vorteil einer besseren Vergleichbarkeit und gezielteren Suche nach passenden Ausschreibungen.

Die eForms-Umsetzung betrifft nicht nur die Auftragsbekanntmachung, sondern alle Bekanntmachungstypen: Vorinformation, Auftragsbekanntmachung, Ex-post-Bekanntmachung und Berichtigungsbekanntmachungen.

Fristen und Zeitplanung

Die korrekte Einhaltung der Fristen ist ein kritischer Aspekt der Auftragsbekanntmachung. Sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter gelten verbindliche zeitliche Vorgaben.

Mindestfristen im Oberschwellenbereich (VgV):

Verfahrensart
Teilnahmefrist
Angebotsfrist
Offenes Verfahren
-
35 Tage
Nicht offenes Verfahren
30 Tage
30 Tage
Verhandlungsverfahren
30 Tage
30 Tage
Wettbewerblicher Dialog
30 Tage
-

Fristverkürzungen sind möglich, wenn:

  • Eine Vorinformation mindestens 35 Tage vor der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht wurde: Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage (offenes Verfahren) bzw. 10 Tage (nicht offenes Verfahren)
  • Der Auftraggeber die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert: Weitere Verkürzung um 5 Tage möglich
  • Dringlichkeit nachgewiesen wird (beschleunigtes Verfahren): Teilnahmefrist 15 Tage, Angebotsfrist 10 Tage

Fristberechnung:

Die Fristen beginnen am Tag nach der Absendung der Bekanntmachung an TED (nicht am Tag der Veröffentlichung auf TED). Die Berechnung erfolgt nach der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71.

Unterschwellenbereich:

Im Unterschwellenbereich gibt es keine verbindlichen Mindestfristen. Der Auftraggeber muss jedoch angemessene Fristen setzen, die den Bietern ausreichend Zeit zur Angebotserstellung geben. In der Praxis betragen die Angebotsfristen meist 2 bis 4 Wochen.

Praxis-Tipp für Bieter:

Überwachen Sie neue Bekanntmachungen täglich, denn je früher Sie eine Ausschreibung identifizieren, desto mehr Zeit bleibt für die Angebotserstellung. Automatisierte Suchprofile auf Vergabeplattformen und Bidfix helfen, keine relevante Bekanntmachung zu verpassen.

Bekanntmachungsarten im Vergabeverfahren

Die Auftragsbekanntmachung ist nur eine von mehreren Bekanntmachungsarten, die im Laufe eines Vergabeverfahrens veröffentlicht werden können. Ein Überblick über die verschiedenen Typen und ihren Zusammenhang:

1. Vorinformation (§ 38 VgV)

Die Vorinformation ist eine freiwillige Vorankündigung, die der eigentlichen Auftragsbekanntmachung vorausgeht. Sie informiert den Markt über geplante Beschaffungen und ermöglicht eine Verkürzung der Angebotsfristen.

2. Auftragsbekanntmachung (§ 37 VgV)

Die eigentliche Ausschreibungsbekanntmachung, mit der das Vergabeverfahren formal eingeleitet wird. Sie enthält alle verbindlichen Angaben zu Leistung, Anforderungen und Fristen.

3. Ex-ante-Ausschreibung (§ 135 Abs. 3 GWB)

Eine freiwillige Bekanntmachung vor einer Direktvergabe, die dem Auftraggeber zusätzlichen Rechtsschutz bietet.

4. Berichtigungsbekanntmachung

Wenn nach Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung Korrekturen notwendig werden, etwa bei fehlerhaften Angaben oder verlängerten Fristen, wird eine Berichtigungsbekanntmachung veröffentlicht.

5. Ex-post-Bekanntmachung (§ 39 VgV)

Nach Zuschlagserteilung informiert die Vergabebekanntmachung über das Ergebnis des Verfahrens: Wer den Zuschlag erhalten hat, zu welchem Preis und wie viele Angebote eingegangen sind.

6. Vorabinformation (§ 134 GWB)

Die Information der unterlegenen Bieter vor der Zuschlagserteilung. Diese ist kein öffentliches Bekanntmachungsdokument, sondern eine individuelle Mitteilung an die nicht berücksichtigten Bieter.

Die verschiedenen Bekanntmachungsarten bilden zusammen einen Informationszyklus, der Transparenz über den gesamten Vergabeprozess gewährleistet.

Praxistipps für Bieter

Die systematische Auswertung von Auftragsbekanntmachungen ist für Bieter der Schlüssel zu einer erfolgreichen Akquise im öffentlichen Sektor.

1. Suchstrategie entwickeln

Definieren Sie klare Suchkriterien für relevante Bekanntmachungen:

  • CPV-Codes: Identifizieren Sie die für Ihre Leistungen relevanten CPV-Codes und richten Sie entsprechende Suchprofile ein
  • Regionale Eingrenzung: Nutzen Sie NUTS-Codes, um Ausschreibungen in Ihrer Region zu finden
  • Auftragsvolumen: Filtern Sie nach Aufträgen, die zu Ihrer Unternehmensgröße passen
  • Verfahrensart: Bevorzugen Sie offene Verfahren, wenn Sie noch wenig Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen haben

2. Bekanntmachung strukturiert auswerten

Prüfen Sie bei jeder Bekanntmachung systematisch:

  • Erfüllen Sie alle Eignungsanforderungen? Fehlende Referenzen, zu geringe Umsätze oder fehlende Zertifikate führen zum Ausschluss
  • Passen die Zuschlagskriterien zu Ihren Stärken? Wenn der Preis zu 100 % gewichtet wird, müssen Sie preislich wettbewerbsfähig sein
  • Sind die Fristen realistisch? Planen Sie ausreichend Zeit für die Angebotsbearbeitung ein
  • Gibt es Lose? Prüfen Sie, ob Sie auf einzelne Lose bieten können, auch wenn der Gesamtauftrag zu groß ist

3. Frühzeitig reagieren

Nutzen Sie die gesamte verfügbare Angebotsfrist:

  • Laden Sie die Vergabeunterlagen am ersten Tag herunter
  • Stellen Sie Bieterfragen frühzeitig, da die Antworten allen Bietern zugänglich gemacht werden
  • Beginnen Sie sofort mit der Eignungsprüfung und Kalkulation

4. Fehler in der Bekanntmachung erkennen

Achten Sie auf mögliche Vergabefehler in der Bekanntmachung:

  • Diskriminierende Eignungsanforderungen (überhöhter Mindestumsatz, zu enge Referenzanforderungen)
  • Unklare oder widersprüchliche Zuschlagskriterien
  • Zu kurze Angebotsfristen
  • Fehlende Losaufteilung bei Aufträgen, die in Lose aufgeteilt werden könnten

Solche Fehler sollten Sie im Oberschwellenbereich unverzüglich rügen, um Ihre Rechte zu wahren.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Auftragsbekanntmachung und Vorinformation?

Die Vorinformation ist eine freiwillige Vorankündigung geplanter Beschaffungen, die vor der eigentlichen Ausschreibung veröffentlicht wird. Sie dient der frühzeitigen Marktinformation und ermöglicht eine Verkürzung der Angebotsfristen. Die Auftragsbekanntmachung hingegen ist die verbindliche Ausschreibung selbst, mit der das Vergabeverfahren offiziell eingeleitet wird und die alle Pflichtangaben enthält.

Wo werden Auftragsbekanntmachungen veröffentlicht?

Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen Auftragsbekanntmachungen auf TED (Tenders Electronic Daily), der offiziellen EU-Plattform, veröffentlicht werden. Zusätzlich erfolgt eine nationale Veröffentlichung, allerdings erst nach oder zeitgleich mit der TED-Veröffentlichung. Unterhalb der Schwellenwerte genügt eine nationale Veröffentlichung auf Vergabeplattformen des Bundes oder der Länder.

Welche Mindestfristen gelten nach Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung?

Im offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 35 Tage, im nicht offenen Verfahren jeweils mindestens 30 Tage für Teilnahme und Angebot. Durch eine vorherige Vorinformation oder elektronische Angebotsabgabe können die Fristen verkürzt werden. Im Unterschwellenbereich gibt es keine festen Mindestfristen, die Fristen müssen aber angemessen sein.

Was ist ein CPV-Code in der Auftragsbekanntmachung?

Der CPV-Code (Common Procurement Vocabulary) ist ein EU-weit einheitliches Klassifizierungssystem für öffentliche Aufträge. Jeder Auftragsgegenstand wird durch einen numerischen Code kategorisiert, z. B. 45000000 für Bauarbeiten oder 72000000 für IT-Dienstleistungen. Bieter können CPV-Codes nutzen, um gezielt nach relevanten Bekanntmachungen zu suchen.

Was passiert, wenn die Auftragsbekanntmachung fehlerhaft ist?

Fehlerhafte Auftragsbekanntmachungen können durch eine Berichtigungsbekanntmachung korrigiert werden. Wesentliche Fehler, etwa diskriminierende Eignungsanforderungen oder fehlende Pflichtangaben, können von Bietern im Oberschwellenbereich gerügt werden. Wird die Rüge nicht beachtet, kann ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer eingeleitet werden.

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Vorinformation

Die Vorinformation (§ 38 VgV) ist eine freiwillige Vorankündigung geplanter Beschaffungen, die öffentliche Auftraggeber vor der eigentlichen Auftragsbekanntmachung veröffentlichen können. Sie dient der frühzeitigen Marktinformation und ermöglicht eine Verkürzung der Angebotsfristen.

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Ex-post-Bekanntmachung

Die Ex-post-Bekanntmachung (Vergabebekanntmachung) ist die verpflichtende Veröffentlichung nach Erteilung des Zuschlags in einem EU-weiten Vergabeverfahren. Sie informiert über das Ergebnis der Ausschreibung, den Auftragnehmer und den Auftragswert.

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Die Ex-ante-Transparenzbekanntmachung ist eine freiwillige Veröffentlichung, die ein öffentlicher Auftraggeber vor einer beabsichtigten Direktvergabe (ohne Ausschreibung) im EU-Amtsblatt vornehmen kann, um sich gegen eine spätere Unwirksamkeit des Vertrags abzusichern.

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eForms

eForms sind die seit Oktober 2023 verbindlichen, standardisierten elektronischen Formulare der EU für Vergabebekanntmachungen. Sie ersetzen die bisherigen TED-Standardformulare und ermöglichen eine strukturierte, maschinenlesbare Erfassung aller Bekanntmachungsdaten.

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Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen sind die Gesamtheit aller Dokumente, die der öffentliche Auftraggeber den Bietern zur Verfügung stellt, damit diese ein vollständiges Angebot erstellen können. Sie umfassen Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen und Formblätter.